Die Bau-ARGE ÖPP A49

Die Bau-ARGE ÖPP A49 scheint sich um die Einhaltung der Nebenbestimmungen nicht besonders zu scheren. Allen vielen Stellen werden die Nebenbestimmungen missachtet, auf Basis derer die Erlaubnis, die Autobahn durch ein Altlasten- und ein Wasserschutzgebiet erteilt wurde. Z. B. folgende:

  1. Das Bodenmanagementkonzept der Bau-ARGE entspricht nicht den Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses.
  2. Potentiell kontaminiertes Material wird ohne vorherige Beprobung geschreddert und mit Boden vermischt.
  3. Bei der Nachuntersuchung im Rahmen des Hexylfundes an der Artilleriestraße wurde der größte Teil des von dort verlagerten Materials NICHT untersucht.
  4. Material wurde verlagert, ohne dass es beprobt wurde oder auch obwohl Beprobungen zeigten, dass es nicht verlagert werden darf.
  5. An vielen Stellen wie an der Gleentalbrücke und im Herrenwald werden nicht planfestgestellte Einleitestellen genutzt - diese Einleitungen sind damit rechtswidrig.
  6. Vor dem Bau der Trasse sind Regenrückhaltebecken zu errichten. Das ist bis heute nicht geschehen - gedeckt von der Planfeststellungsbehörde und dem Fernstraßenbundesamt.
  7. Obwohl Wasseransammlungen in Baugruben im Altlastengelände der WASAG laut den Berichten zum Grundwassermonitoring unbedingt zu vermeiden sind, weil hierdurch Gifte ausgespült werden können, finden sich solche Wasseransammlungen zu Hauf.