PAK-Funde im WASAG-Gelände ohne Konsequenzen

Hier geht es zu den Funden von krebserregenden Giften innerhalb des Altlastengeländes der WASAG:

                 zum Hexylfund im Mai 2022

                 zu Funden von polyzylischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) zwischen Bauwerk 2 und 3 im April und Mai 2023 

                 zu Funden von polyzylischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) nördlich von Bauwerk 2 im April und Mai  2023 

 

Hier geht es zu den Funden von krebserregenden Giften außerhalb des Altlastengeländes der WASAG.

 

 


Im Erläuterungsbericht Bodenuntersuchungen 31.3.08 heißt es zum PAK auf  S. 185: "Da im WASAG-Gebiet nicht alle PAK zwingend auf Gebäudeisolierungen zurückgehen müssen, ist stets die Herkunft der PAK im Einzelfall zu prüfen. Wo keine eindeutige Zuordnung zum Schadenstyp „Gebäude-Isolierung“ möglich ist, müssen ggf. weitere Untersuchungen durchgeführt werden." Diese Mühe scheute man offensichtlich ...

Eigentlich ... hätten Funde im Juni 2023 zu einem neuen Baustopp führen müssen. 

Die Umweltministerin und das Regierungspräsidium wurde am 12. Juni informiert - eine Reaktion war bis Ende Juli nicht zu erkennen: die Arbeiten wurden vor Ort fortgesetzt.

 

Hier geht es zum Flyer und hier zu weiteren Hintergrund-informationen.

 

Bereits im Mai wurde in einer Dammaufschüttung, in die Erde aus der kontaminierten Baugrube aus der Artilleriestraße verlagert wurde, wurde das giftige PAK nachgewiesen. 

 

 

 

Die Verantwortlichen des Autobahnausbaus behaupten in der Öffentlichkeit, dank der erfolgreichen Sanierung bestünde keine Gefahr, dass bei der metertiefen Abgrabung des WASAG-Geländes krebserregende Gifte verlagert würden.

 

Allerdings schreibt die Bau-ARGE in ihrem Bodenmanagementkonzept:

"Die Sanierung war erfolgreich. Das bedeutet, dass die festgelegten Sanierungszielwerte erreicht wurden. Dennoch sind abfalltechnisch relevante Schadstoffbelastungen in den Bereichen des WASAG-Geländes verblieben, ebenso wie Auffüllungen mit Fremdbestandteilen.

Der Streckenabschnitt WASAG-Gelände wird von einem externen Fachgutachter begleitet. Ziel dieser Begleitung ist es, die Separierung von auffälligem bzw. potentiell abfallrechtlich relevanten Materialien sicherzustellen. Diese Materialien werden in Haufwerken bereitgestellt, abfalltechnisch untersucht und bewertet ...

Unauffälliges Bodenmaterial, das aus den Zwischenflächen in diesem Bauabschnitt bzw. in unbeeinflussten Tiefenbereichen ausgehoben wird, kann im Baufeld schadlos wieder eingebaut werden."

 

Folgendes ist dazu anzumerken:

 

1) Zwar wurden die Sanierungszielwerte in den Sanierungsbaugruben erreicht. Aber diese Zielwerte liegen um das bis zu 1.000fache über den Werten für Sprengstoffe, die aus dem WASAG-Gelände hinaus verlagert werden dürfen.

2) Es wurde nur ca. 6 % der Fläche saniert! Die Trasse führt über eine Länge von 2,15 km durch das WASAG-Gelände. Bei einer durchschnittlichen Breite von 65 Meter ergibt sich eine Fläche von ca. 140.000 m2. Der "Sanierungsbereich" der DEGES innerhalb der Trasse betrug allerdings lediglich weniger als 25 % dieser Fläche: 30.200m2. Innerhalb dieses "Sanierungsbereiches" wurde wiederum nur ca. ein Viertel der Fläche saniert, nämlich der Bereich, wo bekannt war, dass dort zu Kriegszeiten Gebäude lagen. 

3) Wie ein einzelner Fachgutachter bis zu 200 LKW-Fuhren aus dem WASAG-Gelände auf Auffälligkeiten kontrollieren kann, bleibt rätselhaft! 

4) Die meisten Schadstoffbelastungen sind aber eh gar nicht sichtbar und können daher von einem Fachgutachter gar nicht erkannt werden.

5) Dieses Konzept steht nicht in Einklang mit dem Planfeststellungsbeschluss. Dort heißt es (S. 62, NB 13): "Die Entsorgung der Aushubmassen ist einem Projektmanagement zu unterwerfen, das Folgendes zu beachten hat: ... selektiver kleinräumiger Bodenaushub, ... möglichst kurze Zwischenlagerung des Bodenaushubs in geeigneter Anlage, unverzügliche Deklarationsanalyse auf die relevanten Schadstoffparameter, behördlich Einstufung des Bodenaushubs, zeitnaher Abtransport des Bodens zur Verwertung bzw. Beseitigung."  Wie das Stichwort "Verwertung" zeigt, beziehen sich diese Auflagen nicht allein für Boden, der die Schadstoffgrenzen übersteigt, sondern auch für solchen, der weiter verwendet werden kann.