Woche 7: Verantwortung

An allen Ecken und Enden zeigt sich: für diesen Autobahnausbau will keiner die Verantwortung übernehmen. Vor allem aber will keiner für das Unrecht Verantwortung übernehmen oder wenigstens für die Beseitigung des Unrechts. Alle behaupten, sie hätten dazu keine Möglichkeiten. Dabei hat der hessische Verkehrsminister Tarek Al-Wazir im Dezember mit seiner nachträglichen Anordnung bewiesen, dass er die letzten zwei Jahre über gelogen hat und doch Handlungsmöglichkeiten hat. Unbegreiflich nur, dass er diese nicht so nutzt, wie es notwendig wäre und die wichtigsten Fragestellungen beim Wasser nicht klären lässt!

Aber auch viele andere Beteiligte haben ein solches Interesse an der Autobahn, dass sie lieber von nichts wissen ...

21.3.23 Verkehrsministerium behauptet zwei Jahre lang Handlungsunfähigkeit

Immer und immer wieder betonte der hessische Verkehrsminister Tarek Al-Wazir, er habe keine Möglichkeiten, den Ausbau der A49 zu stoppen. Nicht nur ein Journalist kommt unter dem Titel "Grüne Handlungsverweigerung im Fall der A49" zu einem anderen Ergebnis, sondern auch die renommierte Anwältin Roda Verheyen. Hier geht es zum kompletten Gutachten! Und mit der Anordnung einer Überprüfung der Entwässerung hat Tarek Al-Wazir im Dezember 2022 endlich bewiesen, dass er durchaus die Möglichkeiten hat, die er zuvor immer abgestritten hatte. 

20.3.23 Vertuschung der Bau-ARGE 

Für die Umsetzung der Nebenbestimmungen ist die Bau-ARGE verantwortlich, heißt es. Allerdings scheint es so, als ob die Bau-ARGE wenig Interesse hat, die Nebenbestimmungen umzusetzen. Denn die Verstöße sind zahlreich, z. B. wird dreckiges Baustellen-Wasser an vielen Stellen in Gewässer eingeleitet, wo das rechtswidrig ist. Solche Einleitungen erfolgten dabei selbst dann, wenn das Regierungspräsidium nach Hinweisen aus der Bevölkerung darauf hingewiesen hatte, dass sie nicht zulässig sind - sie werden nur besser versteckt! (Foto: CE)

19.3.23 Untätigkeit des Fernstraßenbundesamtes 

Das Fernstraßenbundesamt hat zwar die Rechts- und Fachaufsicht für die Autobahn GmbH inne, die in Vertretung der DEGES die Vorhabenträgerin der A 49 ist, aber es nimmt diese Aufgabe nicht wahr, weil es nur dann tätig wird, wenn es dazu von der Planfeststellungsbehörde aufgefordert wird. Es schreibt: " Sollte die Planfeststellungsbehörde eine nicht ordnungsgemäße Umsetzung des Planfeststellungsbeschluss durch die Autobahn GmbH des Bundes / DEGES feststellen, kann im vorliegenden Fall das Fernstraßen-Bundesamt um Vollstreckung der Nebenbestimmung gegenüber der Autobahn GmbH gebeten werden. Dies ist bis dato nicht erforderlich gewesen." Da die Planfeststellungsbehörde sich aber ja nicht verantwortlich fühlt, hat es dementsprechend keine Bitte an das Fernstraßenbundesamt gegeben. Und Hinweise zu Missständen von Bürger:innen wurden mit abstrusen Begründungen zurückgewiesen. So habe die Anfragende mit der Übersendung des Fotos einer Wassergrube selber bewiesen, dass Regenrückhaltebecken wie gefordert vor dem Bau der Trasse installiert seien. An wievielen Stelle die Ableitung illegal erfolgt, dafür hat es sich bisher nicht interessiert - schließlich sehen streitet die Planfeststellungsbehörde bisher ab, dass es hier Missachtungen des Planfeststellungsbeschlusses gibt.

