Unzureichende Abdeckung und mehr

 

Am 23. Mai wurde die Polizei mit folgendem Text gebeten zu  überprüfen, ob sich im Rahmen des Ausbaus der A 49 strafbar gemacht wurde durch Bodenverunreinigung nach § 324a.

 

"Auf der Trasse wurden im WASAG-Gelände in Stadtallendorf am 8. Mai 2022 auffällig verfärbte Materialien mit einem Schnelltest auf Nitroaromate beprobt. Dieser Haufen war am 3. Mai nicht abgedeckt (Bild 1), obwohl kontaminierte Haufwerke so abzudecken sind, dass Regenwasser keine Belastungen ausspülen kann. Am Wochenende vom 7. Mai war der – vor allem auf der linken Seite deutlich kleinere Haufen (Bild 2) unzulänglich abgedeckt (Bild 3). Deutlich sichtbar waren dabei auf der linken Seite die roten Verfärbungen, die sich als sprengstofftypische Verbindungen erwiesen haben. Es ist die Frage, wohin die  fehlenden Erdmassen gebracht wurden.

 

Am 20. Mai bestätigte das Regierungspräsidium den Verdacht, dass der Boden mit Hexyl kontaminiert ist. Trotzdem ist der Haufen durch einen großen Riss in der Plane nicht vor dem Eindringen von Regenwasser geschützt. (Bild 4)."

 

Die Staatsanwaltschaft Marburg antwortete hierzu - wie auf die Meldung einer Wasseransammlung in der Baugrube - am 31.8.22: 

 

"Teilweise lagen die an den von der Anzeigeerstatterin genannten Stellen genommenen Proben unter dem grundwasserbezogenen Eingriffswert. Auch soweit dies vereinzelt in nicht repräsentativen Stichproben nicht der Fall war, ist zu beachten, dass fehlende Abdeckungen nicht zwangsläufig zu einer Strafbarkeit wegen Bodenverunreinigung führen, da Hexyl schwer wasserlöslich ist und eine nennenswerte Auswaschung des entsprechenden Stoffes mit erheblichen Folgen für den Boden bzw. das Grundwasser (nur dann ist eine strafbare Bodenverunreinigung gegeben) nicht zu befürchten war. Im Ergebnis kam es nach den Erkenntnissen der Fachbehörde auch nicht zu solchen nachteiligen Bodenveränderungen. " 

 

Man fragt sich:

 

1) Wieso hat das Regierungspräsidium der Bau-ARGE verdeutlicht, dass eine tägliche Kontrolle der Folien zu erfolgen hat, wenn die Auswaschungen so harmlos sind? Und warum das das Regierungspräsidium diesbezüglich sogar eine Verfügung erlassen?

Vielleicht weil Hexyl durchaus im Sickerwasser nachweisbar ist und auch in den Grundwassermessstellen des WASAG-Geländes beprobt wird?

 

2) Wie ist sichergestellt, dass es zu keinen nachteiligen Bodenveränderungen gekommen ist? Immerhin ist das Haufwerk immer noch an Ort und Stelle und nicht nach unten hin abgedichtet? Dass der Boden unter dem Haufwerk beprobt wurde, scheint unwahrscheinlich - wie denn auch ...

 

3) Im Gesetzestext heißt es unter §324a STGB: "(1) Wer unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten Stoffe in den Boden einbringt, eindringen läßt oder freisetzt und diesen dadurch 1. in einer Weise, die geeignet ist, die Gesundheit eines anderen, Tiere, Pflanzen oder andere Sachen von bedeutendem Wert oder ein Gewässer zu schädigen, oder 2. in bedeutendem Umfang verunreinigt oder sonst nachteilig verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Eine Forschungsarbeit hat nachgewiesen, dass Die Ergebnisse der Wasseranalytik zeigen, dass auch schwer wasserlösliche Substanzen wie Hexyl am Standort mobilisiert werden und eine Gefährdung für das Grund- und Oberflächenwasser darstellen. Durch die Giftigkeit und die genverändernde Wirkung des Hexyls ist eine nachteilige Veränderung zu befürchten.

 

4) Warum übernimmt die Staatsanwaltschaft -- anders als bei der Frage des unbeprobten Altkanals - nicht die Argumentation des Regierungspräsidiums, sondern schreibt gar nichts zu der Frage, wo Teile des Haufwerks geblieben sind, die nach Fotos zwischen dem 3. und 8. Mai verschwunden sind. Fand sie die These des Regierungspräsidiums selber nicht nachvollziehbar? Dieses hatte geschrieben, die Halde vom 8.5.22 wäre nicht identisch mit der Halde vom 3.5.22 ...

 

Bild 1 vom 3. Mai 2022

Bild 2 vom 7. Mai 2022

Bild 3 vom 8. Mai 2022

Bild 4 vom 21. Mai 2022

Bild 5 abgedecktes Haufwerk am Geiersberg vom 31. Juli 2022:

Hier zeigt sich, dass eine vorbildliche Abdeckung durchaus möglich ist. Verschiedene Haufwerke am Geiersberg sind tadellos abgedichtet, obwohl hier bislang nicht gemeldet wurde, dass sich der Kontaminationsverdacht bestätigt hat.