Woche 4: Mangelhafte Sorgfalt

28.2.24 Keine Beprobung von Kanalrohren

Laut Planfeststellungsbeschluss waren Altkanäle zu sanieren. Mit dem Aufspüren von diesen Kanälen nahm man es aber augenscheinlich nicht genau. So sind im und außerhalb des sanierten Bereiches zahlreiche Kanäle dokumentiert, für die keine Analyseprotokolle gefunden werden konnten.

Zu den von Anwohner:innen übersandten Fotos von ausgegrabenen Kanalrohren hieß es immer, es handle sich um Frischwasserleitungen, ohne dass ein Beweis dazu erbracht worden wäre. Obwohl Recherchen in 2023 zu Tage brachten, dass das Regierungspräsidium die Bau-ARGE darauf aufmerksam machte, dass eine vollständige Erkundung der Altkanalisation im WASAG- Gelände nicht möglich war, dass mit weiteren, nicht kartierten Teilen des Leitungssystems zu rechnen ist und dass daher für den Fall eines Auffindens von solchen im Zuge der Bauarbeiten entsprechende Untersuchungsmaßnahmen zu ergreifen seien, wurden solche Altkanäle wurden laut Auskunft vom Regierungspräsidium auf der gesamten Strecke noch nicht gefunden. Das bedeutet, dass die in der Regel hoch kontaminierten Altkanäle weder ordentlich  entsorgt wurden, noch der umliegende Boden auf Kontaminationen z. B. durch undichte Leitungen beprobt wurde.

27.2.24 Mangelhafte Reaktion auf PAK-Funde im WASAG-Gelände

Ab April 2023 wurden im WASAG-Gelände etliche PAK-Brocken gefunden, erkennbar an dem fluoreszierenden Licht.  Auswirkungen hatte das nicht - außer dass das Regierungspräsidium ein paar der Brocken nach eigener Aussage einsammelte, beprobte und entsorgen ließ (ohne dass es einen Entsorgungsnachweis dazu gäbe). Das widerspricht dem Erläuterungsbericht Bodenuntersuchungen vom 31.3.08. Dort steht (S. 185):  "Da im WASAG-Gebiet nicht alle PAK zwingend auf Gebäudeisolierungen zurückgehen müssen, ist stets die Herkunft der PAK im Einzelfall zu prüfen. Wo keine eindeutige Zuordnung zum Schadenstyp „Gebäude-Isolierung“ möglich ist, müssen ggf. weitere Untersuchungen durchgeführt werden." 


26.2.24 Mangelhafte Beprobung von Straßenaufbruch im  WASAG-Gelände

Etliche separierte Haufwerke wurden laut dem Haufwerkskataster gar nicht beprobt, wie ein Teil des Asphaltaufbruchs des Radweges in Niederklein (Haufwerk 4.46) und zahlreiche Haufwerke mit Waldboden. Andere wurden unzureichend beprobt: Beim Betonaufbruch an der im Mai 2022 aufgebrochenen Artilleriestraße wurden z. B. kurz nach dem Hexylfund für 1.500 Kubikmeter nur vier Proben genommen - in Haufen, in denen eine große Menge an Fremdmaterial, wie PAK-Brocken, potentiell kontaminierten Mauersteinen und Kanalrohren dokumentiert sind. Dabei muss verdächtiges Material nach dem QS-Handbuch zur Sanierung alle 50 bis 100 Kubikmeter beprobt werden.

25.2.24 Mangelhafte Separierung von Straßenaufbruch im WASAG-Gelände

Im Haufwerkskataster ist für das WASAG-Gelände die Beprobung von Straßenaufbruch von der Artilleriestraße, dem knapp nördlich gelegenen Weg und von der K12 dokumentiert. Allerdings gab es noch weitere Wege, wie den links abgebildeten. In der Nähe des Weges waren diverse PAK-Brocken - auch an Mauersteinen gefunden worden. Das Regierungspräsidium behauptete dazu, sie stammten aus zurückgebauten Wegen und das Straßenmaterial sei von der Bau-ARGE ohne jede weitere Beprobung entsorgt worden. Warum sollte die Bau-ARGE hier anders verfahren sein als bei den oben genannten Wegen? 

