I. Fehlende Untersuchungen

I.I. Keine Beprobung des Wassers auf PAK

PAK (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) sind "krebserregend, können das Erbgut verändern und haben fortpflanzungsgefährdende Eigenschaften" (Quelle: Umweltbundesamt). Sie wurden als einer der Hauptkontaminanten im WASAG-Gelände identifiziert. Daher sollte zum Schutz des Grundwassers das Wasser bis 2 Jahre nach Abschluss der Sanierung auf PAK beprobt werden. Eine solche Beprobung findet allerdings NICHT statt. Außerhalb des WASAG-Geländes wird das Wasser sogar weder auf PAK noch auf Sprengstoffe beprobt. Damit können Auswirkungen der Verlagerung von Erde aus dem WASAG-Gelände nicht aufgespürt werden. Diese fehlende Beprobung erklärt, warum bisher keine schädlichen Auswirkungen der Erdverlagerung aus dem WASAG-Gelände auf das Grundwasser oder die Trinkwassergewinnung festgestellt werden konnten! 

I.II. Signifikant erhöhte Werte im Grundwasser

In einer Messstelle im Altlastengelände der WASAG sind seit Herbst 2021 die Werte für Hexogen signikant überhöht. Im März 2022 überschritten sie den Geringfügigkeitsschwellenwert für Hexogen um das 56fache, den von einem weiteren Stoff (4-A-2,6-DNT) sogar um das 60fache. Im Juni sank der Wert für Hexogen auf eine 39fache Überschreitung,  Im Dezember 2022 stieg dieser Wert wieder an. Auch in einer weiteren Messstelle lagen die Werte 2022 wiederholt über dem Geringfügigkeitsschwellenwert. Beide Messstellen gehören zum Grundwassermonitoring, dass die Sanierungserfolge im Rahmen des Autobahnausbaus überwachen soll

Das Umweltbundesamt schreibt dazu, dass der Geringfügigkeitsschwellenwertes allenfalls zeitlich begrenzt bis zu einer 17fachen Überschreitung tolerabel ist, und dass auch nur, wenn gleichzeitig Maßnahmen getroffen werden, um dieser Erhöhung entgegenzuwirken. Das Umweltbundesamt hält solche Maßnahmen auch dann für erforderlich, wenn die Gifte aufgrund von Verdünnung oder Reinigung durch Aktivkohle im Trinkwasser nicht mehr nachweisbar sein sollten. 

Bisher wurden KEINE Maßnahmen in Angriff genommen. 

I.III. Keine Untersuchungen zur Fließrichtung

In der Risikostudie zum Planfeststellungsbeschluss heißt es zur Grundwasserfließrichtung, im Raum Stadtallendorf bis Neustadt seien "keine oder nur sehr wenige Messstellen vorhanden, so dass auf Informationen aus der topographischen Karten zurückgegriffen werden musste. Dabei wird vereinfachend vorausgesetzt, dass die großen Oberflächengewässer einen hydraulischen Anschluss an das 2. Grundwasserstockwerk haben. Trotz dieser Einschränkungen gehen wird davon aus, dass der konstruierte Gleichenplan die Grundwasserfließverhältnisse für großflächige Betrachtungen in ausreichender Genauigkeit darstellt." (Anlage 13.1.2. zum Planfeststellungsbeschluss S. 23)

  • Es gibt mehrere Grundwasserstockwerke, aber keine Untersuchung der Zusammenhänge.
  • Es gibt keine Untersuchung darüber, wie die Tieferlegung der Trasse den Grundwasserfluss beeinflusst.
  • Der vorgelegte Plan basiert auf ungeprüften Voraussetzungen.
  • Es wird nur davon ausgegangen, dass GROßFLÄCHIGE Betrachtungen AUSREICHEND dargestellt werden. 

Damit gibt es keinerlei Beleg dafür, dass die dutzendfache Überschreitung des Geringfügigkeitsschwellenwertes in einer Messtelle im WASAG-Gelände nicht vom Ausbau der Autobahn herrührt. 

