Wasser-Chronik 

3/2000 Ministerialrat Siebenborn antwortet auf einen Berichtsantrag (Drucksache 15/893), "man könne beispielsweise ein Wasserschutzgebiet aufgeben, wenn man mit einem anderen, mindestens genau ergiebigen die Wasserversorgung der Bevölkerung sicherstellen könne. In dem konkreten Fall werde mit Brücken und einem Tunnel versucht, die Trasse so weit wie möglich anzupassen". Daraus lässt sich leicht ablesen, wie gravierend die Gefahren für das Wasserschutzgebiet sind. Ein Tunnel ist übrigens nicht mehr in Planung ... 

6/2009 Gegen den ausdrücklichen Wunsch des Zweckverbandes mittelhessische Wasserwerke und gegen die Vorgaben zum Straßenbau genehmigt der Planfeststellungsbeschluss die Einleitung von Straßenabwässern innerhalb der Wasserschutzzone II. Fälschlicherweise wird behauptet, die Einleitestelle befände sich am Rande dieser Zone.

2/2011 Die Grünen stellen eine ungünstige Trassenwahl fest: "Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Autobahn A 49 - VKE 40 - sind auf Grund der ungünstigen Trassenwahl Fragen zum Grund-, Trink- und Oberflächenwasserschutz sowie der  Sprengstoffaltlastenproblematik aufgeworfen worden: Die geplante Trasse der A 49 soll auf einer Strecke von 2,5 km durch den Bereich des Altlastenstandortes des ehem. Sprengstoffwerkes WASAG im Bereich der Stadt Stadtallendorf führen. Dieser unter Altlastenverdacht stehende Bereich liegt zudem in der Schutzzone III a der Trinkwasserbrunnen des Wasserwerkes Stadtallendorf des Zweckverbandes Mittelhessische Wasserwerke (ZMW), der größten und bedeutendsten Trinkwassergewinnungsanlage Mittelhessens."  Der Zweckverband Hessische Wasserwerke warnt vor dem Bau. 

2/2020 Wider besseres Wissen behauptet die DEGES, die Einleitestelle der Fernableitung befände sich regelkonform außerhalb der Wasserschutzzone II-

6/2020 Das Bundesverwaltungsgericht stellt fest, dass der Planfeststellungsbeschluss bezüglich der europäischen Wasserrahmenrichtlinie fehlerhaft ist. In dem Urteil wird auf die "nicht unerheblichen Investitionen" hingewiesen, die bereits ausgeführt wurden (Punkt 72) - was für eine Begründung! Ermessensfehlerfrei hat der Beklagte auch den nicht unerheblichen Investitionen, die die Vorhabenträgerin bereits im Vertrauen auf den Bestand des (rechtskräftig bestätigten) Planfeststellungsbeschlusses aufgewendet hat, ein besonderes Gewicht beigemessenErmessensfehlerfrei hat der Beklagte auch den nicht unerheblichen Investitionen, die die Vorhabenträgerin bereits im Vertrauen auf den Bestand des (rechtskräftig bestätigten) Planfeststellungsbeschlusses aufgewendet hat, ein besonderes Gewicht beigemessenErmessensfehlerfrei hat der Beklagte auch den nicht unerheblichen Investitionen, die die Vorhabenträgerin bereits im Vertrauen auf den Bestand des (rechtskräftig bestätigten) Planfeststellungsbeschlusses aufgewendet hat, ein besonderes Gewicht beigemessen

9/2020 Pünktlich zum Beginn der Rodungssaison bescheinigt am 28.9. ein von der DEGES beauftragtes Gutachten Unbedenklichkeit bezüglich des Wasserschutzes.

10/2020 Ein Greenpeace Gutachten belegt, das dieses Gutachten nicht ausreichend ist. Auch ein vom Aktionsbündnis "Keine A49" in Auftrag gegebenes Gegengutachten sieht in dem DEGES Gutachten erhebliche Mängel. Tarek Al-Wazir äußerst sich vor dem Studium "Das Gutachten ... sei "unzureichend fundiert" ... werde geprüft ... habe für die Gültigkeit des Planfeststellungsbeschlusses ... aber keine juristische Relevanz, unabhängig vom Ergebnis der Prüfung ..."

