Unzureichende Berücksichtigung von Sprengstoffen

 

Bei der Sanierung wurden nicht alle sprengstofftypischen Verbindungen berücksichtig, die auf dem Gebiet nachweislich verwendet wurden wie Tetryl, Dinitrodiphenylamin und Trinitrochlorbenzol. Diese sind in verschiedenen Inventarlisten dokumentiert, vgl.. Wolff, Hans-Jürgen, Die Allendorfer Sprengstoffwerke DAG und WASAG, Stadtallendorf, 1989, Historisch-Genetische Studie (Preuss 1991) und Baugrundinstitut Dipl. Ing. D. Fedder Gutachten des Baugrundinstituts Fedder, 1988 im Auftrag des Regierungspräsidiums Gießen erstellt.

 

Tetryl wurde laut Auskunft aus dem Regierungspräsidium nicht in den Katalog aufgenommen, weil es in einem einzigen Bereich außerhalb der Trasse nicht nachgewiesen werden konnte. Diese Begründung ist in Anbetracht der historischen Erkenntnisse nicht nachvollziehbar.

 

Das ZMW hat dem Regierungspräsidium laut eigenen Angaben im Maii 2021 empfohlen, diese Parameter in das Grundwassermonitoring zum Ausbau der A49 mit aufzunehmen, das hat allerdings bisher nicht reagiert. Dabei wurde im Hexylhaufen an der Artilleriestraße bei einer privaten Probe auch Dinitrodiphenylamin nachgewiesen.

 

Lager für Dinitrodiphenylamin von der Sanierung ausgenommen

 

Bei zwei Lager für Dinitrodiphenylamin hat sich im Vorfeld kein Sanierungsbedarf ergeben , weil sich der Kontaminationsverdacht nicht bestätigt habe. Ein Blick in die Analyseprotokolle offenbart: Diese Lager für Dinitrodiphenylamin wurden auf TNT u. ä. beprobt, nicht aber auf das in ihnen gelagerte Dinitrodiphenylamin! Erst im August 2022 wurde eine Nachbeprobung angeordnet. Das Ergebnis lag dem Regierungspräsidium im März 2023 noch nicht vor.

 

Bei der Gefährdungsabschätzung liegt ein weiterer Mißstand darin, dass davon ausgegangen wurde, dass die dort verwendeten sprengstofftypischen Verbindungen (STV)  immer nur gemeinsam mit Trinitrotoluol (TNT) zusammen als Stoffgemisch verwendet wurden und demnach nur dort vorhanden sein können, wo TNT nachgewiesen wurde. Außerdem wird angenommen, dass Zusatzstoffe wie Hexogen oder Hexyl nur in kleiner Menge zugegeben wurden. Diese Voraussetzungen sind nicht nachvollziehbar, da es eigene Gebäude für die Tetryl- oder Hexaherstellung gab. In diesen Bereichen ist eine Kontamination sehr wahrscheinlich, der Nachweis von TNT allerdings nicht, denn Tetryl wurde als Sekundärladung nicht in einem Stoffgemisch zusammen mit TNT heiß vermischt, sondern erst in einem späten Arbeitsschritt als Sprengzünder zusammen gebaut. Auch bezog sich die Delaborierung (Wiedergewinnung der angelieferten STV) der allierten Streitkräfte sicher nicht ausschließlich auf TNT-Gemische.


Die Sprengstoffliste im Planfeststellungsbeschluss S. 60f

Für  Hexogen fehlt ein Toxizitätsäquivalent.

Auf eine HUIG Anfrage Anfang April gab es die Auskunft: „Vierteljährlich werden die Parameter Nitroaromaten (10er Liste), Hexyl, Hexogen und PAK untersucht. Zu ausgesuchten Zeitpunkten erfolgte zusätzlich die Untersuchung auf BTEX, Kohlenwasserstoffe und LHKW“ . Damit fehlt hier das für das WASAG-Gelände dokumentierte Tetryl, das bis September auch nicht in die Beprobungsliste mit aufgenommen wurde. Für das in die Beprobungsliste aufgenommene Diphenylamin konnten bisher in den Unterlagen keine Messwerte gefunden werden. 

