Halb- und Unwahrheiten aus den Ministerien

Hier geht es zu den Halb- und Unwahrheiten in den Antworten der Bundesregierung vom 19. August 2020 (ähnlich die bisher unveröffentlichte Antwort der hessischen Landesregierung) zu der Gefahr durch die Altlasten im Bereich der Trasse. Damit ist klar: es besteht seitens der Verantwortlichen kein Interesse, die Belange des Wasserschutzes ernst zu nehmen!

Hydraulische Sicherung

„Zum Schutz des Grundwassers und damit einhergehend der Trinkwassergewinnung in Stadtallendorf … wird durch das Land Hessen dauerhaft eine hydraulische Sicherung betrieben …“ (Antwort auf Frage 1) „Das belastete Grundwasser wird über den Betrieb der hydraulischen Sicherung … gesichert und damit ein Abströmen von belastetem Grundwasser … verhindert.“ (späterer Abschnitt zu Frage 1)

 

Sanierung

„Die Umsetzung der Sanierung ist abgeschlossen.“ (Antwort auf Frage 1 in der Antwort der Bundesregierung vom 19. August 2020)

„Ein Teilabschnitt der geplanten A 49 quert das Betriebsgelände der sogenannten WASAG militärisch … Im Trassenbereich lagen aus dieser Zeit … etliche Verunreinigungen vor, die eine Gefährdung des Schutzgutes Grundwasser darstellten. Der gesamte betroffene Streckenabschnitt ist vorher intensiv erkundet worden.“ (Antwort auf Frage 1)

 

Grundwassermonitoring

„Die Beschaffenheit des Grundwassers wurde während der Sanierung …laufend überwacht. Bislang wurden keine signifikanten Veränderungen des Grundwassers ermittelt.“ (Antwort auf Frage 1)

Hydrogeologische Modellierung

„Umfangreiche Modellierungen haben ergeben, dass die unterirdischen Einzugsgebiete der Brunnen des Südflügels der Trinkwassergewinnung nicht oder nur am Rande im Bereich der Autobahn liegen und durch den Bau der Autobahn nicht tangiert werden.“ (Antwort auf Frage 2 und 3)

(Das  2006 in der Risikostudie zum Planfeststellungsbeschluss abgebildete Modell (Abb. 4-3) gehört nicht zum WASAG-Gelände, sondern zu dem des benachbarten Geländes der ehemaligen Dynamit AG)

Beteiligung Fachbehörden

„Die Stellungnahmen … der zuständigen Fachbehörden wurden … geprüft, abgewogen und sind in den Planfeststellungsbeschluss eingeflossen.“ (Antwort auf Frage 2 und 3)

 

 

 

 

Risikomanagement

„Die bestehende Verunreinigung mit STV (Anm.: sprengstofftypische Verbindungen) wurde umfassend in die Planungen zum Bau der A 49 einbezogen.“ (Antwort auf Frage 2 und 3) (In der Antwort des hessischen Verkehrsministers auf diese Frage wird aus "umfassend" "ausreichend" - aber auch das ist nicht der Fall, denn ... 

 

 

 

 

 

„Umfangreiche Maßnahmen (Anm.: zum Trinkwasserschutz) wurden im Rahmen einer Risikostudie empfohlen und mit allen Beteiligten … im Vorfeld im Konsens abgestimmt. Im Planfeststellungsbeschluss wurden diese erforderlichen Maßnahmen festgelegt .“ (Antwort auf Frage 5)

 

 

Wasserschutzgebietsverordnung

"die RiStWag (Richtlinie für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten) ... wird als Regelwerk zwingend angewendet" (Antwort auf Frage 6)

Grundwasserquantität

Tarek Al-Wazir behauptet in der Antwort auf Frage 8, die ahu habe in ihrer Stellungnahme zur europäischen Wasserrahmenrichtlinie Bezug genommen hat auf eine zukünftige klimabedingte Verringerung der Grundwasserneubildung. 

 

 

 

 

Er schreibt außerdem, die Obere Wasserbehörde habe das Gesamtergebnis nicht in Frage gestellt.

Die Aussage erweckt den Eindruck, die hydraulische Sicherung bezöge sich auch auf den militärisch genutzten Teil des WASAG-Geländes, durch das die Trasse führt.  

Das ist unzutreffend. Der von der A49 betroffene Bereich des WASAG-Geländes wird nicht hydraulisch gesichert. Selbst im Sanierungplan von 2017 ist dokumentiert:  „Da das Sanierungsgebiet vermutlich außerhalb der hydraulischen Sicherung des DAG-Gebiets liegt, wird die Grundwasserbeschaffenheit im Abstrom überwacht …“  Das ist leider nicht  der Fall! Das Regierungspräsidium schreibt:  "Eine hydraulische Sicherung (z. B. durch Förderung und Reinigung des Grundwassers) findet im Bereich der ehem. WASAG nicht statt."

 
Im August 2020 lag noch kein Abschlussbericht der Sanierung vor. Dieser datiert auf Februar 2021. Damit konnte im August 2020 noch keine Überprüfung stattgefunden haben, ob die Sanierung wirklich abgeschlossen ist.

Es hat nur weniger als zehn stichprobenartige  Erkundungsbohrungen  gegeben. Grundlage der Sanierung waren im wesentlichen Dokumente., von denen bekannt war, dass sie unvollständig sind.

 


Diese Aussage erweckt den Eindruck, es gäbe ein hydrogeologisches Modell. Wie das Regierungspräsidium bestätigte, gibt es ist allerdings kein solches Modell vorhanden.

 

 

 

 

Die Trassenführung ist für den Zweckverband mittelhessische Wasserwerke (ZMV) „die problematischste“.  Auch wurde eine dringende Bitte des Zweckverbandes nicht berücksichtigt. Damit wurden wichtige Interessen des ZMW nicht berücksichtigt.  

 

 

 

Die Grundwasserüberwachung in der Risikostudie enthält keine  (!) sprengstofftypischen Verbindungen, sie waren auch nicht Bestandteil der verpflichtenden „Nullmessung“! Damit ist deutlich: STVs wurden nicht umfassend und auch nicht ausreichend in die Planungen einbezogen.

 
An etlichen Stellen wurden die Empfehlungen der Risikostudie nicht in den Planfeststellungsbeschluss übernommen.  

 

 

in der "Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten" heißt es: "Ist aus zwingenden Gründen und nach Abwägung aller Gesichtspunkte des öffentlichen Wohls eine Straßenführung durch die Zone II nicht zu vermeiden, muss ein ausreichender Schutz des Gewässers auf jeden Fall gewährleistet sein." Durch die Einleitestelle innerhalb der Wasserschutzzone II ist dieser Schutz nicht sichergestellt. Auch sind die Daten zur Grundwasserüberdeckung völlig veraltet.

 

Davon ist in der Stellungnahme keine Rede, stattdessen heißt es dort (S. 40) "Anpassungen der Bewirtschaftungsziele für die betrachteten Grundwasserkörper hinsichtlich Klimawandel/Klimaveränderungen für den Bewirtschaftungsplan 2022-2027 liegen bisher im HLNUG nicht vor."

 

In der Tat stellt die Obere Wasserbehörde das Gesamtergebnis nicht in Frage. Allerdings stellt sie durchaus fest, dass u. a. absolute Zahlen und der prozentuale Neubildungsverlust ebenso fehlen wie Prognosen zu den Auswirkungen des Klimawandels!