Für den Ausbau der A49 kommt es innerhalb der Wasserschutzzone zu massiven Sprengungen. Hatte die Planfeststellungsbehörde im Mai 2021 noch geantwortet, dass der Planfeststellungsbeschluss „kein generelles Verbot von Sprengungen ausspricht. Diese wären im Einzelfall möglich, soweit die geltenden gesetzlichen Vorgaben und die speziellen Anordnungen des Planfeststellungsbeschlusses eingehalten werden,“ und ihrer Ansicht nach wären Sprengungen auch nicht vonnöten, schrieb sie 2022, die Art und Weise, wie die Verantwortung für die Art und Weise der Arbeiten läge bei den Bauausführenden.
Allerdings finden diese Sprengungen ja in einer Wasserschutzzone statt. Und obwohl das Einbringen von wassergefährdendem Material in der Wasserschutzzone III verboten ist, war laut Auskunft aus dem Regierungspräsidium keine Genehmigung für die Arbeiten notwendig.
Für die Durchführung der Sprengungen gelten verschiedene Auflagen, wie z. B. eine Absperrung des Gebietes und die Verwendung von Sprengmatten. Diese werden nach Berichten von Anwohner:innen allerdings nicht eingehalten. Der Gießener Anzeiger berichtete bereits Mitte Oktober 2022. Dennoch änderte sich an den Sicherheits-vorkehrungen nichts.