Woche 6: Die Vorhabenträgerin DEGES

Die DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH) "ist eine 1991 gegründete Projektmanagementgesellschaft. Sie sollte die Planung und Baudurchführung der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit (VDE) schneller realisieren, als dies mit den im Aufbau befindlichen Straßenbauverwaltungen der neuen Länder möglich gewesen wäre." (Quelle: Wikipedia) Eigentümer sind der Bund und 12 Bundesländer. "Ursprünglich sollte die DEGES in der neuen Autobahn GmbH des Bundes aufgehen und als Geschäftsbereich Großprojekte die ihr übertragenen Projekte weiterführen. Die geplante Verschmelzung von DEGES und der Autobahn GmbH des Bundes im Jahr 2020 musste vorerst verschoben werden." (Quelle: Wikipedia) . Es gibt rechtliche Schwierigkeiten. Und andere, wie die Anstalt am 8.12.2020 aufzeigte. Hier geht es zum Faktencheck. Die Mitarbeitenden bleiben abgesehen von wenigen Ausnahmen verborgen - nahezu sämtliche Verantwortliche bleiben anonym und lassen sich nur über die Presseabteilung erreichen. (Hier geht es zu einer anderen Aktion der neuen Autobahn-Gesellschaft, in deren Vertretung die DEGES agiert - sie lässt an ihrem Verstand zweifeln)

Pressemitteilung: Lügen der Bauverantwortlichen beim Ausbau der A49

In der sechsten Woche des Danni-Unrechtskalenders, in dem auf der Website www.danni-lebt.de seit dem 1. Februar täglich Rechtsverstöße, Lügen, Merkwürdigkeiten und Schlampereien beim Ausbau der A49 thematisiert werden, steht die DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH) im Fokus. Diese im Besitz von Bund und zwölf Bundesländern befindliche Projektmanagementgesellschaft plant seit 1991 Verkehrsprojekte in Deutschland. Anders als vormals im Verkehrsministerium bleiben in dieser Gesellschaft die Verantwortlichen anonym – eine Kommunikation ist nur über die Presseabteilung möglich, die Anfragen und Antworten weiterleitet, ohne dass ersichtlich ist, wer diese Fragen beantwortet hat.

Neben der Planfeststellungsbehörde (1) hat auch die DEGES kein Interesse daran, den Umweltschutz ernst zu nehmen, wie sich an vielen Einzelheiten ablesen lässt.

 

1) Lügen zum Trinkwasserschutz : In ihrer virtuellen Ausstellung behauptete die DEGES lange Zeit, die Einleitestelle der Fernableitung befände sich außerhalb der Wasserschutzzone II. Erst nach Bürgerhinweisen korrigiert sie dies. Sie begründet die Einleitestelle mit einem Argument, das der Risikostudie widerspricht. Auch behauptet, die DEGES (bisher noch nicht dokumentierte) Saugwagen würden Oberflächenwasser aufsaugen. Und nicht zuletzt nimmt die DEGES zu Abwehrbrunnen umfunktionierte Förderbrunnen als Lösung für Probleme in den Havarieplan auf, ohne dass Erkenntnisse vorliegen, wie das funktionieren kann.

 

2) Lügen zur Trassenwahl

Die Berichterstattung der DEGES entspricht an vielen Stellen nicht den Tatsachen. So heißt es auf ihrer Homepage, es habe keine Alternative zu der Trasse gegeben und Naturschutzverbände seien beteiligt worden. Besonders frech ist die Formulierung "Westumfahrung des Herrenwaldes ... um dem Naturschutz bestmöglich Rechnung zu tragen." Was sie nicht schreiben ist, dass sie mitten durch das Naturschutzgebiet Herrenwald bauen, dass ein alternativer Bundesstraßenausbau nicht geprüft wurde und dass die Bitten von Naturschutzverbänden, eine andere Trasse zu wählen, ignoriert wurden (vgl. Planfeststellungsbeschluss S. 273) .

 

3) Lügen zu den Rodungsflächen

Lange Zeit behauptet die DEGES falsche Rodungsflächen - trotz gegenteiliger Beweise, Daneben behauptet sie, alle Rodungen wären planfestgestellt, obwohl eine gutachterliche Vermessung Überschreitungen der erlaubten Flächen bestätigt und  die Rodungen für das Regenrückhaltebecken am Schmitthof nicht im Planfeststellungsbeschluss enthalten sind. Im Dezember 2020 wurde behauptet, es gäbe nur vereinzelte Nachfällungen, obwohl noch Hunderte von weiteren Bäumen gefällt wurden. 

