Verlagerung ohne Dokumentation und Beprobung

Bereits im April 2021 wurde Erde innerhalb des WASAG-Geländes verlagert - vom Bereich südlich der Artilleriestraße (BW 3) zum 800 Meter weiter nördlich gelegenen Bauwerk 2. Die Erde wurde vor der Verlagerung nicht beprobt, obwohl der Bereich der Baugrube "organoleptisch" sehr auffällig war - es roch bestialisch. Laut dem Bodenmanagementkonzept ist solcher Boden zu separieren. Stattdessen wurden Kalksäcke eingebracht, um den Gestank zu neutralisieren. Die Fuhrscheinlisten aus dem WASAG-Gelände beginnen allerdings erst am 19.7.21

Foto vom 1.5.21: viele Meter tiefe Baugrube südlich der Artilleriestraße zur nicht planfestgestellten Verlegung einer Erdgasleitung.

Foto vom 28.3.21: Kalksäcke an der Artilleriestraße


Verlagerung entgegen Vorgaben

 

Zwischen dem 8. und 15. September 2021 wurde Boden im Bereich des WASAG-Geländes nördlich der Artilleriestraße beprobt (Baukilometer 58+150 bis 58+850). Es sollte untersucht werden, ob das Material weiter südlich außerhalb des WASAG-Geländes als Dammbaumaterial wiederverwendet werden darf. 

 

Das Gutachten ergab, dass aufgrund der Überschreitungen von Grenzwerten ein Wiedereinbau von Erde aus 7 der untersuchten 20 Feldern außerhalb des WASAG-Geländes nicht zulässig ist (Felder 7, 12 bis 16 und 18). Erde der Felder 7 und 12 durfte nach den Ergebnissen noch nicht einmal innerhalb des WASAG-Geländes wieder eingebaut werden.

 

Dennoch wurde im November 2021 Erde aus dem Feld 12 mit PAK-Werten von 9 mg/kg außerhalb des WASAG-Geländes in der Wasserschutzzone IIIa wieder eingebaut. Nicht als Dammbaumaterial, sondern für einen Regenwasserkanal bei Bau-Kilometer 60+500 bis 60+800. Es wird argumentiert, es handle sich hier um ein technische Bauwerk, für das die höheren Grenzwerte  Z 2 gelten. Damit widerspricht sich das Regierungspräsidium selber: Im Bescheid zum Grundwassermonitoring heißt es: "Grundsätzlich können Aushubmassen unter definierten technischen Sicherungsmaßnahmen bis zu einer Schadstoffbelastung Z 2  gemäß dem gemeinsamen Merkblatt der hessischen Regierungspräsidien "Entsorgung von Bauabfällen" außerhalb von Wasserschutzgebieten im Zuge dieser Baumaßnahme wieder eingebaut werden." Außerhalb ist im Text unterstrichen.

 

Erde aus dem Feld 7 mit erhöhten PAK Werten und sprengstofftypischen Belastungen wurden im November 2021 zwischen Bauwerk 1b und Bauwerk 2 eingebaut. Auch das widerspricht dem Gutachten.