Woche 1: Regierende in Hessen und im Bundestag

Laut den Bestimmungen ist die Wasserschutzzone II „von Straßen freizuhalten. Ist aus zwingenden Gründen und nach Abwägungen aller Gesichtspunkte des Wohles der Allgemeinheit eine Straßenführung durch die Zone II nicht zu vermeiden, muss ein ausreichender Schutz des Gewässers gewährleistet sein.“ Auch „Knotenpunkte sind in der Zone II zu vermeiden“.

Trotzdem soll der Bau der A49 mit Knotenpunkten durch eine Wasserschutzzone II gebaut, Dabei ist den vielen Schwärzungen und Unwahrheiten nicht zu erklären, die aufzeigen, dass dieser Autobahnausbau weder finanziell noch umweltpolitisch zu verantworten ist. 

 

Die blaue Schrift zeigt Links an, die die Aussagen belegen.


1.2.22 Vorzeitige Unterschrift und geschwärzte Verträge

 Am 25.8.20 wird der ÖPP-Vertrag zum Ausbau der A49 unterschrieben. Allerdings hatte das Bundesverwaltungsgericht im Juni 2020 geurteilt, der Planfeststellungsbeschluss wäre bezüglich der europäischen Wasserrrahmenrichtlinie fehlerhaft. Dieser Fehler war im August noch nicht behoben, denn das entsprechende Gutachten wurde erst Ende September vorgelegt. Auch lag noch kein Bericht über die Sanierung des betroffenen Altlastengeländes der WASAG in Stadtallendorf vor. Und trotz scharfer Kritik wurden die geschwärzten Verträge bis heute nicht offen gelegt.

3.2.22 Behauptete "zwingende Gründe" des öffentlichen Interesses und keine Neubewertung nach Ausweisung eines europäischen Naturschutzgebietes

2009 sieht Hessen keine Notwendigkeit für eine Aktualisierung der sechs Jahre alten Kosten-Nutzen-Analyse (zu Frage 6), obwohl ein Großteil der Trasse im Herrenwald in der Zwischenzeit als europäisches Naturschutzgebiet ausgewiesen wurde. Stattdessen wird ein Antrag an die EU zur Zerstörung dieses Gebietes überarbeitet, um eine positive Stellungnahme zu erreichen. Die Argumente sind allesamt falsch. Die hessische Landesregierung bestätigte 2013, dass die EU-Argumentation der 13.600 neuen Arbeitsplätze nicht den Tatsachen entspricht und dass sie dies nicht aus eigenem Antrieb gemeldet hat. (Antwort zu Frage 5) Foto: (c) Carsten Nitschke

4.2.22 Akzeptanz eines mangelhaften Wasser-Gutachtens, Ignoranz eines Gegengutachtens und Falschaussagen zur Verhinderung eines neuen Gutachtens 

Auf das pünktlich zum Beginn der Rodungssaison veröffentlichte Gutachten , das Unbedenklichkeit bezüglich des Wasserschutzes.bescheinigte, lag bereiit im November ein Gegengutachten vor, das diesem Gutachten methodische Mängel vorwirft. Dieses wurde vom hessischen Ministerium ignoriert wurde, bevor es überhaupt gelesen wurde:  "Das Gutachten ... sei "unzureichend fundiert" ... werde geprüft ... habe für die Gültigkeit des Planfeststellungsbeschlusses ... aber keine juristische Relevanz, unabhängig vom Ergebnis der Prüfung ..."  Eine hessische Grüne behauptet , die von dem Gegengutachten zur europäischen Wasserrahmenrichtlinie beanstandeten Mängel seien in einer Überarbeitung korrigiert worden (ab Minute 6:07:04) . Das ist nicht zutreffend. Ein anderer hessischer Grüner  spricht sich gegen ein neues Gutachten auf Basis von aktuellen Daten u. a. mit der Begründung, aus dieser Antrag sei schon mehrfach gestellt worden. (ab Minute 6:13:20). Auch das entspricht nicht der Wahrheit. Foto: Flyer von Wald statt Asphalt

5.2.22 Berichtsanfragen im Bundestag und Landtag enthalten Halb- und Unwahrheiten und alle weisen die Verantwortung für den Ausbau von sich

