Im Dannenröder Forst wurde mithilfe eines offiziellen Gutachtens die Rodungsfläche ermittelt. Sie ergab, dass fünf Hektar ( und damit 25%) mehr gerodet wurden als genehmigt. Laut einem Bericht in der Gießener Allgemeinen vom 19.11.21. will die DEGES davon nichts gewusst haben. Dabei müsste ihnen dort durchaus bekannt sein, dass das Flurstück Lehrbach 16 1/9 zwar auf der Trasse liegt, aber nicht zur dauerhaften Rodung im Planfeststellungsbeschluss vorgesehen ist. Wenn nicht, dann wäre das ein Beweis dafür, wie schlampig sie die Unterlagen lesen (und umsetzen).
In der Zwischenzeit hat die DEGES die Angaben auf ihrer Homepage angepasst, ohne dabei darauf einzugehen, dass weitere Fällungen außerhalb der Genehmigungen getätigt wurden. Sie behauptet dabei, allein aus den Plänen ergebe sich, dass die Rodungen genehmigt seien. Der Textteil des Planfeststellungsbeschlusses sieht das anders!
Lehrbach: Rodungsfläche im Flurstück 16 1/9: 48.050 qm statt erlaubter 5533 qm
Planfeststellungsbeschluss S. 413: Dauerhaft in Anspruch genommene Flächen (hier: Auszug Bereich Dannenrod)
Flurstück Lehrbach 16 1/9 nicht aufgeführt
Planfeststellungsbeschluss S. 414: Vorübergehend in Anspruch genommene Flächen (hier: Auszug Bereich Dannenrod)
Flurstück Lehrbach 16 1/9 Rodungsfläche 5.533 qm
Lehrbach Flur 16 1/11 56.638qm statt 52.538 qm = 4.100qm zuviel
Lehrbach Flur 18 1 Rodungsfläche 54.832 qm (50.486 qm plus 4.346 qm in zwei verschiedenen Abschnitten) statt erlaubter Fläche von 52.033 qm ( 45.600 qm dauerhaft und 6.433 qm vorübergehend) = 2.799qm zu viel.
Dannenrod Flur 4 2 Rodungsfläche 57.272 qm statt erlaubter Fläche von 54.306 qm ( 49.651 qm dauerhaft und 4.655 qm vorübergehend) = 2.966qm zu viel
Weitere illegale Rodung
Auch am Schmitthof wurden ca. 1500 qm abseits des Planfeststellungsbeschlusses gerodet. Rodungen für das dortige riesige Regenrückhaltebecken im Flurstück Lehrbach 13, 5/15 waren nicht vorgesehen!
Und es wurden noch etliche weitere Bäume markiert, u. a. sollen für eine Fledermausstraße weitere Bäume gefällt werden.
Foto: Vermessung mit Einzeichnung des Regenrückhaltebecken laut Planfeststellungsbeschluss