Greenpeace hatte im Oktober 2020 durch eine Rechtsanwältin aufzeigen lassen, welche Handlungsmöglichkeiten das hessische Verkehrsministerium beim Bau der A49 hat. Tarek Al-Wazir hat das wiederholt bestritten und behauptet, der Bau der A49 könne nur durch den Bundesverkehrsminister gestoppt werden. Und er ließ verbreiten, die "das erwähnte „Gegengutachten“ nicht geeignet, den wasserrechtlichen Fachbeitrag von ahu zu erschüttern. Dieser erfüllt die sehr hohen fachlichen Anforderungen, die zur Prüfung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie an einen solchen Fachbeitrag gestellt werden." Jetzt endlich hat er offenbart, dass das so nicht zutreffend ist.
Leider hat er dabei die wichtigsten Aspekte außer Acht gelassen. Daher wird wohl ein Gericht zu klären haben, dass der Ausbau der A49 illegal ist, weil er der europäischen Wasserrahmenrichtlinie widerspricht. Hier geht es zu näheren Ausführungen im Skandalkalender.