Woche 2: Polizist:innen

Zur Durchsetzung des politisch gewollten, auf Lügen basierenden Ausbaus der A 49, wurde ein riesiger Polizeieinsatz angeordnet - mitten in der Corona-Pandemie und trotz Protesten seitens der Polizeigewerkschaft. Um die immense Summe an Einsatzstunden zu rechtfertigen, wurden immer wieder Gewalttätigkeiten der Aktivist:innen behauptet. In der nicht-öffentlichen und auch nicht gestreamten Sitzung des hessischen Innenausschusses zum Polizeieinsatz kamen die tatsächlichen Zahlen ans Licht: Bei ca. 1.000.000 Einsatzstunden an ca. 70 Einsatztagen wurden zwar 87 Verletzungen von Polizeibeamt:innen gemeldet, allerdings waren davon nur 19 (!) auf die Einwirkung von Aktivist:innen zurückzuführen. Demgegenüber steht eine erheblich größere Zahl an dokumentierten Verletzungen, die durch Polizist:innen verursacht wurden.  

 

Hier geht es zur Übersicht.

Hier geht es zu Einzelheiten der Woche 1 (Regierende in Bund und Ländern)

Hier geht es zu Einzelheiten der Woche 3 (finanzkräftige (über-)regionale Firmen

Hier geht es zu Einzelheiten der Woche 4 (Planfeststellungsbehörde)

Hier geht es zu Einzelheiten der Woche 5 (Regierungspräsidium Gießen)

Hier geht es zu Einzelheiten der Woche 6 (die DEGES)

Hier geht es zu Einzelheiten der Woche 7 (die Bauausführenden)

 

  

8.2.22 Ungeklärte Rechtsgrundlagen zur Allgemeinverfügung und zum Bau des Logistikzentrums

Zum Aufbau eines Logistikzentrums zur Versorgung von bis zu 2000 Polizisten wurde ein Bauer kurzfristig enteignet. Fragen nach den gesetzlichen Grundlagen blieben bis heute unbeantwortet. Auch ist bis heute nicht geklärt, ob die Allgemeinverfügung zum Betretungsverbot überhaupt rechtmäßig war und sich auf das komplette Gebiet bezog, in dem sie durchgesetzt wurde. Im Hambacher Forst wurde die Räumung vom Verwaltungsgericht Köln nachträglich für unrechtmäßig erklärt. 

9.2.22 Dubiose gesetzliche Grundlagen 

Versammlungen gegen den Ausbau der A 49 wurden ohne Angabe von Gründen aufgelöst, eine Grundlage für die Erklärung zur Sicherheitszone ist nicht ersichtlich. Menschen wurden wiederholt daran gehindert, die angemeldete Mahnwache in Dannenrod zu besuchen und allein wegen des Verstoßes gegen das hessische Waldgesetz in Gefangenensammelstellen gebracht. Während der gesamten Räumung beeinflusste die Presseabteilung der Polizei die öffentliche Wahrnehmung. Unklärlich ist auch, dass ein Polizist wiederholt auf eine Traverse tritt, an deren Ende sich ein Mensch in einer Hängematte befindet. Foto: (c) Carsten Nitschke 

10.2.22 Anzeigen wegen Polizeigewalt

Die Räumung wurde mit einem gigantischen Polizeiapparat durchgesetzt. Dabei wurden auch bei Minustemperaturen Wasserwerfer eingesetzt, ohne dass - dem Natodraht auf Augenhöhe nach zu urteilen - ein Ausrücken der Polizei geplant war. Warum Menschen außerdem mit Gewalt zu Boden gebracht wurden, (vgl. ab 0:35 min). ein wehrloser Aktivist getreten und eine kirchliche Beobachterin niedergerungen wurde, erschließt sich nicht. Ihre Anzeige wurde mit einer Gegenanzeige beantwortet. Die Liste der Verletzungen, die die Sanitäter des Camps versorgten, ist lang (ab Min 0:40 min), so dass Gegner den Wald während der Räumung als Schlachtfeld bezeichnen. Wegen Gewalt Im Hambacher Forst wurde im Herbst ein Polizist verurteilt - ob es auch in Hessen dazu kommt? Foto: (c) Carsten Nitschke 

