Betonwerk

Ein nicht im Planfeststellungsbeschluss genehmigtes Betonwerk wurde von der Unteren Naturschutzbehörde für Stadtallendorf genehmigt, ohne dass artenschutzrechtliche Untersuchungen stattgefunden hatten. 

Pressemitteilung des BUND vom 19.2.21

 A 49 Weitere Fällarbeiten in Stadtallendorf

 

Am Ortsrand von Stadtallendorf und am Rande des FFH-Gebiets Herrenwald wird nach unserer Kenntnis der Bau eines Beton-Werks vorbereitet. Nach weiteren Hinweisen aus Stadtallendorf verstärkt sich unsere Befürchtung: es soll rasch und „außerhalb der Planfeststellung“ und ebenso „außerhalb der Bürgerbeteiligung“ auf dem Grundstück gerodet werden. Nach Hinweisen aus der Bevölkerung wird bereits jetzt die Fällung von Gehölzen für die nächste Woche vorbereitet. Wir haben deshalb die zuständigen Behörden informiert. Wie uns das Regierungspräsidium mitteilt wird das „..Genehmigungsverfahren zu der Baustelleneinrichtungsfläche bei Stadtallendorf ...auf der unteren Verwaltungsebene geführt.“

Nach unserer Kenntnis ist auch diese Baumaßnahme nicht durch die bestehende Planfeststellung für die A 49 abgedeckt- steht aber mit dieser in ursächlichem Zusammenhang. Es handle sich, so unsere Informationen aus der Bürgerschaft, um eine Fläche im Eigentum der Gemeinde Stadtallendorf (Flur 39, Flst. 48/519). Nahe der A 49 Trasse sei auf etwa einem Hektar ein Betonwerk zur Versorgung des A49-Baus geplant. Am 20.01.2021 hatten wir in einer Pressemitteilung und am 24.01. in einem an die zuständigen Behörden gerichteten „HUIG-Antrag zur Klärung des Sachstands und Übermittlung von Unterlagen“ um Prüfung des Sachverhalts und um Auskunft gebeten. (HUIG= Hessisches Umweltinformationsgesetz). Bisher ohne Erfolg.

 

Wir weisen dringend auf zwei Punkte hin:

1.  Wir gehen davon aus, dass die geplanten Baumaßnahmen bzw. Rodungen als Baustelleneinrichtungen im Zusammenhang mit dem Bau der  A49 zu sehen sind. Und dass diese nicht außerhalb des Planfeststellungsbeschluss (PFB) genehmigt werden dürfen, da der PFB insofern  Konzentrationswirkung hat. Und das mit gutem Grund: alle wesentlichen Maßnahmen die mit der A 49 zusammenhängen müssen auch in ihrer Summe auf ihre Umweltauswirkungen untersucht und den Bürgern bekannt gemacht werden. Und eine „wesentliche Maßnahme“ ist ein Betonwerk am Rande der Stadt und am Rande des FFH-Gebiets Herrenwald auf jeden Fall.

 

2.  Wir gehen weiter davon aus, dass insbesondere Artenschutzrechtliche Fragestellungen nach unserer Einschätzung derzeit nicht „ordentlich“ abgearbeitet werden können.  Die betreffende Fläche war  nach unserer Kenntnis  nicht in die artenschutzrechtliche Untersuchungen des Planfeststellungsverfahren einbezogen. Wie wir Aussagen der Gemeinde in der örtlichen Presse entnehmen bestand zumindest Ende Januar 2021 noch keine konkrete Bauabsicht für den Standort ( Zitat Bürgermeister Somogyi, 23.01.,Oberhessische Presse: „... überrascht über die Behauptungen bezüglich des Betonwerks. Insbesondere wundere er sich darüber, dass diese quasi als Fakten übermittelt werden. "Es gab Anfragen, aber keine Festlegungen. ... lose Gespräche mit einzelnen Personen aber keinesfalls finale Gespräche mit Gesellschaften."). Wir schließen daraus, dass z.B. die aus artenschutzrechtlichen Gründen nötigen Untersuchungen schon aus Gründen der Jahreszeit bisher nicht erfolgt sind.

 

Für uns und für die Bürger, die bei uns anrufen entsteht der Eindruck: unser Staat misst mit zweierlei Maß. Ein privates oder gewerbliches Bauvorhaben auf der gleichen Fläche hätte mit Sicherheit umfangreiche Vorarbeiten liefern müssen um Fragen der Luftreinhaltung und des Grundwasserschutz, des Artenschutz und der FFH-Verträglichkeit zu klären. Genau diese Sorgfalt fordern wir auch für den Bau der A 49.  

 

Den Sachverhalt, soweit er uns bekannt ist, haben wir unter (3) nochmals angeführt (HUIG_Antrag vom 24.01.; ergänzt 18.02.)

 

3. Zusätzliche Baustelleneinrichtung Stadtallendorf – ca. 1 ha:

Nach Informationen ortskundiger Bürger wird am Rande des Herrenwald bzw. am nordöstlichen Rand der Siedlungsfläche von Stadtallendorf eine umfangreiche „Baustelleneinrichtung/Nebenanlage“ zur A 49 vorbereitet. Diese Anlage soll westlich der Trasse und außerhalb der durch die vorliegende Planfeststellung ausgewiesenen Bauflächen entstehen. Unsere Informationen lauten wie folgt: Es handle sich um eine Fläche im Eigentum der Gemeinde Stadtallendorf (Flur 39, Flst. 48/519). Nahe der A 49 Trasse sei auf etwa einem Hektar die Errichtung von „Versorgungseinrichtungen für die A 49-Baumaßnahme“ geplant. Im Einzelnen handle es sich um ein „Asphalt- oder Beton-Werk“, sowie um Einrichtungen zur Unterbringung von mehr als 100 Personen.

Kurzfristig sei mit der Rodung des –teilweise älteren- Baumbestand am Rand der Fläche zu rechnen.

Anmerkung zum Artenschutz: Nach unserer örtlichen Kenntnis ist von der Planung ein kleines Fließgewässer nahebei betroffen, ferner wird uns ein Horst des Kolkraben auf der Fläche gemeldet. In den stärkeren Gehölzen und in den auf der Fläche vorhandenen Bunker- und sonstigen Ruinen-Resten ist mit Winterquartieren von Fledermäusen, Ringelnatter und Amphibien zu rechnen. Wasserrechtliche bzw. Immissionsschutzrechtliche Aspekte

Nach unseren – sicher nur bruchstückhaften- Informationen sind auch auf dem Grundstück Flur 39, Flst. 48/519 (wir gehen davon aus, dass für diese Parzelle projektiert wird) Restbestände der Rüstungsaltlasten (siehe auch unseren HUIG Antrag) zu befürchten

 

 

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Pressemitteilung des BUND vom 19.2.21
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Der Planfeststellungsbeschluss kann hier heruntergeladen werden, ein Programm zum Öffen der gz. Datei hier.

Der private Technologiekonzern STRABAG plant wie folgt.