In Kürze wird eine Klage zur A 49 verhandelt. Es geht um die Verlagerung von Boden aus dem WASAG-Gelände in den Trassenbereich der A49 innerhalb der Wasserschutzzone III und der besonders schützenswerten Wasserschutzzone II.
Hier wurde Boden eingebracht, von dem ersichtlich war, dass er Fremdbestandteile enthielt (Foto links) und außerdem auch Boden, von dem aus Baugrunduntersuchungen und dem Endbericht zur Sanierung bekannt war, dass er schadstoffhaltig ist. Damit ist die Einbringung ausweislich der Trinkwasserschutzverordnung von Stadtallendorf unzulässig. Ein Teil dieses Bodens hätte zudem im Rahmen des Hexylfundes nachbeprobt werden müssen. Trotz verschiedener Hinweise lehnte das Regierungspräsidium Gießen ab, eine solche Beprobung anzuordnen.
Zusätzlich wurden trotz der potentiellen Gefahren durch verschiedene Schadstoffe etliche tausend LKWs voller Boden ohne Beprobung verlagert. Denn die Anordnung des Regierungspräsidiums Gießen von August 2021, dass der Boden im WASAG-Gelände vor Ort untersucht wird, wurde nur für weniger als die Hälfte des Streckenabschnitts im WASAG-Gelände umgesetzt. Auch die Anordnung von Dezember 2021, dass bereits verlagerter Boden nachträglich untersucht wird, wurde nur teilweise umgesetzt. Denn diese Untersuchung basierte auf der Fuhrscheinliste, die erwiesenermaßen unvollständig ist. So wurden statt der abgetragenen ca. 150.000 Kubikmeter an Boden (ca. 15.000 LKWs voll) nur 43.000 Kubikmeter nachbeprobt.
Zusätzlich wurde der Boden nicht auf die im WASAG-Gelände dokumentierten Schwermetalle untersucht.
Ein Umweltverband fordert, dass der nachweislich kontaminierte Boden aus dem Trassenbereich entfernt und der übrige Boden vorschriftsmäßig beprobt wird.
Nähere Informationen gibt es auf Anfrage über das Kontaktformular.