 

4) Vorzeitige Haftungsübernahme zu Lasten des Trinkwasserschutzes

Es scheint, als ob die DEGES es besonders eilig hatte, diese Autobahn umzusetzen:

Im Bauvertrag vom 25.8.20 übernimmt das Risiko der Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses (ÖPP 12.6., S. 34), ohne das ein wasserrechtliches Gutachten vorliegt (das wurde erst Ende September vorgelegt). Auch bezüglich der Altlasten macht die DEGES voreilige Zusicherungen, denn zu diesem Zeitpunkt liegt weder ein Sanierungsbericht vor noch die Freigabe der Sanierungsfläche: "Der Auftraggeber wird die durch die Herstellung von Sprengstoff verursachten Altlasten ordnungsgemäß und entsprechend dem Sanierungsplan entsorgen lassen" (Punkt 33.3. S. 69) Andernfalls können Bauverzögerungskosten geltend gemacht werden (33.7., S. 71) - kein Wunder, dass bisher sämtliche Hinweise zu Versäumnissen bei der Sanierung ignoriert wurden!

 

5) Keine Konsequenzen bei Missachtung der Bestimmungen

Es bleibt rätselhaft, warum der Nachweis eines Verstoßes gegen den Trinkwasserschutz nicht  zu Konsequenzen für die Bauausführenden geführt hat- außer einem Hinweis auf die Regeln. Die Firma hatte behauptet, es habe keinen Verstoß gegeben und dieser Aussage schenkte die DEGES lieber Glauben als anders-lautenden Beweisfotos. Ebenso wies die DEGES Beweise zu illegalen nächtlichen Arbeiten mit dem Hinweis zurück, sie seien nicht in Bautagebüchern vermerkt. Die DEGES will augenscheinlich nichts zugegeben, was nicht sein darf und hat dabei die Regierenden und die Planfeststellungsbehörde hinter sich. 

 

6) Folgenschwerer Rechenfehler zu Lasten der Steuerzahlenden

Die von Umweltignoranten heiß ersehnte Autobahn kommt Steuerzahlende dabei teuer zu stehen. Einerseits ist entgegen Behauptung der DEGES die Wirtschaftlichkeit des Autobahnbaus mehr als zweifelhaft! Daneben hat die DEGES die Streckenlänge falsch berechnet (31,35 km für die VKE 30+ 40) und daher ca. 0,5 km zuviel ausgeschrieben (hier: unter Strecke korrigiert auf 30,8 km)– auch dies zu ungunsten der öffentlichen Kasse. Rechnet man die Gesamtkosten der Autobahn auf einzelne Kilometer herunter ergibt sich eine Summe von 25 Millionen Euro, die von den Bauausführenden (vgl. S. 7) nicht ausgegeben werden, weil die Strecke ja kürzer ist.

 

 

Mit all dem zeigt sich: lebensnotwendige Grundlagen von Mensch und Umwelt werden mit öffentlichen Geldern zugunsten einer Gewinnmaximierung ortsansässiger Firmen zerstört – ohne Rücksicht auf die immense Gefahr für die Trinkwasserversorgung von 500.000 Menschen. Es wird höchste Zeit, dass dieses Verbrechen an unserer aller Zukunft gestoppt wird. 

 

8.3.22 Behauptete Alternativlosigkeit

Die Berichterstattung der DEGES entspricht an vielen Stellen nicht den Tatsachen. So heißt es auf ihrer Homepage, es habe keine Alternative zu der Trasse gegeben und Naturschutzverbände seien beteiligt worden. Besonders frech ist die Formulierung "Westumfahrung des Herrenwaldes ... um dem Naturschutz bestmöglich Rechnung zu tragen." Was sie nicht schreiben ist, dass sie mitten durch das Naturschutzgebiet Herrenwald bauen, dass ein alternativer Bundesstraßenausbau nicht geprüft wurde und dass die Bitten von Naturschutzverbänden, eine andere Trasse zu wählen, ignoriert wurden (vgl. Planfeststellungsbeschluss S. 273) . Foto: StoppA49.org 

9.3.22 Folgenschwerer Rechenfehler zu Lasten der Steuerzahlenden

Um bis zu 25 Millionen Euro schädigt die DEGES die Steuerzahlenden. Sie hat die Streckenlänge falsch berechnet (31,35 km für die VKE 30+ 40) und daher ca. 0,5 km zuviel ausgeschrieben (hier: unter Strecke korrigiert auf 30,8 km). Rechnet man die Gesamtkosten der Autobahn auf einzelne Kilometer herunter ergibt sich eine Summe von 25 Millionen Euro. Diese wird von den Bauausführenden (vgl. S. 7) zwar nicht ausgegeben, weil die Strecke ja kürzer ist. Auf die Maut-Zahlungen der Bundesrepublik wird das sicherlich keinen Einfluss haben. Dabei ist entgegen. der Behauptung der DEGES die Wirtschaftlichkeit des Autobahnbaus ja eh mehr als zweifelhaft

10.3.22 Vorzeitige Haftungsübernahme zu Lasten des Trinkwasserschutzes

Im Bauvertrag vom 25.8.20 übernimmt das Risiko der Vollziehbarkeit des Planfest-stellungsbeschlusses (ÖPP 12.6., S. 34), ohne das ein wasserrechtliches Gutachten vorliegt (das wurde erst Ende September vorgelegt). Bezüglich der Altlasten sichert die DEGES zu: "Der Auftraggeber wird die durch die Herstellung von Sprengstoff verursachten Altlasten ordnungsgemäß und entsprechend dem Sanierungsplan entsorgen lassen" (Punkt 33.3. S. 69) Andernfalls können Bauverzögerungskosten geltend gemacht werden (33.7., S. 71) - kein Wunder, dass bisher sämtliche Hinweise zu Versäumnissen bei der Sanierung ignoriert wurden!) 

