Wasseransammlungen

 

In den Kurzberichten zum Grundwassermonitoring des WASAG-Geländes ist immer und immer wieder die Warnung zu lesen ist, dass Einträge von Niederschlags-wasser oder Sickerwasser über offene Baugruben in das unterliegende Festgestein unbedingt zu vermeiden sind. Diese Mahnung erfolgt nicht ohne Grund, ist doch in den Grundlagen zur Beauftragen der Sanierung dokumentiert, dass Voruntersuchungen eine erhebliche Überschreitung der relevanten Schwellenwerte in Niederschlagswasser in belasteten Bereichen aufwiesen. (Vgl. Anlage 5 „Grundlage der Beauftragung“ 

zum Endbericht der Sanierung, S. 18).

 

Diese berechtigte Warnung wird in der Baugrube an der Artilleriestraße nicht umgesetzt.

 

Daher wurden die Ermittlungsbehörden am 23.5.22 gebeten zu überprüfen, ob sich im Rahmen des Ausbaus der A49 strafbar gemachte wurde durch Bodenverunreinigung nach §324a. 

 

Die Staatsanwaltschaft Marburg antwortete dazu - wie auf die unzureichende Abdeckung des Hexylhaufens  - am 31.8.22: 

 

"Teilweise lagen die an den von der Anzeigeerstatterin genannten Stellen genommenen Proben unter dem grundwasserbezogenen Eingriffswert. Auch soweit dies vereinzelt in nicht repräsentativen Stichproben nicht der Fall war, ist zu beachten, dass fehlende Abdeckungen nicht zwangsläufig zu einer Strafbarkeit wegen Bodenverunreinigung führen, da Hexyl schwer wasserlöslich ist und eine nennenswerte Auswaschung des entsprechenden Stoffes mit erheblichen Folgen für den Boden bzw. das Grundwasser (nur dann ist eine strafbare Bodenverunreinigung gegeben) nicht zu befürchten war. Im Ergebnis kam es nach den Erkenntnissen der Fachbehörde auch nicht zu solchen nachteiligen Bodenveränderungen. " 

 

Man fragt sich:

 

1) Warum wurden nach der Erstattung der Anzeige die Seitenwände abgedichtet (vgl. Bild 2), wenn alles so harmlos ist? 

 

2) Warum pumpt die Bau-ARGE Wasser ab, wenn alles so harmlos ist? (Vgl. Bild 4)

 

3) Woher stammt die Überzeugung, dass Hexyl schwer wasserlöslich ist? Laut Expertenmeinung ist das nicht zutreffend!

 

4) Wie passt Bild Nr. 5 zu der Aussage vom Regierungspräsidium, alle Baugruben würden dauerhaft trocken gehalten? (Hier handelt es sich nicht um irgendeine Baugrube, sondern die Baugrube, aus der das Hexyl stammt!)

 

 

Bild 1 vom 21. Mai 2022

Bild 2 vom 29. Mai 2022

Bild 3 vom 13. September 2022

Bild 4 vom 15. September 2022

Bild 5 vom 17. September 2022