Chronik von Rechtsbrüchen, Falschinformationen, Schlampereien und Merkwürdigkeiten

im Rahmen der Planung und des Ausbaus der A 49

 

11/2006 In die Risikostudie zum Planfeststellungsbeschluss wird die Grafik eines hydrogeologischen Modells eingefügt, das zum benachbarten Altlastengelände der DAG gehört. Auf Nachfrage heißt es im September 2021, ein solches Modell sei nicht notwendig. 

 

5/2010 Die CDU wird verurteilt wegen illegaler Parteispenden von Ferrero - mit der werksnahen Anschlussstelle ein Hauptnutznießer des geplanten Ausbaus. 

 

7/2010 Der zweite Antrag zu einer Stellungnahme seitens der EU zu den "zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses", die die Zerstörung des FFH-Gebietes Stadtallendorf rechtfertigen enthält gegenüber dem Antrag von Juni 2009 folgende  nicht zu treffende Änderungen: Aus: Im Kontext der zwingenden Gründe wird auf die Schwere der erheblichen Beeinträchtigungen … des prioritären LRT *91E0 hingewiesen“ (Lebensraumtypus Auenwälder) wird: Im Kontext der zwingenden Gründe wird zum anderen auf das geringe Ausmaß an zu erwartenden erheblichen Beeinträchtigungen im FFH-Gebiet … hingewiesen… 

     Die 2009 festgestellte "erhebliche Beeinträchtigung" ist im neuen Antrag nur noch eine "vorsorgliche prognostizierte erhebliche Beeinträchtigung" des LRT *91 E0 … führt nicht zu einer Gefährdung der Stabilität ….

         In 2010 heißt es trotz der in den Anlagen bestätigten signifikanten Beeinträchtigungen: Das Integritätsinteresse … bleibt trotz der Gebietsbeeinträchtigungen aufgrund von deren Geringfügigkeit gewahrt. Auch die hier nun behauptete zum Teil deutliche Verbesserung der Entwicklungsmöglichkeiten der Erhaltungsziele widersprechen den Anlagen.  

In dem Antrag wird ferner behauptet, das nachgeordnete Verkehrsnetz würde um 100.000 Fahrzeuge entlastet basierend darauf, dass Autos, die vier Orte durchfahren, viermal gezählt wurden. Die Angabe von Be- und Entlastungswirkungen hat mit der Realität nichts zu tun, da ein Bezug zu den konkret Betroffenen fehlt und Belastungswirkungen, die von der geplanten Autobahn selbst ausgehen, bei der Begründung des Gemeinwohls („zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses“)  nicht auftauchen.  Somit sind auch die Daten zur Lärmminderung unzutreffend. Schließlich wird die zusätzliche Lärmbelastung, für die sogar Schallschutzmaßnahmen erforderlich sind, in der zentralen Tabelle des Stellungnahmeersuchens an die Europäische Kommission verschwiegen. Auch die Angaben zur CO2 - Einsparung durch den Autobahnausbau sind laut einer kleinen Anfrage im Landtag fehlerhaft. Vgl. die Vormerkung und die Antwort zu Frage 1 und Angaben zur Reduzierung der Unfallwahrscheinlichkeit irreführend, wie der Hesssische Verkehrsminister zugibt. (vgl. Antwort auf Frage 5)

 

In dem Antrag wird ferner behauptet, das nachgeordnete Verkehrsnetz würde um 100.000 Fahrzeuge entlastet, basierend darauf, dass Autos, die vier Orte durchfahren, viermal gezählt wurden. Für die Angabe von Be- und Entlastungswirkungen fehlt ein Bezug und Belastungswirkungen, die von der geplanten Autobahn selber ausgegeben tauchen nicht auf.  Auch die Daten zur Lärmminderung sind unzutreffend, schließlich wird die zusätzliche Lärmbelastung, für die sogar Schallschutzmaßnahmen erforderlich sind, verschwiegen. Auch die Angaben zur CO2 Einsparung durch den Autobahnausbau sind laut einer kleinen Anfrage im Landtag fehlerhaft. Vgl. die Vormerkung und die Antwort zu Frage 1 und Angaben zur Reduzierung der Unfallwahrscheinlichkeit irreführend, wie der hesssische Verkehrsminister zugibt. (vgl. Antwort auf Frage 5) 

 

2/2012    Die EU berichtigt ihre Stellungnahme zieht das positive Urteil allerdings nicht zurück, obwohl keiner der angeführten Gründe zutreffend war.  

