Danni-Unrechtskalender

 

Beim Ausbau der A49 wurden viele Rechtsverstöße nachgewiesen. Daneben gibt es zahlreiche Lügen, Merkwürdigkeiten, Ungereimtheiten und Schlampereien, die zeigen, dass dieser fehlerbehaftete Ausbau umgehend gestoppt werden muss. Schon das Wasserrecht bietet dazu hinreichend Möglichkeiten.

 

Ein Jahr nach dem Danni-Kalender 7x7 = keine A49, bei dem deutschlandweit an 49 Tagen solidarische Aktionen gegen diesen Autobahnbau organisiert wurden,  zeigt der Danni-Unrechtskalender an 49 Tagen viele Ausprägungen von Unrecht von zahlreichen Beteiligten und Institutionen .

  

Alle Verstöße wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Viele Fragen wurden seitens der Verantwortlichen dabei bisher unvollständig  oder gar nicht beantwortet. Auch ist es die Regel, dass die Verantwortung an andere abgeschoben oder im Ungefähren gehalten wird. Die medial geprägte Aussage vom „Lückenschluss“ wird so durch lückenhafte Planung und mangelhafte Baudurchführung konterkariert – auf Kosten der Wälder, Felder, des Grundwassers und vieler zukünftiger Generationen.

 

Täglich gibt es Einzelheiten zu einem der Rechtsverstöße, Lügen, Merkwürdigkeiten, Ungereimtheiten und Schlampereien seitens der Regierenden, der Planfeststellungsbehörde, des Regierungspräsidiums, der Vorhabenträgerin, von finanzkräftigen Firmen vor Ort, Bauausführenden und von Polizist:innen.

Hier geht es zu Einzelheiten der Woche 1 (Regierende in Bund und Ländern)

Hier geht es zu Einzelheiten der Woche 2 (Polizist:innen)

Hier geht es zu Einzelheiten der Woche 3 (finanzkräftige (über-)regionale Firmen) 

Hier geht es zu Einzelheiten der Woche 4 (Planfeststellungsbehörde)

Hier geht es zu Einzelheiten der Woche 5 (Regierungspräsidium Gießen)

Hier geht es zu Einzelheiten der Woche 6 (die DEGES)

Hier geht es zu Einzelheiten der Woche 7 (die Bauausführenden)

  

Hinweise auf weitere Rechtsverstöße und mögliche Recherchefehler unsererseits nehmen wir sehr gerne über das Kontaktformular entgegen.   Foto:  (c) Carsten Nitschke

  

Woche 1: Regierende in Hessen und im Bundestag

Laut den Bestimmungen ist die Wasserschutzzone II „von Straßen freizuhalten. Ist aus zwingenden Gründen und nach Abwägungen aller Gesichtspunkte des Wohles der Allgemeinheit eine Straßenführung durch die Zone II nicht zu vermeiden, muss ein ausreichender Schutz des Gewässers gewährleistet sein.“ Auch „Knotenpunkte sind in der Zone II zu vermeiden“.

Trotzdem soll der Bau der A49 mit Knotenpunkten durch eine Wasserschutzzone II gebaut, Dabei ist den vielen Schwärzungen und Unwahrheiten nicht zu erklären, die aufzeigen, dass dieser Autobahnausbau weder finanziell noch umweltpolitisch zu verantworten ist. 

 

1.2.22 Vorzeitige Unterschrift und geschwärzte Verträge

2.2.22 Genehmigung der Finanzierung trotz "absichtlicher Lücken und Mängel" in der Kalkulation

3.2.22 Behauptete "zwingende Gründe" des öffentlichen Interesses und keine Neubewertung nach Ausweisung eines europäischen Naturschutzgebietes 

4.2.22 Akzeptanz eines mangelhaften Wasser-Gutachtens, Ignoranz eines Gegengutachtens und Falschaussagen zur Verhinderung eines neuen Gutachtens 