Berichtsanfragen zur Altlasten-Sanierung und zum Wasserschutz weisen etliche Halb- und Unwahrheiten auf - die Antworten der hessischen Landesregierung von Januar 2021 sind dabei teilweise identisch mit denen der Bundesregierung von August 2020.  So wird der Eindruck erweckt, es gäbe ein hydrogeologisches Modell, anhand dessen die Veränderung der Grundwasserströme durch den Bau nachvollzogen werden kann oder auch eine hydraulische Sicherung, die Schadstoffeinträge ins Grundwasserverhindern. Hier geht es zu näheren Informationen. Foto: eine angeblich nicht vorhandene und daher auch nicht beprobte Messstelle im Abstromgebiet des Altlastengeländes der WASAG

6.2.22 Hessische Grüne behaupten trotz der Möglichkeiten beim Wasserrecht, sie hätten keine Möglichkeit, den Bau zu stoppen 

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte im Juni 2020, dass der Planfeststellungs-beschluss fehlerhaft ist und wies darauf hin, dass die wasserrechtlichen Erlaubnisse jederzeit widerrufen werden können. (Punkt 56 der Urteilsbegründung, hier ist ein Kommentar des BUND).  Zuständig dafür ist die Planfeststellungsbehörde (Punkt 58). Das bestätigt auch der Planfeststellungsbeschluss (S. 15 und 17) steht.  Der hessische Verkehrsminister Tarek Al Wazir behauptet hingegen wiederholt, er habe keine Möglichkeiten, den Bau zu stoppen. 

7.2.22 Lob des Polizeieinsatzes in einem dringlichen Entschließungsantrag ohne vorherige Aufarbeitung der Vorkommnisse und Anzeigen

Mit einem dringlichen Entschließungsantrag loben die Fraktionen CDU und Bündnis 90/ Die Grünen bereits im Februar 2021 den Polizeieinsatz. Der Antrag wurde dabei bereits am 10.12. unterzeichnet, noch bevor ein Gespräch der innenpolitischen Sprecherin der Grünen Eva Goldbach mit Bürger:innen stattgefunden hatte, die ihren nach einer Online-Veranstaltung zum Thema Polizeieinsatz im Danni ihren Unmut kundgetan hatten. Dieser Antrag lässt die vielen Vorwürfe und Klagen gegen Polizeigewalt ebenso unberücksichtigt wie die Bitte, den Einsatz vor einer Belobigung erst auszuwerten. Dafür wurde die Gefahr durch die Aktivisten hochgebauscht, Worte zu den durch Polizeieinwirkung Verletzten fehlen (im Interview ab Min 3:30) . Foto: (c) Carsten Nitschke

Alle hier dokumentierten Rechtsverstöße, Lügen, Merkwürdigkeiten, Ungereimtheiten und Schlampereien wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Viele Fragen wurden seitens der Verantwortlichen dabei bisher unvollständig  oder gar nicht beantwortet. Es zeigt sich, dass dieser fehlerbehaftete Ausbau umgehend gestoppt werden muss. Schon das Wasserrecht bietet dazu hinreichend Möglichkeiten.

  

Hinweise auf weitere Rechtsverstöße und mögliche Recherchefehler unsererseits nehmen wir sehr gerne über das Kontaktformular entgegen.   

Hier geht es zur Übersicht.

Hier geht es zu Einzelheiten der Woche 2 (Polizist:innen)

Hier geht es zu Einzelheiten der Woche 3 (finanzkräftige (über-)regionale Firmen

Hier geht es zu Einzelheiten der Woche 4 (Planfeststellungsbehörde)

Hier geht es zu Einzelheiten der Woche 5 (Regierungspräsidium Gießen)

Hier geht es zu Einzelheiten der Woche 6 (die DEGES)

Hier geht es zu Einzelheiten der Woche 7 (die Bauausführenden)  

 

 

Und dann war da noch die Homberger Bürgermeisterin Blum, die als bekennende A49 Befürworterin 2021 Genehmigungen entgegen der Feldwegesatzung der Stadt Homberg erteilte und gefasste Beschlüsse zum Lärmschutz nicht umsetzte. Lärmschutz, der von den Homberger Verantwortlichen nicht eingefordert worden war, als sie die Möglichkeit dazu gehabt hätten.