Laut den Bestimmungen ist die Wasserschutzzone II „von Straßen freizuhalten. Ist aus zwingenden Gründen und nach Abwägungen aller Gesichtspunkte des Wohles der Allgemeinheit eine Straßenführung durch die Zone II nicht zu vermeiden, muss ein ausreichender Schutz des Gewässers gewährleistet sein.“ Auch „Knotenpunkte sind in der Zone II zu vermeiden“.
Trotzdem soll der Bau der A49 mit Knotenpunkten durch eine Wasserschutzzone II gebaut, Dabei ist den vielen Schwärzungen und Unwahrheiten nicht zu erklären, die aufzeigen, dass dieser Autobahnausbau weder finanziell noch umweltpolitisch zu verantworten ist.
Die blaue Schrift zeigt Links an, die die Aussagen belegen.
1.2.22 Vorzeitige Unterschrift und geschwärzte Verträge
Am 25.8.20 wird der ÖPP-Vertrag zum Ausbau der A49 unterschrieben. Allerdings hatte das Bundesverwaltungsgericht im Juni 2020 geurteilt, der Planfeststellungsbeschluss wäre bezüglich der europäischen Wasserrrahmenrichtlinie fehlerhaft. Dieser Fehler war im August noch nicht behoben, denn das entsprechende Gutachten wurde erst Ende September vorgelegt. Auch lag noch kein Bericht über die Sanierung des betroffenen Altlastengeländes der WASAG in Stadtallendorf vor. Und trotz scharfer Kritik wurden die geschwärzten Verträge bis heute nicht offen gelegt.
2.2.22 Genehmigung der Finanzierung trotz "absichtlicher Lücken und Mängel" in der Kalkulation
Trotz massiver Vorwürfe des Bundesrechnungshofes zu den Finanzierungsunterlagen gibt der Bundestag 2017 das Geld für den Ausbau der A 49 frei. Er zieht damit keine Konsequenzen daraus, dass "absichtliche Lücken und Mängel" festgestellt wurden. Später ahndet der nicht, dass die mit der Freigabe verbundenen Auflagen nicht eingehalten werden. Schon im Mai 2013 wird in einer kleinen Anfrage an das hessische Verkehrsministerium deutlich, wie mit den Zahlen getrickst wird, um den Bau durchzusetzen: "Frage 6. Wie beurteilt die Landesregierung die Tatsache, dass im Projektdossier HE 5601 zur A 49 im Bereich "Umwelt" ein jährlicher Schaden von 83.000 € durch einen Bau der A 49 erwartet wird, dagegen in der späteren Projektbewertung vom Juli 2011 ein jährlicher Nutzen von 7,46 Mio. € dargestellt wird? ... Antwort: "Die Projektbewertung vom Juli 2011 wurde vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur Neuberechnung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses der Maßnahme erstellt". 2020 wurde das Projekt als "attraktive Anlagemöglichkeit" angepriesen - auf Kosten der Steuerzahlenden!
3.2.22 Behauptete "zwingende Gründe" des öffentlichen Interesses und keine Neubewertung nach Ausweisung eines europäischen Naturschutzgebietes
2009 sieht Hessen keine Notwendigkeit für eine Aktualisierung der sechs Jahre alten Kosten-Nutzen-Analyse (zu Frage 6), obwohl ein Großteil der Trasse im Herrenwald in der Zwischenzeit als europäisches Naturschutzgebiet ausgewiesen wurde. Stattdessen wird ein Antrag an die EU zur Zerstörung dieses Gebietes überarbeitet, um eine positive Stellungnahme zu erreichen. Die Argumente sind allesamt falsch. Die hessische Landesregierung bestätigte 2013, dass die EU-Argumentation der 13.600 neuen Arbeitsplätze nicht den Tatsachen entspricht und dass sie dies nicht aus eigenem Antrieb gemeldet hat. (Antwort zu Frage 5) Foto: (c) Carsten Nitschke
4.2.22 Akzeptanz eines mangelhaften Wasser-Gutachtens, Ignoranz eines Gegengutachtens und Falschaussagen zur Verhinderung eines neuen Gutachtens
Auf das pünktlich zum Beginn der Rodungssaison veröffentlichte Gutachten , das Unbedenklichkeit bezüglich des Wasserschutzes.bescheinigte, lag bereiit im November ein Gegengutachten vor, das diesem Gutachten methodische Mängel vorwirft. Dieses wurde vom hessischen Ministerium ignoriert wurde, bevor es überhaupt gelesen wurde: "Das Gutachten ... sei "unzureichend fundiert" ... werde geprüft ... habe für die Gültigkeit des Planfeststellungsbeschlusses ... aber keine juristische Relevanz, unabhängig vom Ergebnis der Prüfung ..." Eine hessische Grüne behauptet , die von dem Gegengutachten zur europäischen Wasserrahmenrichtlinie beanstandeten Mängel seien in einer Überarbeitung korrigiert worden (ab Minute 6:07:04) . Das ist nicht zutreffend. Ein anderer hessischer Grüner spricht sich gegen ein neues Gutachten auf Basis von aktuellen Daten u. a. mit der Begründung, aus dieser Antrag sei schon mehrfach gestellt worden. (ab Minute 6:13:20). Auch das entspricht nicht der Wahrheit. Foto: Flyer von Wald statt Asphalt
