Die Wahrheiten der DEGES beim Autobahnausbau

(Stand: Mai 2022) Die DEGES als Vorhabenträgerin der A49 ist bisher schon häufiger mit unzutreffenden Aussagen aufgefallen. Jüngste Recherchen zeigen, dass auch der Planfeststellungsbehörde Informationen vorenthalten wurden. Das offenbart eine neue Dimension in diesem mit vielerlei Rechtsbrüchen behafteten Autobahnausbau.

 

In einer Stellungnahme des Regierungspräsidiums vom 22. März 2021 wurden bei der Ausführungsplanung zum Regenrückhaltebecken Schmitthof Abweichungen von dem Planfeststellungsbeschluss bzw. den planfestgestellten Unterlagen festgestellt, die „z. B. Änderungen bei den geometrischen Beckenabmessungen“ umfassen. (Das gigantische Ausmaß des ca. 300 Meter langen Beckens lässt sich auf dem Foto allenfalls erahnen). Das Regierungspräsidium schreibt in einer Stellungnahme, dass die Bewertung dieser Abweichungen „hinsichtlich ihres Planänderungspotenzials“ durch den Antragsteller bzw. den Auftraggeber „in Abstimmung mit der Planfeststellungsbehörde zu erfolgen“ hat. Seit dieser Stellungnahme ist nun über ein Jahr verstrichen ….

Dubioses beim Regenrückhaltebecken

 

Im März 2022 wurde bei den Bauarbeiten zum  Regenrückhaltebecken eine historisch wertvolle alte Wüstung gefunden, die eine umfassende Untersuchung verdient hätte. Nicht planfestgestellte Rodungsarbeiten am Rande des geplanten Beckens im Umfang von ca. 1500 qm  (vgl. die rot umrandete Fläche in der Karte) führten zu dem Verdacht, dass sich diese Wüstung nicht innerhalb des vom Planfeststellungsbeschluss genehmigten Geländes befindet. Eine Nachfrage bei der Planfeststellungsbehörde ergab, dass ihr in diesem Zusammenhang keine Planänderung bekannt sei. Auf eine weitere Nachfrage antwortete sie: „bezüglich Ihrer erneuten Rückfrage, mögliche Abweichungen vom Planfeststellungsbeschluß am Regenrückhaltebecken am Schmitthof betreffend, haben wir den Vorhabenträger des Projektes um Stellungnahme gebeten. Wir können Ihnen zu Ihrer Frage mitteilen, dass an dem Regenrückhaltebecken lediglich geringfügige technische Änderungen vorgesehen sind, die dem Stand der Technik und den neuesten Regelwerken entsprechen. Diese Anpassungen sind vom Planfeststellungsbeschluss abgedeckt.“

 

Offenkundig hat also bezüglich der vom Regierungspräsidium festgestellten Abweichungen die geforderte Abstimmung mit der Planfeststellungsbehörde nicht stattgefunden. Das ist befremdlich. Verwirrend ist auch, wie es sich bei einer „Änderung bei den geometrischen Beckenabmessungen“, wie sie das Regierungspräsidium konstatiert hat, um „geringfügige technische Änderungen“ handeln kann.

... und weitere unglaubwürdige Aussagen

 

Es wäre nicht die erste Unwahrheit der DEGES: sie behauptete, in Ermangelung der im Planfeststellungsbeschluss vorgeschriebenen Fertigstellung der Regenrückhaltebecken vor dem Bau der Trasse würden Saugwagen Oberflächenwasser aufsaugen. Bisher wurden solche Saugwagen nicht gesehen. Nach erneuter Nachfrage wurde antwortete die DEGES fast zwei Monate nach der Aufforderung um Übersendung der Einsatzprotokolle, sie würde bestätigen, dass diese Saugwagen bei Bedarf für größere Mengen im Einsatz wären, dass dafür aber keine Protokolle vorlägen. Das spricht nicht für die Glaubwürdigkeit der Aussage, ebensowenig wie die wochenlange Ansammlung von großen Mengen an Wasser in einer Baugrube im WASAG-Gelände (Foto vom 9.1.22).

 

Auch das eingebrachte Vlies in eine große Pfütze unterhalb von Altkanälen, die im nicht sanierten Bereich des WASAG-Geländes freigelegt wurde, spricht nicht dafür (Foto rechts vom 21.5.22). Das ist insofern eine Ignoranz des Wasserschutzes, weil an vielen Stellen belegt ist, dass Altkanäle potentiell eine hohe Schadstoffkonzentration enthalten und dass die Versickerung von Wasser in Baugruben im WASAG-Gelände zu vermeiden ist. 

 

Auch behauptet die DEGES in einer Stellungnahme, das Hexyl, das an der Artilleriestraße gefunden wurde, befände sich „in unmittelbarer Nähe“ zum WASAG-Gelände, obwohl der Fundort mindestens 500 Meter von der Grenze des WASAG-Geländes entfernt ist, sich also eher mitten im WASAG-Gelände befindet.

 

"Erfolgreich" vollendete Sanierung? 

 

Zur „erfolgreich“ vollendeten Sanierung  verschweigt die DEGES, dass im Endbericht zur Sanierung eine Bewertung der Beeinflussung des Grundwassers durch die Sanierungsmaßnahme fehlt, obwohl eine solche im Bescheid zum Sanierungsplan explizit gefordert ist.  Das Fehlen der Bewertung verwundert nicht, da die im Sanierungsplan geforderte Einrichtung von neuen Grundwassermessstellen nur unzureichend umgesetzt wurde. In höchstem Maße irritierend ist, dass das Regierungspräsidium in seiner Stellungnahme zum Endbericht weder die lückenhafte Umsetzung des Grundwassermonitorings noch das Fehlen der dazugehörigen Bewertung beanstandet hat.  Einen weiteren wichtigen Punkt verschwieg die DEGES bisher: die im Endbericht zur Sanierung dokumentierten Restbelastungen, die nun mit der Tieferlegung der Trasse ausgegraben und verteilt werden. Und auch, dass laut dem Bescheid zum Sanierungsplan (vom 3.12.2018) das Sanierungsareal  als bodenschutzrechtlich saniert gilt, nur „solange die vorgesehene Nutzung nicht geändert wird und keine Konvertierung erfolgt“.  Mit der Tieferlegung der Trasse um viele Meter und der damit verbundenen Abtragung des Erdmaterials liegt nun eine solche Umnutzung vor, die eine „erneute bodenschutzrechtliche Bewertung des Areals erforderlich“ macht.

 

Die DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH) ist eine im Besitz von Bund und zwölf Bundesländern befindliche Projektmanagementgesellschaft und plant seit 1991 Verkehrsprojekte in Deutschland. Anders als vormals im Verkehrsministerium bleiben in dieser Gesellschaft die Verantwortlichen anonym – eine Kommunikation ist nur über die Presseabteilung möglich, die Anfragen und Antworten weiterleitet, ohne dass ersichtlich ist, wer diese Fragen beantwortet hat. Es wird höchste Zeit, dass die Verantwortlichen für die Missachtung des Wasserschutzes beim Ausbau der Autobahn durch ein wichtiges Wasserschutzgebiet öffentlich Stellung beziehen und dass die Zerstörung von lebensnotwendigen Grundlagen ein Ende hat. Die Verantwortlichen müssen endlich dazu gebracht werden, den Schutz des Wassers mit der Priorität umgesetzt werden, die im Gesetz verankert ist.