Beleg zu Tetryl ohne TNT: Herstellung von Tetryl im Gutachten von 1988 (vgl. Foto links) auf Seite 41. Bei der Sanierung der Trasse wurden Tetryl, Trinitroanilin und Trinitrochlorbenzol nicht berücksichtigt. Auf Nachfrage antwortete das Regierungspräsidium: "Es ist grundsätzlich nicht mit dem Vorkommen weiterer sprengstofftypischer Verbindungen (STV) an Stellen zurechnen, an denen kein Nachweis der Leitparameter erbracht worden ist."

Trinitroanilin in der Bestandsliste

Dinitrodiphenylamin in der Bestandsliste

Daneben sind auch Häuser zur Dinitrodiphenylaminlagerung bekannt, wie u. a. das Bild 13 in dieser Bildergalerie zeigt!

Trinitrochlorbenzol nachgewiesen


Zu den Sprengstoffen heißt es bei http://www.r-haas.de/V16.html  unter 4.1.: Die wichtigste Stoffgruppe der brisanten Sprengstoffe ist die der aromatischen Nitroverbindungen. Nitroaromaten besitzen blutschädigende Wirkung. Hämoglobin wird in Methämoglobin umgewandelt, der Sauerstofftransport im Blut wird vermindert. Folgen können Veränderungen der roten Blutkörperchen, Anämie und Schädigungen des zentralen Nervensystems (ZNS) sein. Nitroaromaten sind generell carcinogen- und mutagen-verdächtig. Bei einigen Nitroaromaten, z.B. den Dinitrotoluolen, ist die krebserzeugende Wirkung im Tierversuch belegt (HAAS 1993/2, Schneider et al. 1993). SCHNEIDER et al. diskutieren einen Richtwert für Bodenkontaminationen bei sensibler Nutzung (Wohnbebauung, Nutzpflanzenanbau) für TNT von 0,1 mg/kg und für 2,6-Dinitrotoluol von 0,001 mg/kg (SCHNEIDER et al. 1993).

Die Wasserlöslichkeiten liegen im Bereich von 100 mg/l, eine Grundwasserkontamination mit Nitroaromaten wurde an verschiedenen TNT-Fabriken und TNT-Füllstellen, z.B. in Stadtallendorf und Hessisch-Lichtenau, nachgewiesen (HAAS 1992).

Für Trinkwasser werden derzeit Richtwerte zwischen 0,1 µg/l und 10 µg/l diskutiert (Bundesgesundheitsamt, verschiedene Stellungnahmen). Da Nitroaromaten im Verdacht stehen, Krebs zu erzeugen, sollte ein Richtwert im Bereich von 0,1 µg/l angestrebt werden.

Nitroaromaten werden mikrobiell zu aromatischen Aminen umgewandelt. Für aromatische Amine im Trinkwasser hat das Bundesgesundheitsamt einen Grenzwert von 0,1 µg/l festgelegt.

Die o.g. brisanten Sprengstoffe sind in der Umwelt persistent und werden auch heute noch, z.T. in Mengen von mehreren hundert Kilogramm, im Boden angetroffen. Besondere Bedeutung besitzen auch die bei der Neutralisation der sauren Abwässer angefallenen Gipsschlämme, die stark wasserhaltig sind. In diesen Gipsschlämmen werden bis zu 100 verschiedene Neben- und Umwandlungsprodukte angetroffen (HAAS 1992).

Die Nitratester Nitroglycerin und EGDN sind flüchtig und werden inhalativ und durch Hautresorption aufgenommen. Akute Vergiftungen äußern sich in Methämoglobinbildung. Sie besitzen gefäßerweiternde Wirkung (Kopfschmerzen). Bei chronischer Aufnahme findet eine Gewöhnung statt, die nach Unterbrechung der Aufnahme zu plötzlichem Tod führen kann. Nitroglycerin ist mutagen (HAAS 1992).

Hexogen schädigt das zentrale Nervensystem und muß als potentiell krebserregend eingestuft werden. Für Hexogen wird ein Boden-Richtwert bei sensibler Nutzung von 0,1 mg/kg vorgeschlagen (HAAS 1993/3). (Quelle:  http://www.r-haas.de/V16.html  unter 4.1)