Forderung nach Durchsetzung des Planfeststellungsbeschlusses

8. September 2023 

 

Bereits Anfang April wurde dokumentiert, dass die Bau-ARGE A49 den Nebenbestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses zuwider handelt. Daraufhin wurden sowohl die Umweltministerin Priska Hinz als auch der Verkehrsminister Tarek Al-Wazir aufgefordert, den Planfeststellungsbeschluss durchzusetzen und den Wasserschutz sicherzustellen. Dennoch hat sich die Situation auch nach fünf Monaten nicht verbessert!

 

Aufgrund der Lage der Trasse im Wasserschutzgebiet muss sämtliches Niederschlagswasser während der Bauphase vor der Einleitung in die örtlichen Flüsse gereinigt werden. (1) Statt der planfestgestellten Regenrückhaltebecken erlaubte die Planfeststellungsbehörde der Bau-ARGE  in 2021 die Nutzung von mobilen Absetzbecken und Erdwallbecken

Sie ist der Ansicht, hier könnten sich mineralische Feststoffe im Wasser (Sedimente), die als „potentielle Träger von Schadstoffen aus dem Wasser abgetrennt“ (2)  werden müssen, ebenso gut absetzen. Allerdings zeigt sich immer wieder, dass die Erdwallbecken  nicht in der Lage sind, die Sedimente zurückzuhalten: Das Wasser ist nach dem Durchfluss des Erdwallbeckens am Bauwerk 10 nördlich der Gleentalbrücke (Wasserschutzzone II) genauso sedimenthaltig wie vorher. Das zeigen die Fotos vom 1.4.23 (oben) und 2.9.23  (rechts) - Videos gibt es hier.

 

Die mangelhafte Reinigung ist auch daraus ersichtlich, dass das Wasser nach dem Durchfluss (Bild rechts) dieselbe Farbe hat wie das Wasser, das illegalerweise (!) ohne vorherige Reinigung den Hang hinunterfließt (Bild unten links, weitere Einleitungen ohne Reinigung sind hier dokumentiert). Dass der Bau-ARGE das Problem bekannt ist, ist daran erkennbar, dass sie Strohballen eingebracht hat (Foto unten mitte). Diese stellen aber offensichtlich ebenso wenig die Reinigung sicher.

 

Auch am Ende der Fernableitung an der Todenmühle fließt innerhalb der Wasserschutzzone II sedimenthaltiges Wasser in die Gleen (Bild unten rechts).

 Für diesen Bereich haben Messungen ergeben, dass Schadstoffe aus der Gleen in den Grundwasserleiter gelangen können. (6) Die DEGES wurde daher aufgefordert, das Wasser und in den Untergrund an den betreffenden Stellen zu beproben um nachzuweisen, dass hier keine Schädigung der Wasserschutzzone erfolgt ist. Außerdem wurde das Regierungspräsidium in Gießen aufgefordert, die Planfeststellungsbehörde zu ersuchen, nachträgliche Bestimmungen zum Wasserschutz zu erlassen oder aber das Fernstraßenbundesamt zu ersuchen, die vorhandenen Bestimmungen durchzusetzen.

 

 

 

1) Planfeststellungsbeschluss S. 14, vgl.  https://www.danni-lebt.de/un-recht/planfeststellung/rrbs/

2) vgl. Richtlinie zur Entwässerung von Straßen (REwS, S. 65).