Woche 5: Mangelhafte Berechnungen

Zu den in der ersten Woche des Baustopp-Kalenders beschriebenen mangelhaften Planungen kommen mangelhafte Berechnungen. Manche der Vorwürfe sind nicht neu, werden solange wiederholt werden, bis die Berechnungen aktualisiert sind - also solange, bis die DEGES ihrer Pflicht nachkommt, für Ersatzaufforstungen zu sorgen, die Regenrückhaltebecken nach den aktuellen Daten dimensioniert sind (vgl. das Foto vom Becken an der Gleentalbrücke, dass bereits ohne Autobahn randvoll ist) und die Grundwasserfließrichtung und die Verbindungen der Grundwasserstockwerke im WASAG-Gelände untersucht wurden. Alles andere ist nicht hinnehmbar. Daneben sind in diesem Jahr weitere mangelhafte Berechnungen offenbar geworden. Und in einer mündlichen Verhandlung wurde zugegeben, dass neue Messungen zeigen, dass die ahu mit ihrem Gutachten, dass der Autobahnbau mit der europäischen Wasserrahmenrichtlinie vereinbar ist, wohl doch nicht zutreffend ist!

4.3.24 Neue "Entwässerungsmulde" Homberg

Gemäß den Planfeststellungsunterlagen dürfen an der Anschlussstelle Homberg  bis zu 26 l/s in das nahegelegene Flüsschen (Gewässer 3. Ordnung) eingeleitet werden. Rechnerisch ermittelt wurden allerdings anfallende Regenmengen in mehrfachem Umfang. Um diese auf die erlaubte Menge zu reduzieren, wurde ein "Entwässerungsmulde" gebaut (ohne die Planfeststellungsbehörde in Kenntnis zu setzen). Ob dieses die Regenmengen ausreichend reduzieren kann, daran gibt es berechtigte Zweifel. (Foto: Christian Endres)

3.3.24 "Einfache Berechnung" ohne Erfüllung der Voraussetzungen

Das neu geplante Becken an der Anschlussstelle in Niederklein wurde nicht nach den Starkregendatensätzen von KOSTRA berechnet, sondern nach der sogenannten "einfachen" Berechnung. Diese ist nach den Vorschriften aber nur bei bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Die liegen hier nicht vor. Damit müsste das Becken um ein Vielfaches größer dimensioniert werden, wenn es wirklich nur alle 100 Jahre überlaufen soll.

2.3.24 Mangelhafte Untersuchungen zur Grundwasserfließrichtung

In dieser Messstelle  ca. 200 Meter südöstlich des Sanierungsgeländes wurde nach dem Beginn der Sanierungsarbeiten im Sommer 2019 erstmals Hexogen nachgewiesen (in Höhe des erlaubten Wertes), obwohl eine Hauptgrundwasser-fließrichtung nach Südwesten angenommen wird. Im Frühjahr 2023 wurde der erlaubte Wert sogar um das 9fache überschritten. Es gibt keine andere Erklärung für diesen Anstieg als dass das Grundwasser im WASAG-Gelände wohl doch nicht (ausschließlich) nach Südwesten abfließt. Damit kann auch das auf dieser Basis installierte Grundwassermonitoring nicht hinreichend sein.

1.3.24 Verwendung von alten Starkregendaten

Wegen der Lage im Wasserschutzgebiet, muss das Niederschlagswasser der Autobahn gesammelt und gedrosselt in die umliegenden Flüsse eingeleitet werden.  Starkregen erschwert laut den Protokollen schon jetzt die Trockenhaltung der Baugruben und lässt ganze Waldgebiete unter Wasser stehen. Dennoch basiert die Berechnung von elf der zwölf Regenrückhaltebecken  auf alten Starkregenkarten von 2010 statt auf den neuen von 2020. (Foto: Überschwemmung an der Einleitestelle der Fernableitung an der Todenmühle)

29.2.24 Zusätzliche Rodungsflächen

Nach dem hessischen Waldgesetz §12, 3 sind Rodungsgenehmigungen zu versagen, wenn die Erhaltung des Waldes im öffentlichen Interesse liegt. Trotz des besonderen Wertes des Dannenröder Forstes wurde die Genehmigung aber nicht versagt. Das angebliche öffentliche Interesse an der Autobahn wurde höher bewertet. In §12,5 heißt es: "Soweit nachteilige Wirkungen einer Waldumwandlung nicht durch Ersatzaufforstungen ausgeglichen werden können, ist eine Walderhaltungsabgabe zu entrichten, deren Höhe nach der Schwere der Beeinträchtigung, dem Wert oder dem Vorteil für den Verursacher sowie nach der wirtschaftlichen Zumutbarkeit zu bemessen ist. Die Abgabe ist zur Erhaltung des Waldes zu verwenden." Auf Seite 415 des Planfeststellungsbeschlusses heißt es, dem dauerhaften Verlust von 57,88 ha Wald stünden 57,17 ha Wald gegenüber.  Trotz der Differenz von 0,61 ha Wald heißt es auf Seite 561des Planfeststellungsbeschlusses "die mit dem Vorhaben notwendig werdenden Rodungen von Wald" würden "durch entsprechende Waldneuanlagen kompensiert". Nun war allerdings im Planfeststellungsbeschluss die Rodung von weiteren 4 Hektar Wald vorgesehen, die bei der Berechnung "vergessen" worden waren. Für diese ist weder eine Neuanlage noch eine Walderhaltungsabgabe vorgesehen - ebensowenig wie für die weiteren nicht planfestgestellten Rodungen, u. a. für eine Planänderung am Schmitthof.