Kein hydrogeologischer Plan

Grafik-Pfusch 

 

In der Risikostudie zum Planfeststellungs-beschluss von 2006 (S. 20, Bild rechts) ) wurde die hydrogeologische Grafik des benachbarten DAG-Geländes als Grundlage genommen (Bild links). Allerdings wurden die Ortsangaben entnommen, es ist nicht mehr bezeichnet, dass das sich hier um das ehemalige DAG-Gelände handelt. Und auch der ungeklärte Teil mitsamt dem ? für das WASA-Gelände ist verschwunden. Sollte damit suggeriert werden, dieser Plan gelte für das vom Ausbau betroffene WASAG-Gelände? 

Dann stellt sich die Frage, warum das Regierungspräsidium schreibt, die Verwendung eines solchen Modells sei nicht notwendig.

 

In einem Berichtsantrag heißt es auf S. 21 es lägen umfangreiche Erkenntnisse vor, deren Quellen aber nicht alle aufgelistet werden könnten. Merkwürdigerweise enthält aber auch das ahu Gutachten zur Wasserrahmenrichtlinie keine Aussagen zur Hydrogeologie - und das, obwohl die tiefen Einschnitte der Trasse die Grundwasserfließrichtung beeinflussen können, wie das Merkblatt zur Wasserrahmenrichtlinie auf S. 39 beschreibt.

 

Keine Sickerwasserprognose beim Ausbau der A 49

 

Das hessische Handbuch Altlasten fordert eine Sickerwasserprognose bei schädlichen Bodenveränderungen in der ungesättigten Zone, wie sie im WASAG-Gelände vorhanden sind. (Quelle: Handbuch Altlasten, Band 3 Teil 3 Untersuchung und Beurteilung des Wirkungspfades Boden ➞ Grundwasser Sickerwasserprognose, Wiesbaden 2002, S. 6 und 13f)

Dabei zeigt ein schematische Darstellung aus dem Abschlussbericht zur Sanierung des DAG-Geländes (Endbericht KORA-TV 5.2. S. 55f – vgl. Text und Bild unten), dass auch nach einer Bodensanierung noch jahrelang Schadstoffeinträge ins Grundwasser erfolgen. Mit einer Sickerwasserprognose kann die Gefahr durch die Kontaminationen abgeschätzt werden, so dass Handlungsoptionen zur Sicherstellung des Wasserschutzes sichtbar werden.

   

Das Regierungspräsidium schreibt dazu auf eine HUIG-Anfrage „ Aufgrund der erfolgreichen und abgeschlossenen Altlastensanierung im Trassenbereich der WASAG (=keine Schadstoffquelle mehr vorhanden) besteht hierzu kein Erfordernis.“ Allerdings verbleiben bei einem einfachen Auskoffern ohne eine hydraulische Sicherung  mindestens sieben Prozent der Schadstoffe im Boden. (vgl. Endbericht KORA-TV 5.2. S. 128). Davon abgesehen wurde ja weniger als die Hälfte des Trassengeländes saniert!

 

Die hessische Umweltministerin hatte noch bei der Landesmitgliederversammlung eine solche Sickerwasserprognose für unnötig erklärt, obwohl im Sanierungsbericht Restkontaminationen dokumentiert sind, die für die Tieferlegung der Trasse ausgehoben werden und obwohl es im Bodenmanagementkonzept heißt, dass trotz erfolgreicher Sanierung noch relevante Schadstoffbelastungen vor Ort geblieben sind.  Gleichzeitig sagte sie zu, dass eine SIckerwasserprognose durchgeführt würde, wenn es an irgendeiner Stelle zum Problem kommt. Mit den im Dezember 2021 und März 2022 gemessenen vielfachen Überschreitungen des Geringfügigkeitsschwellenwertes ist der Zeitpunkt nun gekommen, diese Untersuchung nachzuholen.

 

Dazu muss allerdings erst die Fließrichtung des Wassers eruiert werden. Bis dato gibt es Traceruntersuchungen nur für das benachbarte Altlastengelände der DAG. Die Ergebnisse wurden ohne nähere Überprüfung in die Risikostudie für den Ausbau der A49 aufgenommen. Dabei gibt es erhebliche Zweifel daran, dass die Verhältnisse im WASAG-Gelände denen im DAG-Gebiet gleichen!

Quellen


Auch findet im für die Autobahn sanierten Bereich keine hydraulische Sicherung statt - anders als in der Antwort der Bundesregierung dargestellt (Vgl. S. 3) .

 

Dabei kommt es laut dem Abschlussbericht zur Sanierung des benachbarten Geländes nach der Bodensanierung immer noch zu Eintragungen von Schadstoffen, die durch eine hydraulische Sicherung gemindert werden können. (vgl. die Abbildungen aus dem Abschlussbericht Folie 20 und 21)