I.IV. Keine Untersuchung zur Grundwassermenge

Der Ausbau der Autobahn hat gravierende Auswirkungen auf die Grundwassermenge. Dabei ist schon jetzt wiederholt zu wenig Wasser vor Ort. Laut der Risikostudie ist eine wichtige Maßnahme zur Minimierung des Risikos für das Grundwasser, dass die Trasse nicht mehr im Einschnitt geführt wird, also nicht tiefer gelegt wird. (S. 68) Diese Maßnahme wurde NICHT umgesetzt. Allerdings sind die Auswirkungen der Tieferlegung NICHT Gegenstand der Stellungnahme zur Wasserrahmenrichtlinie. Dort wird die Anlage von Einschnitten und die damit einhergehende Veränderung des Grundwasserstands und der Grundwasserneubildung zwar als Risiko angesehen, jedoch nicht weiter beachtet (S.49)

Hier geht es zu weiteren Missständen des Fachbeitrags zur Wasserrahmenrichtlinie.

I.V. Geklautes hydrogeologisches Modell

Es gibt in der Risikostudie ein Modell mit den unterschiedlichen Gesteinsschichten und der Grundwasserfließrichtung S. 20 Bild rechts). Dieses stammt aber aus dem benachbarten Gelände der Dynamit AG und es ist nicht übertragbar. Hinweise dazu wurden aus der Grafik einfach entfernt.

Grafik-Pfusch 

 

In der originalen Datei steht für das WASAG-Gelände "?". Das zeigt, dass hier keine Erkenntnisse vorliegen. Dieser Teil wurde in der Grafik im Planfeststellungsbe-schluss eliminiert, ebenso wie die Ortsbezeichnung "ehemaliges DAG-Gelände".

Auch das ahu Gutachten zur Wasserrahmenrichtlinie enthält keine Aussagen zur Hydrogeologie - und das, obwohl die tiefen Einschnitte der Trasse die Grundwasserfließrichtung beeinflussen können, wie das Merkblatt zur Wasserrahmenrichtlinie auf S. 39 beschreibt.

(Auch die Nr. 1 mitsamt der Beschriftung wurde gestrichten: unsachgemäß ausgebaute Brunnen ...) 

Quelle: Abb. links aus: Boden gut gemacht, S. 141, auch im MOSAL-Abschlussbericht, S. 37,  das deutlich komplizierte 3-D-Modell findet sich im Abschlussbericht Monasta auf S. 45); Abbildung rechts aus der Risikostudie zum Planfeststellungsbeschluss, S. 20)

 

II. Mangelnde Einhaltung von Bestimmungen

II.I. Verlagerung von Giftstoffen

Im Süden des ehemaligen hochkontaminierten Hexa-Packhauses 3085 Hexyl-Werte von bis zu 22,5 mg/kg und PAK-Werte von bis zu 15 mg/kg dokumentiert. (Bild rechts). Für eine Verlagerung außerhalb des WASAG-Geländes darf die Erde nur 3 mg/kg PAK und 0,02 mg/kg Sprengstoff (Hexyl, TNT u. ä.) enthalten. (Für Verlagerungen innerhalb des WASAG-Geländes sind 5 mg Sprengstoff erlaubt, auch dieser Wert wird überschritten.) Diese Erde hätte also keinesfalls verlagert werden dürfen. Im Rahmen der Aufrisses an der Artilleriestraße wurde diese Erde dennoch verlagert - mit 85 % Wahrscheinlichkeit in eine nicht beprobte Dammaufschüttung. Denn hier sind 85 % der Erde aus der Baugrube an der Artilleriestraße eingebracht worden.

Auch andere Erde, von der dokumentiert ist, wurde verlagert:

II.II. Missachtung des Wasserschutzes

Der Wasserschutz wird an vielen Stellen missachtet. Z. B.

  1. Regenrückhaltebecken sind laut Planfeststellungsbeschluss VOR dem Bau der Trasse zu errichten. Sie sind bis heute nicht in Betrieb. Die Ersatzlösung weist erhebliche Mängel auf.
  2. Das Bodenmanagementkonzept der Bau-ARGE entspricht nicht den Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses.
  3. Potentiell kontaminiertes Material wird ohne vorherige Beprobung geschreddert und mit Boden vermischt.
  4. An vielen Stellen wie an der Gleentalbrücke und im Herrenwald werden nicht planfestgestellte Einleitestellen genutzt - diese Einleitungen sind damit rechtswidrig.
  5. Obwohl Wasseransammlungen in Baugruben im Altlastengelände der WASAG laut den Berichten zum Grundwassermonitoring unbedingt zu vermeiden sind, weil hierdurch Gifte ausgespült werden können, finden sich solche Wasseransammlungen zu Hauf.

Hier geht es zu vielen weiteren Skandalen im Rahmen des Ausbaus der A49.