18.3.23 Planfeststellungsbehörde will nicht für Planfeststellung verantwortlich sein

Auf Nachfrage zu Missständen bei der Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses schreibt die Planfeststellungsbehörde: "Die Zustän­digkeit für die Planung, den Bau und den Betrieb von Bundesautobahnen ist mit Wir­kung vom 01.01.2021 von den Straßenbauverwaltungen der Länder zur Autobahn GmbH des Bundes gewechselt. Damit ist auch der ursprünglich durch das Land Hessen mit der DEGES abgeschlossene Vertrag zur Wahrnehmung der Aufgaben der Straßenbauverwaltung für den Bau der A 49 mit Wirkung vom 01.01.2021 auf die Autobahn GmbH des Bundes als Vertragspartnerin übergegangen und übergeben worden." Das widerspricht zwar der eigenen Homepage, wird aber in dieser und ähnlicher Form zum Vorwort eines jeden Schreibens aus der Planfeststellungsbehörde.  

17.3.23 Kein Wasserschutz durch das Umweltministerium 

Bei der Landesmitgliederversammlung in Bad Hersefeld am 11.6.22 wurde ein Antrag gestellt, auf der Baustelle genauer zu überprüfen, ob die wasserrechtlichen Vorgaben zum Ausbau der A49 eingehalten werden. In einer Gegenrede zu diesem Antrag hatte die hessische Umweltministerin Priska Hinz (bei 4:12:20 h) versprochen, den Wasserschutz sicherzustellen. Sie  beschwerte sich, es sei eine Unverschämtheit, ihrem Ministerium die Rechtsaufsicht nicht zuzutrauen. De facto wurde das Ministerium zwar über den signifkanten Anstieg der Hexogen-Werte im Grundwasser informiert,  dennoch reagierte man nicht: Für nähere Informationen möge man sich an das Regierungspräsidium wenden ... Dass das Regierungspräsidium offensichtlich überfordert ist mit der Ahnung der vielen Verstöße gegen den Wasserschutz, scheint niemanden zu interessieren. Im WASAG-Gelände finden sich zu Hauf Wasseransammlungen, die laut Bericht zum Grundwassermonitoring vermieden werden sollen und es werden zahlreiche Einleitestellen genutzt, für die keine Erlaubnis vorliegt, nicht nur außerhalb des WASAG-Geländes, sondern auch innerhalb

16.3.23 Sprengungen ohne Kontrolle

Für die Kontrolle der umfangreichen Sprengmaßnahmen bei Maulbach sieht sich keiner verantwortlich. Dabei halten die Bauausführenden nach Auskunft von Anwohner:innen wichtige Vorgaben nicht ein. Das konnte auch eine Journalistin von "Der Freitag" vor Ort dokumentieren. Auch fanden nach dem der Presse gegenüber angekündigten Ende der Sprengungen noch weitere Sprengungen statt. 

15.3.23 Kein Verantwortlicher für Arbeiten an einer Kläranlage im WASAG-Gebiet

Während das Regierungspräsidium zunächst noch behauptete, die Arbeiten an der ehemaligen  Kläranlage an der Hauptmann-Matthes-Straße seien unschädlich, da Beprobungen im ca. 100 Meter entfernten Trassenbereich keine Belastungen gezeigt hätten (vgl. S. 25 des Berichtsantrags), antwortete es später, es sei für die Kontrolle nicht zuständig, da die Bundeswehr eine eigene Abteilung für Bodenschutz habe. Ein Verantwortlicher für die Leitungsverlegung unter der A49 Trasse hat sich bisher nicht gefunden. Die Bau-ARGE verweist in Ermangelung einer Erlaubnis im Planfeststellungsbeschluss auf die Bundeswehr, diese wiederum sieht die Bau-ARGE in der Verantwortung. (Es wäre auch das erste Mal, dass sich die Bundeswehr für eine Baumaßnahme einen mehrmonatigen Sicherheitsdienst rund um die Uhr leistet!).