Fragen an den Bundestagsabgeordneten Sören Bartol über www.abgeordnetenwatch.de

und die wenig aussagekräftige Antwort

Sehr geehrter Herr Bartol,
bei der Sanierung des WASAG-Geländes wurden wichtige Fakten außer Acht gelassen, z. B.


1) dass es unkontrollierte Sprengungen gegeben hat, die auch außerhalb der identifizierten Verdachtsflächen der Trasse für Kontamination gesorgt haben,


2) dass Tetryl ohne TNT auf dem Gelände der Trasse hergestellt und gelagert wurde, so dass eine separate Beprobung dieses Stoffes erforderlich ist und


3) dass sich auch in Nadeln der Bäume Hexogen ablagert, das sich nun durch die Rodung wieder freisetzt.


Ferner wurde bei einem Vorort-Termin ein TNT-Schnelltest mit einem Wurzelstück der Trasse durchgeführt. Die positive Reaktion vor den Augen verschiedener Vertreter des Regierungspräsidium führte nicht zur Veranlassung weiterer Tests.


Werden Sie daher dafür Sorge tragen, dass weitere ausführliche Beprobungen durchgeführt werden, um Schadstoffeinträge durch die Sprengungen, durch das nicht beprobte Tetryl und durch Hexogen aus den Nadeln auszuschließen?

 

Nachfrage

Die umgehende Antwort von Herrn Bartol (siehe unten), die eine Kopie einer Antwort war, die er schonmal geschrieben hatte,  führte zu dieser Nachfrage. Weiter unten gibt es die Möglichkeit, sein Interesse an einer Antwort zu signalisieren!

Beleg zu Frage 1: unkontrollierte Sprengung im Artikel "Alte Bunker liegen wieder frei" vom 16.8.18 in der Oberhessischen Presse, in einer Informationsschrift der Bundeswehr (S. 54)  und  im Artikel "Explosive Vergangenheit mit Folgen für heute" in der Oberhessischen Zeitung am 28.6.21 


zu Frage 3) 

Hexogen ist dabei für das Gelände bedeutsam, wie die Schrift "Kontaminationsbearbeitung in der Bundeswehr"  S. 56 aufzeigt.

Beleg zu Frage 2: Herstellung von Tetryl im Gutachten von 1988 (vgl. Foto links) auf Seite 41 - bei der Sanierung der Trasse wurden Tetryl, Trinitroanilin und Trinitrochlorbenzol - auf Nachfrage antwortete das Regierungspräsidium: "Es ist grundsätzlich nicht mit dem Vorkommen weiterer sprengstofftypischer Verbindungen (STV) an Stellen zurechnen, an denen kein Nachweis der Leitparameter erbracht worden ist."

Beleg zu Frage 3 Ablagerung in Nadeln: Leitfaden Rüstungsaltlasten S. 63


Die Antwort von Sören Bartol kam keine zwei Stunden später, darin findet sich allerdings keine einzige Antwort auf die Fragen, schließlich war es die Antwort, die er auf andere Fragen bereits formuliert hatte:

 

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Eine ähnliche Frage in diese Richtung, habe ich bereits vor Kurzem beantwortet.
Zu sämtlichen Themen die A49 betreffend stehe ich mit den zuständigen Stellen regelmäßig in Verbindung und habe mich zwecks Beantwortung dieser Fragen mit den Fachleuten ausgetauscht.

Das zuständige Regierungspräsidium Gießen teilt so zur Sanierung von Altlasten auf dem Gebiet der ehemaligen WASAG-Werke in Stadtallendorf mit:

"Die Trasse der A 49 schneidet lediglich einen geringen Flächenanteil (1) des ehem. WASAG-Geländes (ca. 1 %). Das WASAG-Gelände ist nicht flächendeckend kontaminiert (2). Die Kontaminationen bestehen in Form von vielen einzelnen Teilflächen innerhalb der WASAG. Diese Flächen wurden im Rahmen diverser Untersuchungskampagnen seit den 1990er Jahren identifiziert und weiter untersucht bzw. eingegrenzt (3). Auf Basis des Datenbestandes wurde zu Beginn in Zusammenarbeit mit Experten der Universität Marburg das zu untersuchende Stoffspektrum eingegrenzt. Hierbei wurden sog. Leitparameter festgelegt, deren Vorkommen eine verlässliche Aussage über die Gesamt-Kontamination zulässt. Weitere Einzelparameter (z. B. Tetryl) wurden in bestimmten Verdachtsbereichen aufgrund der jeweiligen Vorgeschichte zusätzlich untersucht. Da nur einzelne Verdachtsbereiche durch den Bau der A 49 betroffen sind, umfasst das Stoffspektrum für die entsprechenden Sanierungsarbeiten nicht das gesamte Spektrum von innerhalb des WASAG-Geländes dokumentierten Stoffen. Die bei den Arbeiten im vorliegenden Fall nicht berücksichtigten Stoffe haben dementsprechend keine Relevanz für die Bewertung der Altlasten im Trassenbereich (4).

Die Sanierung innerhalb des Trassenverlaufs reicht stellenweise tiefer als 3 m. Dass die Sanierung generell nur bis zu einer Tiefe von 3 m vollzogen worden sei, ist eine falsche Information. Größtenteils waren nur die oberen Bodenschichten kontaminiert, sodass eine Sanierung tiefer als 3 m nur stellenweise erforderlich war."(5)

Anbei die Vorgehensweise zur Sanierung zu Ihrer Kenntnis.

Auf Basis der Ergebnisse von detaillierten Vorerkundungen wurde ein Sanierungsplan erstellt (6) und vom Regierungspräsidenten unter Einbeziehung aller betroffenen Stellen genehmigt und für verbindlich erklärt:

"Im Rahmen der daraufhin erfolgten Sanierungsarbeiten wurden die kontaminierten Bereiche unter Einhaltung der Auflagen aus der Verbindlichkeitserklärung saniert. Teilweise stand nach Durchführung der Vorerkundungen das exakte Ausmaß mancher Kontaminationsbereiche noch nicht endgültig fest. Dies ist häufig auch bei anderen Sanierungsprojekten der Fall. Üblicherweise wird während der Ausführung der Arbeiten unter Einhaltung von Sicherungsmaßnahmen (z. B. Abdeckung der Baugruben (7), Reinigung von Baugrubenwasser mittels einer eigenen Reinigungsanlage) das genaue Ausmaß Schritt für Schritt festgestellt. Hierbei wird zunächst Boden abgetragen und zur Abfalluntersuchung und –entsorgung bereitgestellt. Die Wände und Sohle der dabei entstehenden Baugrube werden beprobt und laboranalytisch untersucht. Liegen die ermittelten Werte über den sanierungsrelevanten Konzentrationen, wird entsprechend weiter Boden abgetragen. Dieses Vorgehen wird so lange wiederholt, bis die ermittelten Werte unter die Sanierungszielwerte fallen. Dieses Vorgehen wurde im Fall der WASAG in allen Bereichen umgesetzt – auch in denen, wo die Kontaminationen durch die Vorerkundungen bereits abschließend eingegrenzt wurden. Hierdurch wurde eine erfolgreiche Sanierung ohne den Verbleib von sanierungsbedürftigen Restbelastungen sichergestellt. Die Vorgehensweise entspricht dem üblichen Stand der Wissenschaft und Technik und wurde seitens der Behörde überwacht."

Zur Thematik der Wurzelstöcke auf der Trasse ist folgendes mitzuteilen:

"Dem Regierungspräsidium Gießen ist nichts konkretes bekannt, dass es tatsächlich noch belastete Wurzelstöcke auf der derzeit zu erstellenden Trasse der BAB A 49 gibt.
Es wurde dem RP einzig ein Foto eines eingefärbten Holzstückes von 3-4 cm Durchmesser von einem Beschwerdeführer vorgelegt. Dazu wurden und konnten jedoch keine Angaben gemacht werden, woher dieses Holz genau stammte und die Färbung sollte von einem Schnelltest stammen. (8)
Die Wurzelhölzer/Wurzelstubben aus dem Teilstück der Trasse, die im Bereich der Altlastensanierung entfernt wurden, wurden beprobt und entsorgt. (9) Selbst diese Wurzelhölzer waren aber nicht so hoch belastet, dass es sich dabei um einen gefährlichen Abfall gehandelt hätte.