  

5/2012 Im Planfeststellungsbeschluss sind krebserregende Sprengstoffe nicht aufgeführt, die für das betroffene Gelände des Sprengstoffwerkes WASAG in Stadtallendorf dokumentiert sind. Außerdem ist hier die Problematik hinsichtlich verseuchter Gebäudeteile und Wurzelstöcke nicht aufgeführt, die im Leitfaden Rüstungsaltlasten kora-TV 5 2008 mit Förderung vom Bundesministerium für Bildung und Forschung in Berlin veröffentlicht wurde. (Dort S. 58 und 63)

 

5/2012 Obwohl der Zentralverband Mittelhessischer Wasserwerke eine Verlegung der Einleitestelle gefordert hatte, wird durch den Planfeststellungsbeschluss die Einleitung der Abwässer der Autobahn innerhalb der Wasserschutzzone II genehmigt. Diese Einleitestelle befindet sich auch nicht am Rand, wie dort angegeben, sondern mittendrin. 

 

4/2014 Obwohl in der Zwischenzeit für sämtliche der EU vorgelegten Argumente bewiesen ist, dass sie falsch sind, weist das Bundesverwaltungsgericht eine Klage ab. Man sieht keinen Anlass, die Richtigkeit der anerkannten „zwingenden Gründe“ zu überprüfen. Es genügt, dass die Europäische Kommission eingebunden wurde.

  

10/2017 Die im Sanierungsplan zwingend geforderte Messstelle B336 wird nicht eingerichtet, die im Grundwassermonitoring befindliche Messstelle A33 weiterhin nicht beprobt. Weitere Messstellen im Abstromgebiet werden aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht aufgenommen.  

 

10/2018 Der Bundesrechnungshof fordert vergeblich, dass die für den Autobahnausbau bewilligten 1,1 Milliarden Euro zurückgezogen werden, weil die Bedingungen für eine Bereitstellung der Gelder nicht erfüllt sind. Es sei nicht nachgewiesen worden, dass der private Bau wirtschaftlicher ist als eine herkömmliche Bauausführung und -finanzierung. (vgl. im link den Text zu 1.10.2018).

 

 

2 und 5/2019 Obwohl die Planfeststellungsbehörde wegen der Konzentrationswirkung dafür verantwortlich wäre, wasserrechtliche Erlaubnisse für die 2017 angeordnete archäologische Untersuchung durchzuführen, werden diese von den Kreisbehörden Marburg-Biedenkopf und Vogelsbergkreis ohne Öffentlichkeitsbeteiligung erteilt.

 

11/2019 Obwohl auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes der Zugang zu Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen geregelt ist, werden die Informationen nicht offengelegt. Die Berechnungen der Finanzierung bleiben damit verschleiert (vgl. im link den Text zu 4.11.2019).

  

4/2020 Obwohl alle Gründe, auf denen die Genehmigung der EU beruht, den Ausbau durch ein europäisches Naturschutzgebiet zu genehmigen, als falsch bewiesen sind, weist die EU-Kommission eine Petition ab mit der Begründung, das Bundesverwaltungsgericht habe die zwingenden Gründe des öffentlichen Interesses bestätigt. (vgl.  Punkt 5) 

 

6/2020 Das Bundesverwaltungsgericht stellt fest, dass der Planfeststellungsbeschluss bezüglich der europäischen Wasserrahmenrichtlinie fehlerhaft ist. Trotzdem wird die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss abgewiesen.  Eine Aussetzung sei nicht erforderlich, denn „gegebenenfalls können erforderliche Schutzmaßnahmen nachträglich angeordnet werden.

 

8/2020 Der Vertrag zum Ausbau der Autobahn enthält nur geschwärzte Unterschriften – es ist nicht ersichtlich, wer die Verantwortung hat - es liegen zu diesem Zeitpunkt weder ein Gutachten zur europäischen Wasserrahmenrichtlinie vor noch eine Freigabe der Sanierungsfläche (der Sanierungsbericht geht im Regierungspräsidium erst im  Februar 2021 ein)

 

8/2020 Die Bundesregierung beantwortet Nachfragen nach dem Wasserschutz mit etlichen nicht zutreffenden Aussagen.

