Planfeststellung

Immer wieder kommt es zu Verstößen gegen den Planfeststellungsbeschluss.

Dabei ist auch der Planfeststellungsbeschluss fehlerhaft, wie sich z. B. an den verbotenen ungefilterten Ableitungen in Wasserschutzzone II ersehen lässt. Damit ließe sich der Ausbau umgehend stoppen, wenn dazu ein Wille vorhanden wäre.

Homberg wacht auf!

Fünf Komplexe waren Gegenstand der Ratssitzung am 24.2.21. "Erhebliches Konfliktpotenzial" sieht auch die Gießener Allgemeine Zeitung am 4.2.21. 

Abweichungen und Versäumnisse

Hier geht es zur Präsentation der Kanzlei Möller & Prell mit weiteren Abweichungen vom Planfeststellungsbeschluss und Versäumnissen der Stadt. Damit befindet sich der Ausbau in der Gesellschaft weiterer Autobahnen, die anders gebaut wurden als beschlossen.


Der Planfeststellungsbeschluss kann hier heruntergeladen werden, ein Programm zum Öffen der gz. Datei hier.

Der private Technologiekonzern STRABAG plant wie folgt.