5.2.22 Berichtsanfragen im Bundestag und Landtag enthalten Halb- und Unwahrheiten und alle weisen die Verantwortung für den Ausbau von sich

6.2.22 Hessische Grüne behaupten trotz der Möglichkeiten beim Wasserrecht, sie hätten keine Möglichkeit, den Bau zu stoppen 

7.2.22 Lob des Polizeieinsatzes in einem dringlichen Entschließungsantrag ohne vorherige Aufarbeitung der Vorkommnisse und Anzeigen

 

Und dann war da noch die Homberger Bürgermeisterin, die als bekennende A 49 Befürworterin Genehmigungen entgegen der Feldwegesatzung der Stadt Homberg erteilte und gefasste Beschlüsse zum Lärmschutz nicht umsetzte. Lärmschutz, der von den Homberger Verantwortlichen nicht eingefordert worden war, als sie die Möglichkeit dazu gehabt hätten.

 

Hier gibt es zu den Einzelheiten der Woche 1: Regierende.

 

Woche 3: Finanzkräftige (über-)regionale Firmen

Warum die Politik diesen Autobahnausbau, der sämtliche Erfordernisse des Klimaschutzes, des Trinkwasserschutzes und des Naturschutzes konterkariert, wider alle Vernunft durchsetzt und sich dabei eines unfassbaren Polizeieinsatzes an sieben Tagen in der Woche bis spät in die Dunkelheit bedient, lässt sich leicht erahnen: ortsansässige Firmen möchten eine bestmögliche Anbindung an das Autobahnnetz. Die größte ortsansässige Firma vor Ort , ein internationaler Süßwarenhersteller, hat ihren Firmensitz offiziell in Frankfurt. 

 

15.2.22  Illegale Parteispenden und lautstarke Forderung des Autobahnausbaus

16.2.22  Frühzeitige Investitionen „im Vertrauen“ auf den Autobahnausbau

17.2.22  Inanspruchnahme von Polizeischutz bei illegalen Arbeiten

18.2.22  Keine Scheu vor Lügen I:  "Minderung der Abgas- und Lärmbelastung für Mensch und Umwelt"

19.2.22 Keine Scheu vor Lügen II: "Ausgewogener Kompromiss zwischen den verschiedensten Ansprüchen"

20.2.22 Keine Scheu vor Lügen III: "Ein sinnvoller Beitrag für unseren Umweltschutz"

21.2.22 Aufträge ohne Ausschreibung - ein Fall für Strafanzeigen

 

Hier geht es zu Einzelheiten der Woche 3finanzkräftige (über-)regionale Firmen.

 

Woche 5: Das Regierungspräsidium Gießen

"Regierungspräsidien oder Bezirksregierungen sind in Deutschland staatliche Mittelbehörden, die für das Gebiet eines Regierungsbezirks als Schaltstelle zwischen Bundesland-Regierung einerseits und Landratsämtern, Städten und Gemeinden andererseits fungieren."   (Quelle: Wikipedia) Für die A49 hat das Regierungspräsidium Gießen infolge der politischen Entscheidung zum Ausbau daher offenkundig die Aufgabe, diesen Ausbau durchzusetzen. Als sichtbares Zeichen ist der Leiter der Behörde, der Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich im Vorstand des Vereins "Mittelhessen e. V.", der sich lautstark für den Ausbau der A 49 eingesetzt hat.  Daher ist es wenig verwunderlich, dass weder die im Regierungspräsidium Gießen ansässige obere Wasserbehörde, noch die Forstbehörde oder die Bodenschutzbehörde sich dem Ausbau in den Weg stellen. Daher wird der "Schutz des Grundwassers" nicht durchgesetzt, obwohl er nach eigener Aussage eine "wichtige Aufgabe des Regierungspräsidiums" ist.