11.2.22 Verwendung von hochgefährlichen Tasern in ca. 20 Meter Höhe entgegen der Einsatzvorschriften

Am 20.11. wird ein Taser (Elektroschocker) in 20-25 Meter Höhe eingesetzt, obwohl dies den Vorschriften widerspricht, die die Verwendung bei Absturzgefahr verbieten, vgl. V. 2. (Ein Verfahren dazu wurde allerdings eingestellt!) Tasereinsätze sind dabei generell wegen der Gesundheitsgefahr sehr umstritten, und Amnesty International erhebt schwere Vorwürfe dagegen. Auch andere Maßnahmen waren lebensgefährlich für Aktivist:innen, wie das Treten gegen Traversen oder die Kürzung eines Monopods.

Foto: (c) Carsten Nitschke

12.2.22 Körperverletzung durch Nicht-Einhaltung der ausgerufenen Devise „Sicherheit vor Schnelligkeit“

Obwohl Pressesprecher der Polizei immer wieder auf ihre Devise "Sicherheit vor Schnelligkeit" hinwiesen, gab es mehrere teilweise schwere Unfälle bei der Räumung. Am 15.11. stürzte die erste Aktivistin durch Polizeieinwirkung ab. Erst am nächsten Tag gab die Polizei das in einer von Polizei und Staatsanwaltschaft gemeinsam herausgegebenen Presseerklärung zu.  Am 16.11. stürzte ein Aktivisti ab, weil trotz lautstarker Warnungen ein Baum bei der Rodung in die Traverse fiel. Am 21.11. erleidet eine Aktivistin durch Polizeieinwirkung Wirbelbrüche. Die Ermittlungen zur fahrlässigen Körperverletzung dauern bis heute anFoto: (c) Carsten Nitschke

13.2.22 Unterstützung der behaupteten Gefahrenlage im Dannenröder Forst 

 

Zum ersten April hätte die Beleuchtung im Dannenröder Forst zum Schutz der Fledermäuse laut Planfeststellungsbeschluss abgestellt sein müssen. Nachdem sich bis Mai keine Behörde gefunden hatte, die diese Beleuchtung genehmigt, hieß es, die Beleuchtung würde von der Polizei für notwendig erachtet. Ob dies ein Beispiel für das Nichtfunktionieren der Gewaltenteilung in Hessen ist?

14.2.22 Falsche Aussagen von anonymen, vermummten Polizisten führen zur Verurteilung einer Aktivistin zu 27 Monaten Haft

Ein halbes Jahr nach Ende der Räumung wurde die unbekannte Aktivistin "Ella" nicht aufgrund von Beweisen, sondern allein aufgrund von Zeugenaussagen von Polizisten zu 27 Monaten Haft verurteilt. Diese Zeugenaussagen waren dabei in sich widersprüchlich und sie deckten sich nicht mit den Videos. Dass sie von anonymen und vermummten Polizisten getätigt wurden, ist nur einer von vielen Skandalen in diesem Prozess. Es ist nicht der erste, aber der bisher gravierenste Fall von der Kriminalisierung von Klimaprotest

Auch in einem anderen Fall bei der Räumung des Dannenröder Forstes wirft die Verteidigung Polizisten Lügen vor.

 

Alle hier dokumentierten Rechtsverstöße, Lügen, Merkwürdigkeiten, Ungereimtheiten und Schlampereien wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Viele Fragen wurden seitens der Verantwortlichen dabei bisher unvollständig  oder gar nicht beantwortet. Es zeigt sich, dass dieser fehlerbehaftete Ausbau umgehend gestoppt werden muss. Schon das Wasserrecht bietet dazu hinreichend Möglichkeiten.

  

Hinweise auf weitere Rechtsverstöße und mögliche Recherchefehler unsererseits nehmen wir sehr gerne über das Kontaktformular entgegen.   

Hier geht es zur Übersicht.