24.2.24 Entwässerung außerhalb der Trasse außer Kontrolle

Die Entwässerung an der Baustelle ist bei ergiebigen Regenfällen komplett überfordert, wie das nebenstehende Video vom 31.3.23 zeigt. Abgebildet ist das Waldstück neben der Trasse zwischen Bauwerk 5 und 6 (Joßkleinbrücke). Hier stand zu diesem Zeitpunkt quasi der ganze Wald unter Wasser. Jüngst zeigten die Protokolle aus jener Zeit, dass in der Woche nach den Starkregenfällen angeblich keine Einleitungen in die umliegenden Flüsse stattgefunden hatten und daher das Wasser auch nicht auf Sedimente beprobt worden war. 


23.2.24 Mangelhafte Entwässerung in der Wasserschutzzone II 

Nach den Beschwerden von Anwohner:innen zum Wassermanagement, waren zwar an einigen Bauwerken Pumpen eingesetzt - die waren aber immer wieder NICHT in der Lage, die Baugruben der Bauwerke frei von Wasser zu halten. Im oberen Video bei Bauwerk 10  ist zu sehen, wie das Wasser nicht aus der Grube heraus-, sondern hineingepumpt wird, im unteren Video sieht man, wie ein Großteil des abgepumpten Wassers aus dem undichten Schlauch  herausspritzt.  (Videos vom 1.9.23).


22.2.24 Mangelhafte Sicherung von Baugruben im WASAG-Gelände

Auch in 2023 gab es stehendes Wasser in Baugruben im WASAG-Gelände. Der Schlauch am vorderen Rand des Sees zeigt an, dass dieses Wasser offenkundig nicht vor Ort, sondern abgepumpt sein soll. Denn nach verschiedenen Beschwerden zur illegalen Einleitung von Wasser in die Kanalisation der Herrenwaldkaserne wurde im Laufe des Jahres eine große Schlauchstrecke zur genehmigten Einleitestelle am Bärenbach gelegt. Nur wurde das Wasser nicht ausreichend abgepumpt. Das Regierungspräsidium sah darin kein Problem. Es behauptete, die Baugrube sei "mineralisch abgedichtet". Wofür dann der Schlauch?

Mangelhafte Sorgfalt ist beim Bau der A49 von Anbeginn an Thema gewesen, wie ein Zeitungsartikel bereits in 2021 darlegte und allen Spaziergänger:innen im WASAG-Gelände im April 2021 auffiel: Dort wurde ein Bereich mit auffälligem Geruch der Boden nicht beprobt,  Stattdessen wurden Kalksäcke eingebracht (Foto von April 2021). Erst spätere Recherchen zeigten, dass dieser Geruch schon 2008 bei einer Kanalerkundung  festgestellt worden waren und in der Nähe AOX dokumentiert wurde (vgl. den Erläuterungsbericht Bodenuntersuchungen vom 31.3.2006, Abs 5.4.2)

Auch die Vorgabe, Baugruben von Niederschlagswasser freizuhalten oder auch Niederschlagswasser nur gereinigt in die Flüsse zu leiten, wurden nicht hinreichend beachtet.. Denn nach dem Planfeststellungsbeschluss (S. 14) waren die Regenrückhaltebecken VOR dem Bau der Trasse zu errichten, damit das Oberflächenwasser während der Bauphase gefasst werden kann. Beides wurde auch in 2023 nicht zufriedenstellend umgesetzt. Das sind aber nicht die einzigen Missstände bezüglich einer den Wasser- und Bodenschutz sorgfältig respektierenden Bauausführung.