5.2.22 Berichtsanfragen im Bundestag und Landtag enthalten Halb- und Unwahrheiten und alle weisen die Verantwortung für den Ausbau von sich
Berichtsanfragen zur Altlasten-Sanierung und zum Wasserschutz weisen etliche Halb- und Unwahrheiten auf - die Antworten der hessischen Landesregierung von Januar 2021 sind dabei teilweise identisch mit denen der Bundesregierung von August 2020. So wird der Eindruck erweckt, es gäbe ein hydrogeologisches Modell, anhand dessen die Veränderung der Grundwasserströme durch den Bau nachvollzogen werden kann oder auch eine hydraulische Sicherung, die Schadstoffeinträge ins Grundwasserverhindern. Hier geht es zu näheren Informationen. Foto: eine angeblich nicht vorhandene und daher auch nicht beprobte Messstelle im Abstromgebiet des Altlastengeländes der WASAG
6.2.22 Hessische Grüne behaupten trotz der Möglichkeiten beim Wasserrecht, sie hätten keine Möglichkeit, den Bau zu stoppen
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte im Juni 2020, dass der Planfeststellungs-beschluss fehlerhaft ist und wies darauf hin, dass die wasserrechtlichen Erlaubnisse jederzeit widerrufen werden können. (Punkt 56 der Urteilsbegründung, hier ist ein Kommentar des BUND). Zuständig dafür ist die Planfeststellungsbehörde (Punkt 58). Das bestätigt auch der Planfeststellungsbeschluss (S. 15 und 17) steht. Der hessische Verkehrsminister Tarek Al Wazir behauptet hingegen wiederholt, er habe keine Möglichkeiten, den Bau zu stoppen.
7.2.22 Lob des Polizeieinsatzes in einem dringlichen Entschließungsantrag ohne vorherige Aufarbeitung der Vorkommnisse und Anzeigen
Mit einem dringlichen Entschließungsantrag loben die Fraktionen CDU und Bündnis 90/ Die Grünen bereits im Februar 2021 den Polizeieinsatz. Der Antrag wurde dabei bereits am 10.12. unterzeichnet, noch bevor ein Gespräch der innenpolitischen Sprecherin der Grünen Eva Goldbach mit Bürger:innen stattgefunden hatte, die ihren nach einer Online-Veranstaltung zum Thema Polizeieinsatz im Danni ihren Unmut kundgetan hatten. Dieser Antrag lässt die vielen Vorwürfe und Klagen gegen Polizeigewalt ebenso unberücksichtigt wie die Bitte, den Einsatz vor einer Belobigung erst auszuwerten. Dafür wurde die Gefahr durch die Aktivisten hochgebauscht, Worte zu den durch Polizeieinwirkung Verletzten fehlen (im Interview ab Min 3:30) . Foto: (c) Carsten Nitschke
Alle hier dokumentierten Rechtsverstöße, Lügen, Merkwürdigkeiten, Ungereimtheiten und Schlampereien wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Viele Fragen wurden seitens der Verantwortlichen dabei bisher unvollständig oder gar nicht beantwortet. Es zeigt sich, dass dieser fehlerbehaftete Ausbau umgehend gestoppt werden muss. Schon das Wasserrecht bietet dazu hinreichend Möglichkeiten.
Hinweise auf weitere Rechtsverstöße und mögliche Recherchefehler unsererseits nehmen wir sehr gerne über das Kontaktformular entgegen.
Hier geht es zur Übersicht.
Hier geht es zu Einzelheiten der Woche 2 (Polizist:innen)
Hier geht es zu Einzelheiten der Woche 3 (finanzkräftige (über-)regionale Firmen
Hier geht es zu Einzelheiten der Woche 4 (Planfeststellungsbehörde)
Hier geht es zu Einzelheiten der Woche 5 (Regierungspräsidium Gießen)
Hier geht es zu Einzelheiten der Woche 6 (die DEGES)
Hier geht es zu Einzelheiten der Woche 7 (die Bauausführenden)
Und dann war da noch die Homberger Bürgermeisterin Blum, die als bekennende A49 Befürworterin 2021 Genehmigungen entgegen der Feldwegesatzung der Stadt Homberg erteilte und gefasste Beschlüsse zum Lärmschutz nicht umsetzte. Lärmschutz, der von den Homberger Verantwortlichen nicht eingefordert worden war, als sie die Möglichkeit dazu gehabt hätten.