Die A49 wird durch ein europäisches Naturschutzgebiet gebaut. Hier leben viele bedrohte Tierarten, die unter dem Ausbau massiv leiden. Und das großartige Waldgebiet ist nicht nur kostbar als Lebensraum von Tieren, sondern auch zur Reinigung der Luft und zur Speicherung von Grundwasser.
Dass ein Neuvorhaben hier nicht durchgeführt werden dürfte, zu diesem Schluss kamen auch 1999 die Gutachter der Umweltverträglichkeitsprüfung. Diese Aussage durfte aber nicht in dem Gutachten stehen bleiben ...
7.2.23 Vertreibung der Denkmalschutzbehörde
Bei den Arbeiten für das Regenrückhaltebecken am Schmitthof wurden Reste einer mittelalterlichen Siedlung gefunden. Die Denkmalschutzbehörde war sehr interessiert, diesen besonderen Fund genauer zu untersuchen. Sie musste allerdings ihre Grabungen nach nur wenigen Tagen einstellen, Eine wichtige Untersuchung, die die Denkmalschutzbehörde für unbedingt erforderlich gehalten hatte, durfte nicht durchgeführt werden. Hier zählte das öffentliche Interesse offenkundig nicht!
6.2.23 Tierquälerei am Bauzaun
Laut Planfeststellungsbeschluss wird auf Seite 232 behauptet, die Zerschneidungswirkung würde durch umfangreiche planfestgestellten Maßnahmen herabgesetzt,
Stattdessen sterben Vögel am Bauzaun im Dannenröder Forst und in der Sommerhitze verendeten Amphibien qualvoll in Fangeimern ...
Foto: Ein Reh kreuzt die Trasse im Herrenwald (knapp über dem Baufahrzeug hoppelt es!) - dort gibt es - anders als im Dannenröder Forst große Flächen ohne Bauzaun
5.2.23 Schlampereien bei der Aufforstung
Viele der -unzureichend berechneten (vgl. 4.2.)- Wieder-aufforstungsbereiche enthalten eine große Anzahl an vertrockneten Bäumen. Diese wurden entgegen
der Vorschriften nicht ausgetauscht - wie in dem folgenden Ausschnitt aus dem Dokumentarfilm "49 Problems (and my future is one)" von Maxi Buck dokumentiert ist.
Laut dem Endbericht zur Sanierung wird ein Abschlussbericht zu den Eingreifs- und Ausgleichsplanungen der im Sommer 2020 beendeten Sanierung erstellt. Die Fertigstellung soll nach erfolgreicher Aufforstung ... der Maßnahmenflächen erfolgen und war für das Frühjahr 2022 vorgesehen. Allerdings kann die Aufforstung auch im Januar 2023 schwerlich als erfolgreich bezeichnet werden.
4.2.23 Zusätzliche Rodungen ohne Wiederaufforstungsverpflichtung
An diversen Stellen wurde mehr gerodet als im Planfeststellungsbeschluss berechnet bzw. angegeben, u. a. - wie von der DEGES zugegeben - fünf Hektar in Lerbach, mehr als ein Hektar am Regenrückhaltebecken am Schmitthof oder auch für eine nicht planfestgestellte Verlegung einer Gasleitung im Herrenwald (dass dort Arbeiten stattgefunden haben, zeigt S. 23 dieses Protokolls) . Für die mindestens 7,5 ha Wald wurden dementsprechend auch keine Ausgleichsmaßnahmen zur Wiederaufforstung durchgeführt. Im Planfeststellungsbeschluss heißt es auf S. 415, dass der Umfang des Waldes (und damit die Belange des Waldes) nahezu vollständig gewahrt bleibt, da lediglich 0,61 ha nicht wieder aufgeforstet werden. Nun sind es aber über als 8 Hektar bei ca. 58 Hektar Rodungsfläche für die VKE 40 und damit fast 15 % Waldfläche, die nicht wieder aufgeforstet werden. Damit hätten diese Rodungsmaßnahmen nicht genehmigt werden dürfen! Fehlten deshalb die fünf Hektar im Textteil des Planfeststellungsbeschlusses? Bisher scheint der Plan aufgegangen, denn weder das Regierungspräsidium noch die Planfeststellungsbehörde verlangen zusätzliche Wiederaufforstungsflächen! (Die DEGES rechnet die Bauabschnitte VKE 30 und VKE 40 lieber zusammen und kommt so auf 80 bzw. 85 Hektar ... wollte sie auf diese Weise verhindern, das auffällt, wieviel zu viel gerodet wurde?)
3.2.23 Votum von Naturschützern wird ignoriert
Dass der Ausbau der A49 nicht zu einer Verschlechterung für die Tierwelt führt, das hat nicht ein Gutachten aufgezeigt (im Gegenteil - vgl. den Eintrag vom 1.2.23), sondern das hat allein die
Planfeststellungsbehörde entschieden und dazu abenteuerliche Argumente ins Feld geführt! (Planfeststellungsbeschluss S. 177)