Eine Chronik zur Planung des Ausbaus

Bei einem Informationstermin am 25.02.1997 wurde vorstehender Ausdruck als großer Vorteil des Ausbaus der A 49 herausgestellt!

  • Ab Ende der 1960er Jahre gibt es Überlegungen zum Ausbau der Autobahn A 49.
  • Ab den 1970er Jahren werden verschiedene Varianten des Ausbaus diskutiert und wieder verworfen. Die „Aktionsgemeinschaft Schutz des Ohmtals" kann schon bald nachweisen, dass die Nutzwertanalyse zum Ausbau schwere inhaltliche Fehler enthält.
  • Ab 1990 schließen sich etliche Bürgerinitiativen zur Arbeitsgemeinschaft "Keine A 49" zusammen. Ein Gutachten, das von der Landesregierung in Auftrag gegeben wird, rät Ende der 1990er Jahre wegen schwerwiegender Schädigungen von Mensch und Umwelt von der Autobahn ab - dies hat allerdings keine Auswirkungen auf die Planungen. Das von der Arbeitsgemeinschaft „Keine A 49" erarbeitete Konzept für Alternativen zur Autobahn wird von der Bundesregierung nicht zur Kenntnis genommen. 
  • 1997 heißt es in der Umweltverträglichkeitsstudie zum Ausbau der A49, dass keine konfliktarme Realisierung des Neubauvorhabens erkennbar ist. Es wird daher empfohlen, das Vorhaben aufzugeben oder den bisherigen Planungsauftrag zu modifizieren. Das ist nicht geschehen. Stattdessen wurde eine Neufassung der Studie veröffentlich, in der diese Empfehlung herausgestrichen wurde.
  • 8/1998 Es wird "der Herrenwaldtrasse - vor allem wegen der örtlichen Akzeptanz - der Vorzug gegeben".
  • 1999 wird die hessische Landesregierung in einem Berichtsantrag von den Grünen gefragt: "3. Ist die Landesregierung bereit, die großen naturschutzfachlichen Bedenken, die bis zur Aussage des bestellten Gutachters der faktischen Unmöglichkeit des Baus der A 49 im Vogelsbergkreis reichten, zu berücksichtigen und gegebenenfalls auf den Bau der A 49 zu verzichten? 4. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die weitgehend parallel zur A 7 verlaufende A 49 eine der Straßen ist, die bei der von der Bundesregierung durchgeführten Revision des Bundesverkehrswegeplans voraussichtlich nicht weiter verfolgt werden? 5. Wird die Landesregierung daraus die Konsequenz ziehen und ein Planungsmoratorium bis zur endgültigen Entscheidung des Bundes beschließen?"  
  • 2000 Als Antwort auf einen Berichtsantrag heißt es seitens des hessischen Verkehrsministers Dieter Posch: "Der Landesregierung ist bewusst, dass auch die aus der Gesamtabwägung als günstigste Trassenführung hervorgegangene West-Herrenwald-Variante nicht zu vernachlässigende Eingriffe in Natur und Landschaft mit sich bringt." Dennoch "sieht die Landesregierung keine Veranlassung, auf den Bau der A 49 zu verzichten" (Ausschussvorlage WVA/15/12 Drucksache 15/893 vom 20.1.2000)
  • 2007 Die Marburger Tapetenfabrik baut ein neues Hochregallager "im Vertrauen auf die Fertigstellung der Autobahn" 
  • 6/2020 Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt, dass der Planfeststellungsbeschluss hinsichtlich der        wasserrechtlichen Prüfung fehlerhaft ist. Im Urteil heißt es: "Dieser Fehler führt jedoch nicht dazu, dass der ... Planfeststellungsbeschluss nunmehr wieder in Frage gestellt werden müsste. Insbesondere ist eine Aussetzung seiner Vollziehung ... nicht erforderlich ... Gegebenenfalls können erforderliche Schutzmaßnahmen nachträglich angeordnet werden ..." (Im Urteil die Nummer 56) Erst im November lag dem BUND die Begründung dieses wenig nachvollziehbaren Urteils vor, die Stellungnahme findet sich hier. Deutlich wird darin, dass Tarek al-Wazir allen gegenteiligen Beteuerungen zum Trotz durchaus Möglichkeiten hat, den Ausbau zu stoppen.

         Der Bundesverkehrsminister A. Scheuer verweigert die Annahme der 220.000 Unterschriften.                                                  

         In einer Petition wird der deutsche Bundestag aufgefordert, die Alternative Planfall P2 zu prüfen.

         Die ahu antwortet auf das Gegengutachten zum Wasserschutz

          Der wissenschaftliche Dienst des deutschen Bundestages stellt die Verantwortung des Landes Hessen für den

          Autobahnausbau fest: "Eine Verpflichtung zur Durchführung lässt sich alleine aus einem Planfeststellungsbeschluss

          daher nicht ableiten."

  • 1/2021 Der Petitionsausschuss des hessischen Landtags weist die Petition von März 2020 ohne inhaltliche Auseinandersetzung ab.

          Der Petitionsausschuss des Bundestages entscheidet, diese Petition zunächst nicht zu veröffentlichen, weil es 

         (angeblich) weitere Petitionen zur A 49 gibt, die alle zeitgleich geschaltet werden sollen.

  • 2/2021 Die Petition ist ohne weitere Unterschriften angenommen worden. Wann darüber entschieden, wird ist offen. Deswegen gilt es jetzt, alle Bundestagsabgeordneten, v. a. die Mitglieder des Petitionsausschusses und des Verkehrsausschusses darauf hinzuweisen, dass sie mit ihrer Stimme für diese Petition gleichzeitig das Klima, die Natur, das Wasser und die Steuergelder schützen können. Hier geht es zu einer Campact-Petition für mehr Öffentlichkeit und ein kurzweiliges dreiminütiges Informationsvideo.

          Es werden weiterhin viele Bäume gerodet, ohne dass die rechtlichen Grundlagen dafür gesichert sind. Unter dem

          Vorwand von nicht erkennbaren Schäden oder auch durch Umgehen einer eigentlich notwendigen Änderung des         

          Planfeststellungsbeschlusses.         

  • 3/2021 Die gerodeten Flächen werden an die Autobahngesellschaft übergeben.                                                                           Regio Consult schreibt im Auftrag der Fraktion Die Linke eine Gegenstellungnahme, in der dem Gutachten der ahu gravierende Mängel vorgeworfen werden.
  • 1/2022 Die Autobahn GmbH gibt zu, dass sie die Rodungsfläche zu gering angegeben hat.
  • 5/2022 Die Bauausführenden separieren Erdhaufen im WASAG-Gelände, melden aber dem Regierungspräsidium keine Sprengstofffunde. Erst als Bürger:innen den Fund von Hexyl melden, kommt es zum teilweisen Baustopp. 
  • 3/2023 Die Einsichtnahme in die Fuhrscheinlisten offenbart, dass nur ein Bruchteil der Erde nachbeprobt wurde, die aus der mit Hexyl verseuchten Baugrube an der Artilleriestraße in die Wasserschutzzone II verlagert wurde. 

 

         Weitere Details zur Planung gibt es hier.
(Eine kürzere Zusammenfassung gibt es von der Grünen Jugend Hessen, die im Oktober 2019 von ihrer Partei fordert: Kein Ausbau der A 49!)