 

9/2020 Die Verantwortungsträger werden darüber informiert, dass die Ausgleichsmaßnahmen, die der Eingriff in das FFH-Gebiet Herrenwald notwendig macht, nicht wie vorgeschrieben umgesetzt wurden. Trotzdem wird im Oktober mit dem Bau begonnen.

 

9/2020 Das hessische Verkehrsministerium akzeptiert ein unzureichendes Gutachten zur europäischen Wasserrahmenrichtlinie und ignoriert ein Gegengutachten.

 

10/2020 Mit den Rodungsarbeiten beginnen die Bauarbeiten für den Ausbau der A49, obwohl der Sanierungsbericht dem Regierungspräsidium noch nicht zur Prüfung vorlag. Dementsprechend konnte dort nicht festgestellt werden, dass nicht alle geforderten Messdaten zum Grundwassermonitoring vorlagen.

 

11-12/2020 Dem von der Polizei immer wieder ausgerufene Grundsatz „Sicherheit vor Schnelligkeit“ wird von parlamentarischen Beobachtern widersprochen. 

Journalist:innen werden im Dannenröder Forst wiederholt an ihrer Arbeit gehindert. 

 

1/2021 Auch die Antwort der hessischen Landesregierung zum Wasserschutz enthält etliche Ungenauigkeiten und Fehler.

 

2/2021 Ohne Genehmigung werden unter Polizeischutz Bäume gefällt.  (Ordnungswidrigkeit nach § 29 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 12 Abs. 2 HWaldG an). Für viele weitere Rodungen ist die Rechtsgrundlage ungeklärt. Sie widersprechen der Darstellung der DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH), dass keine weiteren Fällarbeiten notwendig seien. (Vgl. die Darstellungen am 8.12.20 und 21.12.20)

 

2/2021 Ein bewohnter Fuchsbau wird zerstört.  

 

2/2021 Während Tarek Al-Wazir weiterhin bestreitet, Möglichkeiten zu haben, den Ausbau aufzuhalten, heißt es aus den Bundesministerien, die Bauausführung liege in Hessen. 

 

2/2021 Für ein Betonwerk werden weitere Bäume gefällt, obwohl dies eine Änderung des Planfeststellungsbeschluss erfordert hätte.

 

3/2021 Entgegen den Vorgaben im Planfeststellungsbeschluss werden im Wasserschutzgebiet an der Joßklein Baustraßen angelegt. 

 

3/2021 Unter Polizeischutz werden für den Ausbau der A 49 Strommasten versetzt, ohne dass dafür eine Genehmigung vorliegt.

 

4/2021 Entgegen den Vorgaben im Planfeststellungsbeschluss zum Schutz der Fledermäuse wird die gerodete Trasse nachts hell erleuchtet. Auch werden verbotene nächtliche Arbeiten dokumentiert.

 

4/2021 Entgegen den Vorgaben der Feldwegesatzung der Stadt Homberg §4.3  genehmigt die Bürgermeisterin die Nutzung von Feldwegen ohne Beteiligung des Magistrats.

 

4/2021 Es finden Bauarbeiten auf der Trasse statt, obwohl die Sanierung lückenhaft ist und eine komplette Sanierung erforderlich ist. Die im Gelände dokumentierten Giftstoffe Trinitroanilin, Trinitrochlorbenzol und der Zündersprengstoff Tetryl wurden nicht beprobt. Außerdem ist weiterhin unklar, ob die Voruntersuchungen der Sanierung ausreichend waren. Das Regierungspräsidium reagiert nicht auf den Hinweis, dass Grundmauern eines unbekannten Gebäudes auf der Trasse entdeckt wurden und auch nicht auf den Hinweis, dass die auf der Trasse verteilten geschredderten Gehölze und  Tannennadeln potentiell Hexogen freisetzen. 

 

4/2021 Die Strabag beginnt unter Polizeischutz mit Arbeiten auf dem Gelände eines Bauern, der keiner Überlassung des Geländes zugestimmt hatte. 