Da große Bereiche des WASAG-Geländes derzeit noch nicht saniert sind, sind auf alle Fälle noch Hölzer außerhalb des Trassenbereiches vorhanden, die tatsächlich Belastungen aufweisen können. Innerhalb des Trassenbereiches sind die Sanierungen der Altlastenverdachtsflächen inklusive der Abfallentsorgungen jedoch abgeschlossen.

Fundierte, belastbare und damit kontrollierbare Verdachtsmomente auf weitere Belastungen in Wurzelhölzern außerhalb der Sanierungsflächen und innerhalb des Baustellen-/Trassenbereiches liegen bislang nicht vor und werden auch nicht erwartet." (10)

Der Trinkwasserschutz hat bei allen Maßnahmen absolute Priorität, dafür wird alles Notwendige getan und das muss auch so sein. (11)

Ich denke, hier wurde sehr gut aufgezeigt, dass man sich über die Notwendigkeiten sehr wohl im Klaren ist. Weiterhin, so wurde mit von einer anderen Fragestellerin mitgeteilt, läuft derzeit eine Fachaufsichtsbeschwerde, Sie dürfen davon ausgehen, dass unbeantwortete Fragen hier von den Fachleuten geklärt werden. (12)

Mit freundlichen Grüßen

 

Sören Bartol

Kommentare zur Antwort von Sören Bartol:

1) Soll diese Aussage beruhigen? Immerhin entspricht dieses eine Prozent ca. 18 Hektar.

 

2) Das wurde leider nicht nur Proben nachgewiesen, obwohl es nach dem Krieg eine Vielzahl von Sprengungen gegeben hat (vgl. Zeitungsausschnitt oben.)

 

3) Augenscheinlich wurden dabei eine Reihe von Quellen außer Acht gelassen - nur so ist zu erklären, warum verschiedene Sprengstoffe nicht Bestandteil der Beprobungen waren.

 

4) Diese Argumentation ist nicht schlüssig - u. a. wegen der unkontrollierten Sprengungen und der lückenhaften Dokumentation der Gebäude (vgl. 5) im link)

 

5) Diverse Anfragen nach dem hessischen Umweltinformationsgesetz wurden - ungeachtet einer Frist von vier Wochen - teilweise innerhalb von drei Monaten nicht beantwortet, u. a. eine Frage nach den konkreten Sanierungstiefen. Die Beprobung wurde allerdings vermutlich auch nicht tiefer durchgeführt .... 

 

6) Es stellt sich die Frage, warum dieser Sanierungsplan den diversen Anfragensteller:innen noch nicht zugänglich gemacht wurde!

 

7) Eine Abdeckung von Baugruben konnte auf dem Gelände nicht beobachtet werden - das spricht nicht dafür, dass die übrigen Sicherheitsmaßnahmen umsetzt werden.

 

8) Der Schnelltest hochrangigen Mitgliedern des Regierungspräsidiums durch gezeigt, sie hatten allerdings kein Interesse, dies weiterzuverfolgen. 

 

9) Die Protokolle der Entsorgung datieren alle auf das das Jahr 2019. Damit wurden die zahlreichen Stubben, die sich 2020 noch auf der Trasse befunden haben,  unbeprobt auf dem Gelände untergemulcht.

 

10) Es werden ja auch keine weiteren Beprobungen durchgeführt - trotz des TNT Nachweises auf dem Gelände. Denn das RP hält das Gelände für saniert.

 

11) Warum werden dann die Fragen nicht beantwortet und erbetene Dokumente selbst innerhalb von einer Frist von vier Wochen nicht vorgelegt?

 

12) Es wurde eine  Fachaufsichts-beschwerde wegen des Ignorieren des Planfeststellungsbeschlusses zum Thema Licht und Lärm zum Schutz der Fledermäuse gestellt. Zu dieser gab es seitens der Oberen Naturschutzbehörde drei Wochen lang trotz Nachfragen keine Eingangsbestätigung und sie wurde vom Dezernatsleiter vor seinem Urlaub auch nicht an den zuständigen Sachbearbeiter weitergeleitet. Das schädigt das Vertrauen in eine ordentliche Bearbeitung von Beschwerden immens. Und weckt auch keine Hoffnung, dass unbeantwortete Fragen von Fachleuten geklärt werden.