11.3.22 Lügen beim Trinkwasserschutz

In ihrer virtuellen Ausstellung behauptete die DEGES lange Zeit, die Einleitestelle der Fernableitung befände sich außerhalb der Wasserschutzzone II. Erst nach Bürgerhinweisen korrigiert sie dies. Sie begründet die Einleitestelle mit einem Argument, das der Risikostudie widerspricht. Auch behauptet, die DEGES (bisher noch nicht dokumentierte) Saugwagen würden Oberflächenwasser aufsaugen. Und nicht zuletzt nimmt die DEGES zu Abwehrbrunnen umfunktionierte Förderbrunnen als Lösung für Probleme in den Havarieplan auf, ohne dass Erkenntnisse vorliegen, wie das funktionieren kann.

12.3.22 Falschaussage zu den (teilweise illegalen) Rodungen

     Lange Zeit behauptet die DEGES falsche Rodungsflächen - trotz gegenteiliger Beweise, Daneben behauptet sie, alle Rodungen wären planfestgestellt, obwohl eine gutachterliche Vermessung Überschreitungen der erlaubten Flächen bestätigt und  die Rodungen für das Regenrückhaltebecken am Schmitthof nicht im Planfeststellungsbeschluss enthalten sind. Im Dezember 2020 wurde behauptet, es gäbe nur vereinzelte Nachfällungen, obwohl noch Hunderte von weiteren Bäumen gefällt wurden. 

13.3.22 Baubeginn vor Freigabe der Sanierungsflächen und Verschleppung

Die Verantwortlichen bei der DEGES bleiben anonym. Anfragen können nur an die Pressestelle gerichtet werden und werden auch nur von dort aus beantwortet - oder auch nicht, wie z. B. eine wiederholte Anfrage zu den Rodungsflächen. Viele Antworten enthalten dabei Unwahrheiten, z. B. wie zum Trinkwasserschutz (11.3.), und zu den Rodungsflächen (12.3.). Verschleppt wurde auch der Sanierungsbericht, der entgegen dem Sanierungsbescheid nicht unmittelbar, sondern erst Monate nach "Abschluss" der Sanierung fertiggestellt wurde. 

14.3.22 Keine Konsequenzen bei Missachtung der Bestimmungen

Der Nachweis eines Verstoßes gegen den Trinkwasserschutz hat zu einer weiträumig abgesperrten Baustelle geführt, nicht aber zu Konsequenzen für die Bauausführen-den - außer einem Hinweis auf die Regeln. Die Firma hatte behauptet, es habe keinen Verstoß gegeben und dieser Aussage schenkte die DEGES lieber Glauben als anders-lautenden Beweisfotos. Ebenso wies die DEGES Beweise zu illegalen nächtlichen Arbeiten mit dem Hinweis zurück, sie seien nicht in Bautagebüchern vermerkt. Die DEGES will augenscheinlich nichts zugegeben, was nicht sein darf und hat dabei die Regierenden und die Planfeststellungsbehörde hinter sich. 

Alle hier dokumentierten Rechtsverstöße, Lügen, Merkwürdigkeiten, Ungereimtheiten und Schlampereien wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Viele Fragen wurden seitens der Verantwortlichen dabei bisher unvollständig  oder gar nicht beantwortet. Es zeigt sich, dass dieser fehlerbehaftete Ausbau umgehend gestoppt werden muss. Schon das Wasserrecht bietet dazu hinreichend Möglichkeiten.

 

Hier geht es zu Einzelheiten der Woche 1 (Regierende in Bund und Ländern)

Hier geht es zu Einzelheiten der Woche 2 (Polizist:innen)

Hier geht es zu Einzelheiten der Woche 3 (finanzkräftige (über-)regionale Firmen) 

Hier geht es zu Einzelheiten der Woche 4 (Planfeststellungsbehörde)

Hier geht es zu Einzelheiten der Woche 5 (Regierungspräsidium Gießen) 

Hier geht es zu Einzelheiten der Woche 7 (die Bauausführenden)

 

  

  

Hinweise auf weitere Rechtsverstöße und mögliche Recherchefehler unsererseits nehmen wir sehr gerne über das Kontaktformular entgegen.   

Hier geht es zur Übersicht.