Woche 7: Bauausführende

Ob die Bauausführenden wissen, welche Regeln sie mit ihrem Handeln missachten, oder nicht, dazu gibt es keine Erkenntnisse. In jedem Fall wissen die Auftraggeber, welche Bestimmungen oder Gesetze sie missachten. Es scheint, dass sie dazu den Segen der weiteren Verantwortlichen haben - anders ist nicht zu erklären, dass missachtete Bestimmungen bisher keine Konsequenzen hatten. Und auch die Presse schweigt viel zu oft ... 

 

Hier geht es zu Einzelheiten der Woche 1 (Regierende in Bund und Ländern)

Hier geht es zu Einzelheiten der Woche 2 (Polizist:innen)

Hier geht es zu Einzelheiten der Woche 3 (finanzkräftige (über-)regionale Firmen) 

Hier geht es zu Einzelheiten der Woche 4 (Planfeststellungsbehörde)

Hier geht es zu Einzelheiten der Woche 5 (Regierungspräsidium Gießen)

Hier geht es zu Einzelheiten der Woche 6 (die DEGES)

 

21.3.22 Missachtung von Recht und Gesetz bei der Nutzung von Feldwegen   

Die Feldwegesatzung wurde bei der Genehmigung der Nutzung für die Bau- arbeiten durch die damalige Homberger Bürgermeisterin Blum rechtswidrig übergangen - ein Akteneinsichtsverfahren wurde beantragt. Nicht genug, verboten die Bauausführenden anderen, den Weg ebenfalls zu nutzen - und zerstörten ihn, nachdem er per Allgemeinverfügung gesperrt worden war. 

20.3.22 Missachtung von Bestimmungen zum Wasserschutz

Die Bauausführenden missachten das Verbot der ungefilterten Ableitung. Es wurden teilweise andere Messstellen beprobt als im Grundwassermonitoring vorgesehen und auch die Bestimmung zum Gewässerrand wurde missachtet: "Alle Baugeräte sind nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit aus dem Gewässerrandstreifen zu entfernen" (PFB S. 52). Laut Havariekonzept (S. 6) müssen das alle Dienstleister wissen und beachten. Trotzdem stand dieses Baufahrzeug ein ganzes Wochenende lang innerhalb der verbotenen 10 Meter Grenze zur Joßklein. Auf Nachfragen hieß es, zum Zeitpunkt des Fotos wären die Arbeiten noch in Gang gewesen. Fotos, die das Gegenteil beweisen, wurden von der DEGES ignoriert. 

19.3.22 Brutale Kappung von "störenden" Bäumen

Für die Verlegung von Strommasten wurde keine Rodungsgenehmigung erteilt. Daher wurden Strommasten zunächst unter Polizeischutz an ungenehmigter Stelle illegal aufgebaut. Später wurden Im Februar 2021 erste Bäume gefällt.  Nach Intervention und wochenlangen Beratungen kommt es zu folgender Lösung: Die Bäume werden so brutal gekappt, dass sie nicht mehr im Weg sind. Dass die Bäume diesen Gewaltakt nicht überleben, interessiert offenbar weder die Bauausführenden noch die Verantwortlichen des Autobahnbaus. 

18.3.22 Missachtung von Regelungen zu den Altverdachtsflächen

Eine mutmaßlich mit sprengstofftypischen Verbindungen kontaminierte Stelle wurde mit Kalk zugeschüttet (Foto), andere Altlastenverdachtsflächen erst gar nicht gemeldet  - trotz gegenteiliger Bestimmungen im Bauvertrag (ÖPP-Vertrag S. 70 Punkt 33.4.3.) und auch im Bodenmanagement-Konzept. Mauersteine und Alt-Kanäle lagen stattdessen ohne Abdeckung monatelang unabgedeckt auf der Trasse, ohne das sichergestellt worden wäre, dass davon keine Gefahr für das Grundwasser ausgeht. 

Dafür begannen die Bauarbeiten Monate vor der eigentlich erforderlichen Freigabe.

17.3.22 Bauhof ohne Genehmigung

Genehmigungen scheinen bei der A49 nicht mehr vonnöten. Nach dem Vorbild des nicht genehmigten Logistikzentrums der Polizei in Dannenrod - warum sonst wurden sämtliche Anfragen nicht beantwortet? - versuchte auch die Bau-ARGE im Frühjahr, in Homberg, ohne Genehmigung einen Bauhof  zu bauen und zu nutzen. Warum Büros anmieten, wenn weiße Container günstiger sind? Hier waren Bürger:innenproteste erfolgreich - der Bauhof wurde nach diesbezüglichen Anfragen schnell wieder zurückgebaut.

16.3.22 Illegale Baustraßen innerhalb der Wasserschutzzone II

Obwohl als "Schadensbegrenzungsmaßnahme" im Planfeststellungsbeschluss (S. 207) festgelegt wurde:  "Die Joßklein und deren unmittelbare Uferbereiche dürfen nicht durch Baustraßen und Baustelleneinrichtungsflächen in Anspruch genommen werden."  wurden

Baustraßen innerhalb der Wasserschutzzone II angelegt. Es fand sich allerdings keine Behörde, die das gestört hat und einen Rückbau veranlasste. 

 

15.3.22 Missachtung von Bestimmungen zum Fledermausschutz

Zum Schutz der Fledermäuse ist laut S. 37 des Planfeststellungsbeschlusses zwischen dem 1.4. und dem 1.10. nächtliche Beleuchtung und nächtliches Arbeiten im Dannenröder Forst verboten. Die Beleuchtung wurde allerdings erst nach vielfältigen Protesten im Mai reduziert (und nicht wie abgestellt wie vorgeschrieben). Auch wurden nächtliche Arbeiten dokumentiert. Weil diese aber angeblich in keinen Bautagebüchern verzeichnet waren, blieben diese Verstöße ohne Konsequenz.

Alle hier dokumentierten Rechtsverstöße, Lügen, Merkwürdigkeiten, Ungereimtheiten und Schlampereien wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Viele Fragen wurden seitens der Verantwortlichen dabei bisher unvollständig  oder gar nicht beantwortet. Es zeigt sich, dass dieser fehlerbehaftete Ausbau umgehend gestoppt werden muss. Schon das Wasserrecht bietet dazu hinreichend Möglichkeiten.

  

Hinweise auf weitere Rechtsverstöße und mögliche Recherchefehler unsererseits nehmen wir sehr gerne über das Kontaktformular entgegen.   

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