 

5/2021 Nicht die Trasse wird zur Baulogistik genutzt, wie im Planfeststellungsbeschluss festgelegt, sondern die Straßen und Wege der umliegenden Ortschaften. Dabei wird auch ein überregionaler Radweg zerstört.

 

Nicht sanierte Erdmassen werden aus dem Altlastengelände der WASAG u. a. in die Joßkleinaue transportiert. Für die vorgeschriebenen stichprobenartigen Beprobungen liegen im Regierungspräsidium keine Protokolle vor.

 

6/2021 Obwohl keine Beweise vorliegen, wird eine Baumbesetzerin zu zwei Jahren und 3 Jahren Gefängnis verurteilt.

 

6/2021 Aus Kostengründen beprobt jetzt ein neues Institut das Wasser im WASAG-Gelände. Sämtliche vorher gemessenen Kontaminationen sind diesmal nicht nachweisbar. Die Beprobung findet dabei zum Teil in weit entfernten Messstellen statt.

 

9/2021 Die DEGES setzt die Bestimmung nicht um, dass Oberflächenwasser auf der Trasse mithilfe von Regenrückhaltebecken gereinigt werden müssen.

 

9/2021 Bestimmungen zum Gewässerschutz werden auch von Baufahrzeugen missachtet. Eine entsprechende Nachfrage bei der DEGES führt zu nicht zu einer Antwort, sondern zu weiträumigeren Absperrungen.

 

9/2021 Es zeigt sich, dass bezüglich des Grundwassermonitorings der Planfeststellungsbeschluss nicht eingehalten wird. Das Fernstraßenbundesamt prüft seit mehreren Wochen.

 

9/2021 Erst im September - nachdem schon viel Erdmaterial abtransportiert wurde - geht das Regierungspräsidium den im April im WASAG-Gelände auf der Trasse gemeldeten Grundmauern nach und lässt Baggerschürfen durchführen. Die gefundene Kontamination wird nur kleinsträumig abgetragen - der Verbleib der Erdmassen ist bisher ungeklärt. 

 

10/2021 Eine Vermessung des Dannenröder Forstes ergibt eine Rodungsfläche, die die planfestgestellten Genehmigungen um mindestens 25 % übersteigt. Trotzdem wird entlang der Trasse, für das Regenrückhaltebecken S und für eine Fledermausstraße weiter gefällt. Die DEGES behauptet, es wäre nur planfestgestellt gerodet worden.

 

11/2021 Die Polizei begleitet "Rückschnittsmaßnahmen" im Maulbacher Wald zur Verlegung einer Stromtrasse. Das kommt einer Fällung auf Raten gleich.

 

11/2021 Nach Nachfragen zu den Grundwasser-Messdaten von Juni 2021 ist nun erstmals (!) die seit 2014 geforderte Messstelle A 33 beprobt. In einer anderen Messstelle liegt der Wert von RDX (Hexogen) bei 8,3 µg/l (mehr als 500 % Steigerung gegenüber dem Wert von Febr. 2021). Dieser Wert überschreitet den Geringsfügigkeitsschwellenwert um das 8fache. Das Regierungspräsidium sieht keinen Grund einzuschreiten.

 

11/2021 Auch auf Nachfragen sowohl bei der Planfeststellungsbehörde als auch dem Regierungspräsidium hin bleiben die Wasseransammlungen auf der Trasse - obwohl auf dem WASAG-Gelände dadurch Schadstoffeinträge drohen. Security sichert die Arbeiten und sucht zu verhinderen, dass Anwohner:innen Verstöße dokumentieren. (Erst im Dezember - fast drei Monate nach den ersten Vorwürfen - wird in der Nähe des WASAG-Geländes ein mobiles Absetzbecken installiert.

 

11/2021 Ein Verantwortungsträger der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen spricht sich gegen einen Antrag aus, ein Gutachten zur Wasserrahmenrichtlinie mit aktuellen Daten in Auftrag zu geben, u. a. mit der Begründung, dieser (in Wahrheit erstmals gestellte) Antrag sei schon mehrfach gestellt worden. (ab Minute 6:13:20).

 

12/2021 Diverse Lügen sind in den Antworten aus dem Regierungspräsidium zu den Vorwürfen zum mangelhaften Trinkwasserschutz enthalten.