 

1.3.22 Schlampereien bei der Grundlagenforschung zu den Altlasten

2.3.22 Ignoranz des "Leitfaden Rüstungsaltlasten"

3.3.22 Ignoranz von Hinweisen auf nicht umgesetzte FFH-Maßnahmen 

4.3.22 Verbot von Versammlungen mit hanebüchenen Begründungen

5.3.22 Ignoranz von Beweisen der unzureichenden Sanierung

6.3.22 Falschaussagen zur Sanierung 

7.3.22 Unzureichende Ahndung von unzulässigen Wasseransammlungen

 

 

Hier geht es zu Einzelheiten der Woche 5: das Regierungspräsidium Gießen.

Woche 2: Polizist:innen

Zur Durchsetzung des politisch gewollten, auf Lügen basierenden Ausbaus der A 49, wurde ein riesiger Polizeieinsatz angeordnet - mitten in der Corona-Pandemie und trotz Protesten seitens der Polizeigewerkschaft. Um die immense Summe an Einsatzstunden zu rechtfertigen, wurden immer wieder Gewalttätigkeiten der Aktivist:innen behauptet. In der nicht-öffentlichen und auch nicht gestreamten Sitzung des hessischen Innenausschusses zum Polizeieinsatz kamen die tatsächlichen Zahlen ans Licht: Bei ca. 1.000.000 Einsatzstunden an ca. 70 Einsatztagen wurden zwar 87 Verletzungen von Polizeibeamt:innen gemeldet, allerdings waren davon nur 19 (!) auf die Einwirkung von Aktivist:innen zurückzuführen. Demgegenüber steht eine erheblich größere Zahl an dokumentierten Verletzungen, die durch Polizist:innen verursacht wurden.  

 

8.2.22 Ungeklärte Rechtsgrundlagen zur Allgemeinverfügung und zum Bau des Logistikzentrums

9.2.22 Dubiose gesetzliche Grundlagen 

10.2.22 Anzeigen wegen Polizeigewalt

11.2.22 Verwendung von hochgefährlichen Tasern in ca. 20 Meter Höhe entgegen der Einsatzvorschriften

12.2.22 Körperverletzung durch Nicht-Einhaltung der ausgerufenen Devise „Sicherheit vor Schnelligkeit“

13.2.22 Unterstützung der behaupteten Gefahrenlage im Dannenröder Forst 

14.2.22 Falsche Aussagen von anonymen, vermummten Polizisten führen zur Verurteilung einer Aktivistin zu 27 Monaten Haft

 

Hier geht es zu Einzelheiten der Woche 2: Polizist:innen.

Woche 4: Die Planfeststellungsbehörde

Die Planfeststellungsbehörde ist verantwortlich, die Planung für Autobahnen durchzuführen. Sie ist dem hessischen Verkehrsministerium untergeordnet. Anders als die meisten anderen Bundesländer hat Hessen diese Aufgabe nicht an das Fernstraßenbundesamt abgegeben. Damit ist die hessische Planfeststellungsbehörde nicht nur verantwortlich für einen Planfeststellungsbeschluss der die Belange des Natur- und Wasserschutzes mit Füßen tritt, sondern außerdem verantwortlich für die Überprüfung, ob die Bestimmungen auch wirklich eingehalten werden. 

 

22.2.22  Falsche Angaben zur Rodungsflächen im Planfeststellungsbeschluss 

23.2.22  Falsche Angabe zur Einleitestelle der Fernableitung im Planfeststellungsbeschluss 

24.2.22 Genehmigung von sinnlosen bis schädlichen Ausgleichsmaßnahmen

25.2.22  Ignoranz von Empfehlungen aus Risikostudien

26.2.22 Widerrechtliche Genehmigung einer Planänderung mit wasserrechtlichen Konsequenzen ohne Planänderungsverfahren 

27.2.22 Genehmigung von ungefilterten Ableitungen innerhalb der Wasserschutzzone II - entgegen den Vorgaben zum Straßenbau

28.2.22  Keine Ahnung der Verstöße, stattdessen Abweisung von Verantwortung 

 

Hier geht es zu Einzelheiten der Woche 4: die Planfeststellungsbehörde.

