Hier geht es zu Verstößen gegen die "Sicherheitskonzepte" zum Wasserschutz vom Frühjahr 2023.
Weiter unten sind Verstöße aus 2021.
Missachtung der Bestimmung zu den Regenrückhaltebecken
Der folgende Bestimmung zu den wasserrechtlichen Erlaubnissen (im Planfeststellungsbeschluss S. 14) wird massiv zuwider gehandelt, wie die Fotos weiter unten dokumentieren: Regenrückhaltebecken (sind) VOR dem Bau der Trasse zu errichten, damit das Oberflächengewässer während der Bauphase gefasst werden und gereinigt werden kann. In den Ausführungen zum Schutzgut Wasser auf S. 118 heißt es, dass "Schadstoffeinträge während der Baudurchführung ZU ERWARTEN sind. Durch die vorgesehene Fassung der Straßenoberflächenabflüsse entlang der gesamten Strecke, die Vorreinigung in Rückhaltebecken und die gedrosselte Abgabe in den jeweiligen Vorflutern werden Beeinträchtigungen des Grundwasserkörpers jedoch vermieden."
Verschiedenen Stellen wurden die Verstöße mitgeteilt, ohne dass mehr als Pseudomaßnahmen umgesetzt wurden, wie die Errichtung von Erdwallbecken ohne Reinigungsfunktion oder die Aufstellung von mobilen Regenrückhaltebecken (=Absetzcontainer), die nicht arbeiten. Das Regierungspräsidium verweist dennoch darauf, das "Wassermanagement" würde seitens des Regierungspräsidiums "engmaschig" überwacht.
Eine nicht abgedeckte Baugrube im WASAG-Gelände - seit November angemahnt - am 6.1.22 so voll wie nie mit der Gefahr, dass sprengstofftypische Verbindungen ausgewaschen werden.
Laut Bescheid zum Sanierungsplan (Punkt 5.4.) ist das Eintreten von Niederschlagswasser in offene Baugruben durch geeignete Sicherungsmaßnahmen zu verhindern. Zwar befindet sich diese Baugrube nicht im Sanierungsbereich - trotzdem ist es nicht unwahrscheinlich, dass hier Kontaminationen vorhanden sind, die durch das Wasser ausgewaschen werden. Wiederholt wurde auf dieses Wasser aufmerksam gemacht. Abgelassen wurde es erst, als die Stabilität des Bahndamms in Gefahr war. Allerdings wurde es nicht über ein Regenrückhaltebecken geleitet, wie laut Planfeststellungsbeschluss vorgeschrieben. Stattdessen wurde es in die Kanalisation der Herrenwaldkaserne eingeleitet. Eine Anfrage in Stadtallendorf nach der Rechtsgrundlage ist bis heute unbeantwortet.
Bild oben: die Baugrube oben war schon im November voller Wasser (Bilder unten). Sie wurde erst am 11.1.22 abgepumpt.
unten: ungereinigte Ableitung in den Diebachsgraben am 6.1.22
Seen auf der Trasse am Meiser Holzweg am 5.1.22. Laut Angaben der DEGES nehmen Saugwagen Pfützen zeitnah auf. Weder wurde jemals ein Saugwagen auf der Trasse gesichtet, noch konnte die DEGES Einsatzprotokolle dieser behaupteten Saugwagen vorlegen.
Ein "Erdwallbecken" - überfließendes Wasser wird - angeblich gereinigt - in den Diebachsgraben geführt.
Der Hinweis auf die unten abgebildete Baugrube führte Mitte Dezember zur Aufstellung eines mobilen Absetzbeckens. Bis Anfang Januar war es allerdings noch nicht in Betrieb genommen. (Vgl. das oberste Foto - es handelt sich um diesselbe Baugrube an der Main-Weser-Bahn)
Dieselbe Baugrube am 9.11.21 und am 11.11.21
Diese Baugrube im WASAG -Gelände ist dabei besonders problematisch: im Kurzbericht zur Sanierung vom April 2017 steht, das Einträge von Niederschlagswasser oder Sickerwasser über offene Baugruben in den unterlagernden Festgestein (Bundsandstein) unbedingt zu vermeiden sind.
Wasserrinne am 14.11.
Weitere Fotos der rechten und unteren Flächen finden sich hier.
Wasseransammlung auf dem WASAG-Gelände am 7.11.21
Wasseransammlung am 14.11.21
dieselbe Stelle am 16.11.
