Die Sanierungsfläche der DEGES umfasste im Trassenbereich des WASAG-Geländes laut dem Endbericht zur Sanierung 30.200m2 (im Bild die grauen Flächen) Die Trassenfläche im WASAG-Gelände umfasst aber mehr als das Vierfache: bei einer durchschnittlichen Breite von 65 Metern und einer Länge 2,15 km ergibt sich eine Fläche von ca. 140.000 m2!
Die roten Flächen wurden allein auf Basis einer Handvoll Proben für nicht sanierungsbedürftig erklärt, obwohl nicht alle dort zu Kriegszeiten befindlichen Gebäude bekannt sind (siehe unten) und obwohl nach dem Krieg unkontrolliert gesprengt wurde, so dass Kontaminationsflächen auf den nicht sanierten Abschnitten hochwahrscheinlich sind. (Bildquelle: Sanierungsplan der DEGES)
Aber selbst innerhalb der grauen Flächen wurden nur ein Teil saniert - ca. 25 %: nur die Areale, in denen Gebäude bekannt waren, die für die Herstellung von Sprengstoffen genutzt wurden.
Durch die Sprengungen von einigen der Gebäude nach dem Krieg gesprengt haben sich auch die Kontaminationen flächig ausgebreitet. Das ist u. a. daran erkennbar, dass in den Bereichen der gesprengten Gebäude weiter außen teilweise höhere Kontaminationen gemessen wurden als weiter innen. Dennoch wurde das Sanierungsgebiet nicht ausgeweitet.
Es hat nur eine unzureichende Untersuchung möglicher Altgebäude im Bereich des WASAG-Geländes stattgefunden. Es wurden augenscheinlich weder vor noch nach der Rodung Luftbilder angefertigt, um nicht dokumentierte Gebäudereste aufzuspüren. Mindestens die Grundmauern eines Gebäudes, die nach den Rodungsarbeiten zu Tage traten, konnten vom Regierungspräsidium nicht zugeordnet werden. Schließlich sei in den übrigen Bereichen eine Kontamination dadurch auszuschließen, dass das Leitparameter TNT in den übrigen untersuchten Bereichen nicht beziehungsweise nur in sehr geringer Konzentration nachgewiesen werden konnten. Aufgrund der sehr wenigen Probennahmen im Altlastenbereich (im Durchschnitt ca. alle 200 m) ist diese Begründung nicht nachvollziehbar.
Damit wird Nebenbestimmung 18 zum Bodenschutz im Planfeststellungsbeschluss missachtet: „Die Untersuchung möglicher Altgebäude im Bereich des WASAG-Geländes ist durchzuführen.“ Auch war die Im Planfeststellungsbeschluss geforderte Gefährdungsabschätzung völlig unzureichend.
Diese im April 2021 dokumentierten Steine lagen in der Nähe der alten WASAG-Bahn unterhalb der Main-Weser Bahn Richtung Joßklein. Kontaminationen sind nicht auszuschließen, aber die Steine wurden weder beprobt noch ist etwas über Verbleib bekannt.
Auch dieser große Stein lag nach dem Ende der Sanierung noch auf dem Gelände der Füllgruppe II oberhalb der Artilleriestraße.
Das untere Bild von Dezember 2021 zeigt Altkanäle. Es lag Anfang März 2022 immer noch an derselben Stelle! Beprobungs- oder Sanierungsunterlagen dazu fehlen. Im Planfeststellungsbeschluss (S. 62) ist gefordert, dass Altkanäle untersucht werden. Ohne eine Beweisführung wird behauptet, es handle sich hier um Frischwasserleitungen.
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Grundmauern eines unkartierten Gebäudes beweisen Unvollständigkeit der Unterlagen
Bild oben: Das bis April 2021 unbekannte Gebäude, dessen Grundmauern erst nach der Rodung auf der Trasse freigesetzt wurden, hätte laut ÖPP-Vertrag von den Bauausführenden gemeldet werden müssen. Denn es wurde weder saniert noch beprobt.
Zu den Mauerresten schrieb das Regierungspräsidium Gießen:
"Es haben umfangreiche Untersuchungen an den Gebäuderesten auf und neben der Trasse stattgefunden, sowohl vor dessen Abbruch als auch die dadurch entstandenen Abbruchhaufwerke wurden analysiert. Anschließend wurden die Abfälle entsprechend der erhaltenen Analysenergebnisse deklariert und je nach Belastungsgrad über unterschiedliche Entsorgungswege zur Entsorgung verbracht. Durch die Sanierungsarbeiten wurden alle ausgebauten Materialien beprobt, abfalltechnisch eingestuft und ordnungsgemäß verwertet oder beseitigt. In diesem Bereich bestehen keine sanierungsbedürftigen Verunreinigungen mehr. ..."
Allerdings konnten bisher lediglich Beprobungsprotokolle aus den Zeiten der Sanierung gefunden werden, nicht aber Beprobungsprotokolle von Mauerresten aus dem Jahr 2021.
Dieses Bild von April 2021 zeigt Überreste in der Nähe der nicht kartierten Grundmauern - Beprobungsprotokolle fehlen auch hier.
Laut Projektvertrag (S. 70) hätten alle diese Hinweise auf weitere Altlasten von den Bauausführenden an die DEGES gemeldet werden müssen. Es sieht nicht danach aus, als ob dies umgesetzt wurde. Auch rechtliche Konsequenzen sind bisher nicht gezogen worden.
Möchte das vielleicht keiner weiter verfolgen, weil nicht klar ist, wer für die Kosten aufkommen muss? Und vor allem für die Mehrkosten, die durch eine eventuelle Bauverzögerung entstehen? (Vgl. S. 71 des ÖPP-Vertrages)