Pressemitteilung 15. September 2021: Weitere Baumfällungen im Maulbacher Wald: doch für den Bau der A49?
Wie das Forstamt Romrod bestätigte, stehen im Maulbacher Wald weitere Baumfällungen an. Die Vorhabenträgerin des Autobahnausbaus der A 49 Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) hatte im letzten Dezember die Fällung weiterer Flächen ausgeschlossen, dennoch wurden im Februar rechts und links der geplanten Autobahntrasse Streifen mit etlichen vitalen Bäumen gefällt - eine fachgutachterliche Stellungnahme geht von über 100 Bäumen aus. Hierfür hat sich bisher eine verantwortliche Stelle nicht gefunden.
Das Forstamt Romrod bestätigte nun die Planung von Fällungen aus Verkehrssicherungsgründen. Die DEGES weist einen Zusammenhang mit dem Autobahnausbau zurück, während die Obere Naturschutzbehörde schreibt, es wären Rückschnittsmaßnahmen für einen „planfestgestellten Schutzstreifen“ vorgesehen. Für diesen habe die Vorhabenträgerin DEGES Pläne vorgelegt. Unklar ist, wo im Planfeststellungsbeschluss ein solcher Schutzstreifen genehmigt ist, wieso bei einer angeblich vorliegenden Genehmigung Pläne mit der Oberen Naturschutzbehörde abstimmt werden müssen.
Das Vertrauen in die Rechtmäßigkeit der Planungen wird dadurch gravierend erschüttert, dass es bisher schon diverse illegale Arbeiten an dieser Stromtrasse im Maulbacher Wald gab. Zunächst wurden unter Polizeischutz neue Masten gebaut. Diese waren nicht genehmigt und wurden in der Zwischenzeit teilweise, aber nicht vollständig wieder zurückgebaut (vgl. unten). Erst nach der vermutlich illegalen polizeilichen Räumung einer Waldbesetzung im Maulbacher Wald Mitte Februar wurde bei der Planfeststellungsbehörde ein Antrag auf Rodung des Waldstücks gestellt, kurze Zeit später aber wieder zurückgezogen mit der Begründung, der ursprüngliche Plan solle umgesetzt werden, nämlich die Erhöhung der Maste 6 und 7. Allerdings folgt im Planfeststellungsbeschluss (S. 65) genau auf diese Aussage der Satz: „Im Falle einer Verlegung der Maste Nr. 6 und 7 aus der jetzigen Achse wird der Mast Nr. 5 als Winkelabspannmast neu gebaut.“ Das klingt, als ob dieser Plan damals nicht zu Ende gedacht worden ist.
Laut Plänen der Avacon scheint mit der Erhöhung der Masten 6 und 7 der Bau eines provisorischen Strommastes auf der gerodeten Trasse verbunden zu sein, der im Planfeststellungsbeschluss nicht vorgesehen ist. Das könnte erklären, warum es Abstimmungen zwischen der Vorhabenträgerin und der Oberen Naturschutzbehörde gibt. Einem provisorischen Strommast stünden aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht dabei allerdings nur rund ein Drittel der dort derzeit markierten Bäume im Weg. Die Frage bleibt auch, ob nicht die Planfeststellungsbehörde eigentlich dafür zuständig wäre.
Dies wäre nicht das erste Mal, dass die Planfeststellungsbehörde umgangen wird: bereits die Rodungen für das mobile Betonwerk in Stadtallendorf hätten [iv] Diese Genehmigung wurde dabei innerhalb von so kurzer Zeit erteilt, dass artenschutzrechtliche und weitere Umweltauswirkungen kaum angemessen durchgeführt sein konnten: Mitte Februar hatte es einem Zeitungsbericht zufolge noch keine Festlegung auf ein bestimmtes Gelände gegeben, Ende Februar wurden die Rodungsarbeiten allerdings schon umgesetzt.
Es ist zu hoffen, dass im Maulbacher Wald keine weiteren gesunden Bäume gefällt werden – zu viele für die Natur und den Klimaschutz so wichtige Bäume sind bereits jetzt für den Autobahnausbau unwiederbringlich zerstört worden.