... und am 16.11.
Sämtliche Missachtung ohne Konsequenz
Am folgendem Beispiel zeigt sich, dass es niemanden gibt, der in der Lage (oder willens) ist, dass die Bestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses umgesetzt werden.
Die DEGES schreibt zu den Beschwerden: "Die in den Fotos dargestellten „Pfützen“ bilden sich aufgrund der bauzeitlichen Topographie nach Niederschlagsereignissen und werden zeitnah mit einem Saugwagen aufgenommen und den temporären Absetzbecken zur Aufbereitung zugeführt."
Das ist erwiesenermaßen nicht der Fall, denn an mehreren Tagen hintereinander wurde Wasser in der Baugrube unten dokumentiert.
Laut ahu Risikostudie von 2006 S. 72 darf nur der Trassenbereich für die Baulogistik genutzt werden, um die natürlichen Bodenfunktionen (v. a. Wasserspeicherfähigkeiten, Schadstoffbinde- und abbaufähigkeit) des Oberbodens in der Nähe der Trasse nicht zu stören). Im Planfeststellungsbeschluss ist dies die Nebenbestimmung 6 auf S. 53. Im Bodenmanagementkonzept der Bau-ARGE heißt es, die Logistik laufe über die Trasse oder über Baustraßen. Das allein ist schon eine Aufweichung des Planfeststellungsbeschlusses. Aber auch diese Vorgabe wird nicht umgesetzt - der Baustellenverkehr beeinträchtigt Homberg und Maulbach von morgens früh bis abends spät.
Missachtung der Bestimmung zum Gewässerrand
Laut Planfeststellungsbeschluss und Havarieplan müssen Baufahrzeuge innerhalb der Wasserschutzzone II den Gewässerrandstreifen beachten und dürfen nicht innerhalb von 10 Metern eines Gewässers stehen. Freitags abends nach Beendigung der Arbeiten wurde dieses Fahrzeug in weniger als 10 Meter Entfernung dokumentiert.
Die Antwort der DEGES lautete "Das übersandte Foto belegt keinen Verstoß gegen die Vorgaben, da der grundsätzliche Einsatz von Gerät in diesem Bereich gestattet ist und am angegebenen Datum die Einsatzzeit bis zum Abend angedauert hat. Wir führen regelmäßig Gespräche mit unseren Auftragnehmern und stellen auf unterschiedlichen Wegen eine Überwachung der Baustelle sicher. Auch in diesem konkreten Fall haben wir das Gespräch mit unseren Auftragnehmern gesucht und auf die Vorgaben der Planfeststellung hingewiesen." Auf die erneute Nachfrage: "Es mag ja sein, dass am angegebenen Datum die Einsatzzeit bis zum Abend gedauert. Zum Zeitpunkt des Fotos um 19.14 Uhr aber waren ganz sicher keine Bauarbeiter mehr vor Ort. Das können Sie den jetzt beigefügten Fotos entnehmen: der Bagger ist zum Zeitpunkt des Fotos nicht mehr besetzt und die Baustelle verlassen. Sehr gerne hätte ich sie Ihnen früher übersandt, wenn Sie mir früher mitgeteilt hätten, dass Sie auf dem im September übersandten Foto kein Problem erkennen können.
1) Muss also festgestellt werden, dass Verstöße gegen den Planfeststellungsbeschluss keine Konsequenzen nach sich ziehen außer, dass Gespräche stattfinden und auf die Vorgaben hingewiesen wird, obwohl die Einhaltung dieser Vorgaben ja eigentlich von den Auftragnehmern hätten unterschrieben werden müssen?
Leider enthält Ihre Antwort auch keinen Hinweis darauf, auf welchen unterschiedlichen Wegen Sie die Überwachung der Baustelle sicherstellen.
2) Auf welchen unterschiedlichen Wegen konkret stellen Sie die Überwachung der Baustelle sicher?"
war die Antwort: "Wir verweisen bezüglich Ihrer Fragen auf unsere am 21.12.2021 erteilte Antwort.
Wir bitten ebenfalls erneut um Verständnis dafür, dass wir keine weitergehenden Informationen über die Abstimmungen zwischen der DEGES und ihren Auftragnehmern veröffentlichen."
Damit ist eindeutig, die DEGES hat kein Interesse, die Bestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses und Havarieplans umzusetzen.