Versuchte Verlegung von Strommasten

Illegale Aufstellung von Strommasten unter Polizeischutz

Im Winter 2020/21 wurden ohne Genehmigung Strommaste im Maulbacher Wald errichtet. Obwohl die mit der Aufstellung von Strommasten im Maulbacher Wald betrauten Arbeiter mehrfach von Anwohner:innen darauf aufmerksam gemacht wurden, dass diese nicht genehmigt ist, fuhren sie mit der Fortführung der Arbeiten unter Polizeischutz fort. 

Im Frühjahr 2021 stoppte das hessische Wirtschaftsministerium die Arbeiten, verlangte aber keinen kompletten Rückbau. Viele spannende Fragen blieben offen - sie sind hier zu finden!  

Recherche und Fotos: Christian Endres


Nicht nachvollziehbare Antworten der Polizei

 

Die A49-Presseabteilung der Polizei, antwortete auf die Frage, warum sie die Arbeiten geschützt hat: "die Polizei schützt die Arbeiten zum Weiterbau der A49. In der Vergangenheit kam es unter anderem zu Sachbeschädigungen und Brandstiftungen im Bereich der Trasse, aber auch bei Firmen, die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Weiterbau der A49 durchführen. Wir kommen unserem verfassungsmäßigen Auftrag nach, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu verhindern und zu verfolgen." Auf die Nachfrage, "herzlichen Dank für Ihre Nachricht! Leider habe ich sie nicht ganz verstanden. Entspricht es in Ihren Augen dem verfassungsmäßigen Auftrag der Polizei, illegale Bauarbeiten zu schützen und Security-Dienstleistungen für das Baugewerbe abseits der Autobahntrasse zu übernehmen?" kam die Antwort "meines Erachtens habe ich die Grundlagen für die von Ihnen beschriebenen polizeilichen Tätigkeiten ausreichend erläutert."  Das sind dabei nicht die ersten Ungereimtheiten beim Polizeieinsatz im Rahmen des geplanten Autobahnausbaus. 

Im Februar 2021 konnten illegale Rodungen für eine Verlegung der Stromtrasse zumindest teilweise gestoppt werden. Es folgten diverse Schriftwechsel zu den Arbeiten, die im Planfeststellungsbeschluss (S. 65) nicht näher genehmigt sind, und einer deutlichen Pressemitteilung (siehe unten). Schließlich gab das Forstamt Romrod an, Fällungen seien aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht notwendig. Es schien, als ob die Verantwortlichen erkannt hätten,  dass eine Genehmigung schwierig werden und Fällungen damit gesetzeswidrig sind; Stattdessen nun wurden die betroffenen Bäume stattdessen "gekappt". Dabei ist eindeutig, dass diese gravierende Kappung die Bäume derart schädigt, dass sie nicht überleben. Eine Fällung auf Raten also - und das unter Polizeischutz.

Kappung statt Fällung - gleicher Effekt ohne Genehmigung

Am 2.3.21 war das Bundesverkehrsministerium noch davon ausgegangen, dass weitere Fällarbeiten für die Verlegung der Stromtrasse erforderlich sind. Eine Anfrage, wieso denn schon sicher ist, dass die Genehmigung erfolgen wird, wurde nicht beantwortet. 

 

Stattdessen wurde im Oktober 2021 augenscheinlich der Plan geändert, um eine Planänderung zu umgehen: die Quasi-Fällungen wurden als begrenzte Rückschnittsmaßnahmen bezeichnet.

 

(Bild: Auszug aus einem Brief aus dem Bundesverkehrsministerium)

Das hier sind also begrenzte Rückschnittsmaßnahmen vom 2.11.21! Die Planfeststellungsbehörde konnte auf diese Weise umgehen, eine Genehmigung zu erteilen, wie sie das Bundesverkehrsministerium in Aussicht gestellt hatte.

 

(Bild: Auszug aus einem Brief aus dem Bundesverkehrsministerium)

Hier geht es zur Pressemitteilung der Parents for Future vom 15.9.21. 

Gigantische Betonierung ohne Planfeststellungsbeschluss

Für die Erhöhung der Strommaste müssen die Fundamente verstärkt werden. Das ist in Anbetracht der örtlichen Gegebenheiten offensichtlich ein Problem. Das Foto zeigt die gigantische Betonierung des Bodens innerhalb der Wasserschutzzone, ohne dass eine solche im Planfeststellungsbeschluss ausgewiesen worden wäre.  

 

Die Erhöhung der Strommasten wird dabei leicht zu häufigeren Stromausfällen führen. 

 

Die Arbeiten sind anderslautenden Nachrichten aus der Planfeststellungsbehörde zum trotz  nicht durch den Planfeststellungsbeschluss gedeckt. Auf Seite 65 des Planfeststellungsbeschlusses ist die Mastverstärkung der Maste 8 bis 10 festgelegt, nicht aber die Mastverstärkung der Maste 6 und 7, die seit November 2022 begann und bis jetzt (Mitte März) noch nicht abgeschlossen ist.  

 

Für Arbeiten in der Wasserschutzzone gibt es außerdem Regeln zur Entwässerung. Baustellenwasser muss in Regenrückhaltebecken gesammelt und gereinigt werden, bevor es in planfestgestellte Einleitestellen abgeleitet werden darf. Aber diese Vorgabe wird nicht nur hier, sondern an vielen Stellen der Trasse missachtet.

 

 

Am 19.1.23 wurde dabei selbst bei Minustemperaturen Beton gegossen. Es scheint nicht so, als ob dabei irgendwelche Vorkehrungen getroffen wurden, damit der Beton trotz der Temperaturen so abbindet, dass die Standfestigkeit gesichert ist,