Pressemitteilung der Parents for Future, AG Danni lebt

 

Unrechtmäßige Zerstörung von Baumhäusern

 

Nach dem jüngsten Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 8.9.2021 ist der Abriss der vielen Baumhäuser im Hambacher Forst rechtswidrig erfolgt. Es wird nur eine Frage der Zeit sein, bis eine solche Rechtssprechung auch in Hessen erfolgt. Denn auch nahe der Trasse der geplanten A 49 im Maulbacher Wald war es im Februar zur Räumung von Baumhäusern aus denselben angeblichen Gründen des Brandschutzes gekommen. Dabei waren diese Baumhäuser einzig und allein errichtet worden, um die Natur und das Recht zu schützen: Es hatte deutliche Indizien gegeben, dass nach dem widerrechtlichen Aufbau von inzwischen teilweise wieder zurückgebauten Strommasten ein Waldstück gerodet werden sollte, um die Stromtrasse für den geplanten Ausbau der A 49 zu verlegen.

Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Zerstörung der Baumhäuser zum Brandschutz waren damals direkt geäußert worden, vor allem in Anbetracht der herrschenden Minustemperaturen. Vergeblich. Über 100 Polizeibeamte sperrten den Wald weiträumig ab[1], untersagten Anwohner:innen, sich dem Wald zu nähern und sicherten nach der Räumung auch die Fällung von weiteren gesunden Bäumen. Diese illegalen Fällungen unter polizeilicher Assistenz fanden erst ein Ende, als das Wirtschaftsministerium bestätigte, dass sie nicht durch den Planfeststellungsbeschluss gedeckt waren. In einem vergleichbaren Fall wurde zudem durch das Verwaltungsgericht Magdeburg festgestellt, dass eine Waldbesetzung dem Schutz der Versammlungsfreiheit unterliegt. 

 

Neben diesen (und vielen weiteren) offensichtlichen Missachtungen von Gesetzen und Vorgaben wird voraussichtlich auch die Räumung des Dannenröder Forstes im Herbst 2020 einmal offiziell verurteilt werden, mitsamt der Verfügung eines Betretungsverbotes des Waldes und der unrechtmäßig im Wald aufgelösten Versammlungen. Es wird hoffentlich nicht mehr lange dauern, bis auch dem letzten Menschen klar ist, dass sämtliche Baumaßnahmen, die der Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens zuwiderlaufen, nicht nur ein Frevel an den nachfolgenden Generationen sind, sondern auch die eigenen Lebensgrundlagen zerstören.

 

Den bereits gefällten Bäumen wird das nicht mehr nutzen – so wie auch der im Hambacher Forst tödlich verunglückte Journalist durch das Urteil nicht wieder lebendig wird. Auch den durch Polizeieinwirkung abgestürzten Aktivistinnen im Dannenröder Forst wird ein solches Urteil nicht helfen, dafür aber hoffentlich der Aktivistin „Ella“, die aufgrund von widersprüchlichen Zeugenaussagen augenscheinlich politisch motiviert verurteilt wurde und seit fast einem Jahr unter scharfen Haftbedingungen im Gefängnis festgehalten wird.

 

Ungeachtet aller gegenteiligen Berichterstattung zeigten diese Menschen beeindruckende Einsätze für das Gemeinwohl. Sie motivieren, weiter zu kämpfen, bis die Befürworter der A49 oder aber die Richter zur Besinnung kommen und den Ausbau der A 49 für die Wirtschaftsinteressen einzelner ortsansässiger (multinationaler) Firmen stoppen: zu groß sind die Eingriffe in ein wichtiges europäisches Naturschutzgebiet, zu groß sind die Gefahren für das Trinkwasser und zu gering der Nutzen mit einer minimalen Abkürzung von nur ca. 11 km. Die Gründe für die positive Stellungnahme der EU zur Genehmigung des Ausbaus sind dabei allesamt nicht haltbar.

Daher werden wir nicht ruhen, die Missstände bei der mangelnden Einhaltung der Schutzbestimmungen im Planfeststellungsbeschluss aufzudecken, auf die unzureichende Sanierung der Altlasten im Gelände des ehemaligen Sprengstoffwerkes WASAG in Stadtallendorf hinzuweisen und ein ordentliches Gutachten zur europäischen Wasserrahmenrichtlinie einzufordern. Denn da bisher nicht erwiesen ist, dass diese Richtlinie eingehalten wird [xi], ist ein sofortiger Baustopp dringend erforderlich. Schließlich liegt mit dem  alternativen Bundesstraßenausbau Planfall 2 eine bedeutend umweltfreundlichere und kostengünstigere Alternative vor.

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[1] Vgl. „Über 100 Polizisten gegen sechs Aktivisten“ Oberhessische Zeitung vom 13.2.21