Tarek Al-Wazir am 9.9.23 in Marburg

... zu Altlasten ...

1) "Beim Wasser, wenn Sie sagen Gleental, ist auch klar, ja das RP hat immer reagiert, das RP hat auch selbst geschaut ...

 

2) Da muss man einfach sagen, nicht alle Vorwürfe haben gestimmt. Also: nicht alles, was irgendwer behauptet, stimmt.

 

3) Und wenn wir – glauben Sie mir, ich kenne alle Mitglieder der Familie Forst sozusagen, ich weiß auch, wer früher mal oder immer noch Chemielehrer ist und eigene Untersuchungen gemacht hat – aber wenn man dann einfach sagt, da wird irgendwas verfrachtet usw. und stellt dann hinterher fest, so ist es jedenfalls nicht gewesen,

 

4) dann muss man einfach sagen: Wir gehen allem nach, wir gehen allem nach,

 

5) aber sie werden am Ende über die alten WASAG-Rückstände nicht quasi den Autobahnbau verhindern."

 

(vgl. den folgenden Ausschnitt aus dem Video ab min 19:34) 

Unsere Kommentare ...

1) Nein, das hat es nicht. Hier geht es zu einer unvollständigen Auflistung.

2) Das ist natürlich richtig, dass nicht alles, was irgendwer behauptet, stimmt. Allerdings stimmen die auf dieser Seite dokumentierten Vorwürfe, die z. B. im Skandalkalender nachgelesen werden können.

3) Ist das nicht Verleumdung? Alle Vorwürfe zur "Verfrachtung" entsprechen der Realität:

Es wurde eine Beprobung von einem Großteil der Erde erst nach der Verfrachtung (und Hinweisen u. a. von dem Chemielehrer) durchgesetzt. Diese umfasste allerdings nur die Oberfläche, Monate nach der Verlagerung, als die hochgiftigen Sprengstoffe wie TNT schon ausgewaschen waren.

Und: Eine Nachbeprobung von ca. 90 Prozent der Erde aus der mit Hexyl kontaminierten Baugrube wurde gar nicht veranlasst!  (Nur) auf diese Weise konnte sichergestellt werden, dass keine Schadstoffe gefunden werden.

4) siehe 1)

5) Das ist ein erstaunlicher Satz. Hier gibt Al-Wazir zu, dass es noch Rückstände vor Ort gibt! Genauso erstaunlich ist, dass Priska Hinz diesen Satz so ähnlich bereits auf der Landesmitgliederversammlung in 2022 (4 h 15 min) - geäußert hat. Ist das vielleicht der Grund, warum der Baustopp nach dem PAK-Fund ohne ausreichende Untersuchung wieder aufgehoben wurde? Soll die Autobahn vielleicht nicht aufgrund der verlagerten Erde aus dem Rüstungsaltlastengelände verhindert werden, obwohl hier die Vorsichtsmaßnahmen aus dem Bodenmanagementkonzept nicht umgesetzt wurden?


... zur europäischen Wasserrahmenrichtlinie

Bewusste Täuschung?

 

Zunächst sagte  Tarek Al-Wazir: "und natürlich ist klar, das ist ein Punkt, der uns immer umtreibt, aber wenn am Ende des Tages ein Bundesverwaltungsgericht sagt, es ist vereinbar, auch mit der europäischen Wasserrahmenrichtlinie, dann ist das eine rechtsgültige Feststellung.(linkes Video, im Original-Video ab min 20:46 )

 

Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht das so gar nicht gesagt. Im Gegenteil. Es hat gesagt, der Planfeststellungsbeschluss ist hinsichtlich der europäischen Wasserrahmenrichtlinie fehlerhaft!

 

Innerhalb von knapp drei Minuten hat der Verkehrsminister sein Aussage denn auch korrigiert: "Und am Ende hat das Bundesverwaltungsgericht gesagt, der Planfeststellungsbeschluss ist rechtmäßíg. Mit einer Einschränkung, nämlich, was die Europäische Wasserrrahmenrichtlinie angeht. Aber er hat auch gesagt, dass das nicht den ganzen Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig macht, sondern, dass in Anführungszeichen nachgeliefert werden muss."  (rechtes Video, im Original-Video ab min 22:58).

 

Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht auch das so nicht gesagt. Stattdessen hat es geurteilt, eine Aussetzung des Baus sei nicht notwendig, denn: "Denn die flexiblen Regeln des deutschen Wasserhaushaltsgesetzes bieten ausreichende Möglichkeiten, um sicherzustellen, dass das Vorhaben nicht dauerhaft im Widerspruch zu den wasserrechtlichen Vorgaben des Unionsrecht stehen. Gegebenenfalls können erforderliche Schutzmaßnahmen nachträglich angeordnet und die rechtlich selbständigen wasserrechtlichen Erlaubnisse angepasst oder sogar widerrufen werden. Das bedeutet, dass das Bundesverwaltungsgericht es durchaus für möglich hält, dass das Vorhaben die europäische Wasserrahmenrichtlinie missachtet und dass in dem Fall die wasserrechtlichen Erlaubnisse zu widerrufen sind.

 

Könnte es sein, dass hier eine bewusste Täuschung zur Rechtmäßigkeit des Baus vorliegt? 


Tarek Al-Wazir handelt ... zu wenig!!!

 

Greenpeace hatte im Oktober 2020 durch eine Rechtsanwältin aufzeigen lassen, welche Handlungsmöglichkeiten das hessische Verkehrsministerium beim Bau der A49 hat. Tarek Al-Wazir hat das wiederholt bestritten und behauptet, der Bau der A49 könne nur durch den Bundesverkehrsminister gestoppt werden. Und er ließ verbreiten, die "das erwähnte „Gegengutachten“ nicht geeignet, den wasserrechtlichen Fachbeitrag von ahu zu erschüttern. Dieser erfüllt die sehr hohen fachlichen Anforderungen, die zur Prüfung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie an einen solchen Fachbeitrag gestellt werden." Jetzt endlich hat er offenbart, dass das so nicht zutreffend ist.

 

Leider hat er dabei die wichtigsten Aspekte außer Acht gelassen.