Keine hydraulische Sicherung entgegen der Darstellung des Verkehrsministers

Im - bisher online nicht auffindbaren - schriftlichen Bericht zum Berichtsantrag der LINKEN betreffend Gefährdung des Grundwassers durch Bau und Betrieb der A 49 Neuental bis zum Anschluss an die A 5 bei Gemünden Drucksache 20/3422 stellt Verkehrsminister Tarek Al-Wazir dar, es gäbe eine dauerhafte hydraulische Sicherung des Grundwassers. 

 

Was er nicht schreibt ist, dass diese Sicherung sich nicht auf das Gebiet des kontaminierten Altlastengeländes bezieht, durch das die Autobahn gebaut wird! Denn das Regierungspräsidium gibt zu: "Eine hydraulische Sicherung (z. B. durch Förderung und Reinigung des Grundwassers) findet im Bereich der ehem. WASAG nicht statt. Das Grundwasser im Abstrom wird jedoch vierteljährlich überwacht, sodass im Bedarfsfall Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden können."

Das ist nicht die einzige Unwahrheit in dem Bericht. Denn dort wird auch behauptet, es ergäben sich keine Risiken durch den Bau den Betrieb der Autobahn und das Grundwasser sei permanent überwacht worden.

Missachtung des Planfeststellungsbeschlusses zum Wasserschutz auch durch Baufahrzeuge

Nach dem Planfeststellungsbeschluss sind alle Baugeräte nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit aus dem Gewässerrandstreifen zu entfernen. (PFB S. 52 b)

Am letzten Freitag, den 17. September stand allerdings der  abgebildete Bohrer an der Joßklein offensichtlich innerhalb des Gewässerrandstreifens, der im Planfeststellungsbeschluss mit 10 Metern angegeben ist (die Joßklein ist in blau eingezeichnet!). Damit dem Planfeststellungsbeschluss zuwider gehandelt. 

 

Eine Nachfrage bei der DEGES führte nicht zu einer Antwort, sondern zu einer weiträumigeren Absperrung des Geländes. Denn dies ist nicht die einzige Mißachtung der Bestimmungen zum Trinkwasserschutz!

Dubiose Absperrung 

 

Eine Nachfrage zu der vorgezogenen Absperrung links, die sich fast einen Kilometer von der Trasse entfernt befindet, wird wie folgt beantwortet "Der auf dem Bild sichtbare Waldweg endet nach ca. 150 Meter unmittelbar vor einer Baugrube. Aus Sicherheitsgründen wird der Weg an dieser Stelle für den öffentlichen Verkehr gesperrt."

 

 

 

 

Aber auch an vielen anderen Stellen sind Absperrungen nicht nachvollziehbar: