Woche 6: Recht oder Unrecht?

14.3.23 Keine Ermittlungen zum Wasserschutz

Im August 2022 wurde beim Landeskriminalamt auf eine Gefahr für das Grundwasser durch die Verlagerung von dokumentierten Restbelastungen hingewiesen. Die Staatsanwaltschaft Gießen antwortete, dass kein hinreichender Tatverdacht vorläge, denn die dokumentierten Werte lägen unterhalb der Sanierungseingreifswerte. Damit bestünde keine Gefahr für das Grundwasser. Allerdings liegt dieser Eingreifswert für TNT bei 20mg/kg. Innerhalb des WASAG Geländes darf nur Boden mit TNT-Belastungen in Höhe von 5mg/kg wieder eingebaut werden, außerhalb des WASAG-Geländes darf der Wert von 0,02 mg/kg nicht überschritten werden. Obwohl diese Grenzwerte wiederholt nicht eingehalten werden, sieht die Staatsanwaltschaft keine Veranlassung Ermittlungen aufzunehmen. Und es stellt sich die Frage: Warum sind die Werte soviel niedriger als der Sanierungseingreifswert, wenn nicht, weil doch eine Gefahr für das Grundwasser besteht? (Foto: Wasseransammlung im WASAG-Gelände - sauberes Wasser sieht anders aus!  

13.3.23 Keine Ermittlungen zum Bodenschutz

Obwohl im DAG-Gelände unter einer Kläranlage Belastungen von 1775 mg/kg Boden gemessen wurden (in "Boden gut gemacht, S. 162) und Boden nur dann im WASAG-Gelände wieder eingebaut werden darf, wenn er nicht mehr als 5 mg/kg TNT (o.ä.) enthält, verweigerte die Staatsanwaltschaft Marburg Ermittlungen zu der nicht planfestgestellte Verlegung von Leitungen für den Ausbau der A49 an einer ehemaligen Kläranlage an der Hauptmann-Matthes-Straße. Die Staatsanwaltschaft Marburg schreibt, ihr lägen keine Anhaltspunkte für eine Kontamination vor und verweigert die Einsichtnahme in die Protokolle der Beprobungen, die weiter entfernt im Trassenbereich durchgeführt worden waren. Im Gegensatz dazu schreibt der Standortälteste der nahegelegenen Kaserne, das Betreten des Geländes sei wegen der noch vorhandene Sprengstoffe vor Ort zum eigenen Schutz untersagt ...

12.3.23 Einschüchterung einer Kinobesitzerin

 

Im Dezember 2022 wollten Polizisten in Lauterbach von einer Kinobetreiberin eine Erlaubnis nach dem Versammlungsrecht sehen für die Vorstellung des Dokumentarfilms »49 Problems (And my Future is one)«. Es scheint, als ob die Bauverantwortlichen eine Gefahr in der Verbreitung des Films sehen. Kein Wunder, offenbart er doch etliche Missstände beim Bau der A49!

(Foto: Auszug aus einem Sharepic des Asta Gießen)

11.3.23 Betonierung und Sprengungen außerhalb des Planfeststellungsbeschlusses 

Im Mai 2021 hatte die Planfeststellungsbehörde auf Nachfrage noch geschrieben, dass "Sprengungen ... im Einzelfall möglich" seien"  und damit die rechtsanwaltliche Auskunft bestätigt, dass nennenswerte Sprengungen eines Planänderungsverfahrens bedürfen. Im Juni 2021 ergänzte sie, die Vorhabenträgerin habe die Auskunft erteilt, derzeit seien keine Sprengungen geplant. Die Autobahngesellschaft ergänzte: "Sollten vereinzelt Felssprengungen erforderlich sein, erfolgen diese unter Einhaltung der behördlichen Bestimmungen. Eine Gefährdung des Trinkwassers ist dabei ausgeschlossen.“  Ein Jahr später sieht sich die Behörde nicht mehr zuständig: die Wahl der Bauverfahren liege in der Verantwortung der Bauausführenden ... De facto sind die Sprengungen aber nicht vereinzelt, sondern auf einer Strecke von ca. 2 km bis zu einer Tiefe von 7 Metern geplant.  

Seit November 2022 werden im Maulbacher Wald zwei Strommaste einbetoniert, für die im Planfeststellungsbeschluss keine Verstärkung vorgesehen ist. Die Planfeststellungsbehörde greift dennoch nicht ein.

10.3.23 Verurteilung trotz Rücknahme belastender Aussagen

Die SEK-Beamten, deren Aussagen zur Verurteilung der Aktivistin "Ella" geführt hatten, nahmen die schwerwiegendsten Anschuldigungen wieder zurück, nachdem ein Dokumentarfilm aufgezeigt hatte, dass diese haltlos waren. Dennoch wurde "Ella" im Berufungsverfahren nicht freigesprochen, sondern wegen "tätlicher Angriffe" und "gefährlicher Körperverletzung" zu 21 Monaten Haft verurteilt. Hier geht es zu  Hintergrundinformationen. Hier geht es zu einem zwanzigminütigen Video u. a. mit den Falschaussagen der SEK-Beamten (ab Minute 7:23) und den Schlußfolgerungen der Staatsanwaltschaft.

9.3.23  Schutz der Arbeiten statt Schutz des Pächters bzw. der Umwelt

 

Im April 2021 begann die Bau-ARGE mit Arbeiten auf einem nicht enteigneten Grundstück. Die Polizei schützte daraufhin allerdings nicht das Eigentum des Pächters, sondern die Bauarbeiten und nahm die Aktivist:innen fest, die den Bagger besetzt hatten. Und trotz eines eingeleiteten Eilverfahrens wurden die Arbeiten nur für wenige Tage eingestellt. Hier geht es zu näheren Informationen.  

 

8.3.23 Nicht nachvollziehbares Urteil zur Wasserrahmenrichtlinie

Im Juni 2020 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht, dass der Planfeststellungsbeschluss hinsichtlich der wasserrechtlichen Prüfung fehlerhaft ist. Dennoch stoppte das Gericht den Ausbau nicht. Obwohl der Ausbau durch ein wichtiges Wasserschutzgebiet führt und damit eine Verschlechterung verursachen wird, hielt das Gericht, "eine Aussetzung seiner Vollziehung ... nicht erforderlich", da "gegebenenfalls ... erforderliche Schutzmaßnahmen nachträglich angeordnet werden können ..." (Im Urteil die Nummer 56) Dabei ignorierte das Gericht, dass es keine nachträgliche Schutzmaßnahme gegen die Grundwasserabsenkung und der damit verbundenen Trinkwasserknappheit gibt.