11/2020 Die ahu antwortet auf das Gegengutachten zum Wasserschutz, ohne neue Daten vorzulegen. 

12/2020 Die Linken stellen einen Antrag auf Überprüfung der wasserrechtlichen Erlaubnisse. Dieser Antrag wird in der Tagesordnung der Plenarsitzung im Februar 2021 so weit nach hinten gesetzt, dass er nicht mehr behandelt wird.

3/2021 Regio consult erstellt ein Gutachten, das der ahu Stellungnahme erhebliche Fehler bescheinigt und ein ordnungsgemäßes Gutachten fordert.  Hier geht es zum Gutachten und einer Präsentation. 

4/2021 Auf der Trasse werden verfärbte Holzteile und Grundmauern eines unbekannten Gebäudes gefunden. Dem Regierungspräsidium diese Probleme mit der Sanierung gemeldet , ebenso wie die unvollständige Liste an Sprengstoffen bei der Beprobung. Das Regierungspräsidium wiegelt ab: das Gebäude könne ein Bürogebäude sein und der Schnelltest sei sensitiv und damit nicht aussagekräftig.

7/2021 Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion und Abgeordnete aus Marburg-Biedenkopf wird über die Gefahren zum Trinkwasser befragt. Er spielt die Gefahr herunter.

9/2021 Recherchen bringen zutage, dass das Grundwassermonitoring nicht umgesetzt wurde wie im Sanierungsplan vorgesehen.

9/2021 Auf der Trasse wird ein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Trinkwasserschutz dokumentiert. In der Folge wird die Trasse weiträumig abgesperrt. 

9/2021 Auf der Trasse werden Wasseransammlungen dokumentiert, die laut Planfeststellungsbeschluss durch Regenrückhaltebecken aufgefangen werden müssen. Selbst eine Eingabe beim Fernstraßenbundesamt in Leipzig führt nicht dazu, dass der Planfeststellungsbeschluss umgesetzt wird.

9/2021 Es zeigt sich, dass bezüglich des Grundwassermonitorings der Planfeststellungsbeschluss nicht eingehalten wird. Das Fernstraßenbundesamt prüft seit mehreren Wochen.

9/2021 Erst im September - nachdem schon viel Erdmaterial abtransportiert wurde - geht das Regierungspräsidium den im April im WASAG-Gelände auf der Trasse gemeldeten Grundmauern nach und lässt Baggerschürfen durchführen. Die gefundene Kontamination wird nur kleinsträumig abgetragen - der Verbleib der Erdmassen ist bisher ungeklärt. 

11/2021 Nach Nachfragen zu den Grundwasser-Messdaten von Juni 2021 ist nun erstmals (!) die seit 2014 geforderte Messstelle A 33 beprobt. In einer anderen Messstelle liegt der Wert von RDX (Hexogen) bei 8,3 µg/l (mehr als 500 % Steigerung gegenüber dem Wert von Febr. 2021). Dieser Wert überschreitet den Geringsfügigkeitsschwellenwert um das 8fache. Das Regierungspräsidium sieht keinen Grund einzuschreiten.

11/2021 Auch auf Nachfragen sowohl bei der Planfeststellungsbehörde als auch dem Regierungspräsidium hin bleiben die Wasseransammlungen auf der Trasse - obwohl auf dem WASAG-Gelände dadurch Schadstoffeinträge drohen. Security sichert die Arbeiten und sucht zu verhinderen, dass Anwohner:innen Verstöße dokumentieren

11/2021 Auf der Landesmitgliedersammlung beschließen die hessischen Grünen, den Wasserschutz zu prüfen und Probleme aufzuarbeiten.

11/2021 Ein hessischer Grüner  spricht sich gegen einen Antrag aus, ein Gutachten zur Wasserrahmenrichtlinie mit aktuellen Daten in Auftrag zu geben, u. a. mit der Begründung, dieser (in Wahrheit erstmals gestellte) Antrag sei schon mehrfach gestellt worden. (ab Minute 6:13:20).