 

Woche 6: Die DEGES

Die DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH) "ist eine 1991 gegründete  Projektmanagement-gesellschaft. Sie sollte die Planung und Baudurchführung der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit (VDE) schneller realisieren, als dies mit den im Aufbau befindlichen Straßenbauverwaltungen der neuen Länder möglich gewesen wäre." (Quelle: Wikipedia) Eigentümer sind der Bund und 12 Bundesländer. "Ursprünglich sollte die DEGES in der neuen Autobahn GmbH des Bundes aufgehen und als Geschäftsbereich Großprojekte die ihr übertragenen Projekte weiterführen. Die geplante Verschmelzung von DEGES und der Autobahn GmbH des Bundes im Jahr 2020 musste vorerst verschoben werden." (Quelle: Wikipedia) . Es gibt rechtliche Schwierigkeiten. Die Mitarbeitenden bleiben abgesehen von wenigen Ausnahmen verborgen - nahezu sämtliche Verantwortliche bleiben anonym und lassen sich nur über die Presseabteilung erreichen. 

 

8.3.22 Behauptete Alternativlosigkeit

9.3.22 Folgenschwerer Rechenfehler zu Lasten der Steuerzahlenden

10.3.22 Vorzeitige Haftungsübernahme zu Lasten des Trinkwasserschutzes

11.3.22 Lügen beim Trinkwasserschutz

12.3.22 Falschaussage zu den teilweise illegalen Rodungen 

13.3.22 Baubeginn vor Freigabe der Sanierungsflächen und Verschleppung

14.3.22 Keine Konsequenzen bei Missachtung der Bestimmungen

 

Hier geht es zu Einzelheiten der Woche 6: die DEGES.

Woche 7: Die Bauausführenden

Ob die Bauausführenden wissen, welche Regeln sie mit ihrem Handeln missachten, oder nicht, dazu gibt es keine Erkenntnisse. In jedem Fall wissen die Auftraggeber, welche Bestimmungen oder Gesetze sie missachten. Es scheint, dass sie dazu den Segen der weiteren Verantwortlichen haben - anders ist nicht zu erklären, dass missachtete Bestimmungen bisher keine Konsequenzen hatten. Und auch die Presse schweigt viel zu oft ... 

 

15.3.22 Missachtung von Bestimmungen zum Fledermausschutz

16.3.22 Illegale Baustraßen innerhalb der Wasserschutzzone II

17.3.22 Bauhof ohne Genehmigung

18.3.22 Missachtung von Regelungen zu den Altverdachtsflächen

19.3.22 Brutale Kappung von "störenden" Bäumen

20.3.22 Missachtung von Bestimmungen zum Wasserschutz

 

Hier geht es zu Einzelheiten der Woche 7: die Bauausführenden


20.3.22

Das große Unrecht der A49

 

In dieser Woche endet der Danni-Unrechtskalender, in dem unter www.danni-lebt.de  49 Rechtsverstöße, Lügen und Schlampereien zusammengetragen wurden. Darin zeigt sich, dass es diese Autobahn geltendem Recht zufolge gar nicht geben darf, wird sie doch durch die Wasserschutzzone II geführt, ohne dass ein ausreichender Schutz des Gewässers gewährleistet ist. (1) Es ist unvorstellbar, wie viele verschiedene Akteure ihren Teil dazu beigetragen haben und immer noch beitragen, dass dieser Bau durchgezogen wird, der fast 100 Hektar eines kostbaren Mischwaldes zerstört und gravierende Gefahren für das Trinkwasser mit sich bringt. Ihnen war jeweils eine Woche des Kalenders ist gewidmet.

 

1) Regierende in Bund und Ländern genehmigten die Finanzierung des Projektes als öffentlich-private Partnerschaft trotz massiver Vorwürfe des Bundesrechnungshofes. Sie legten bis heute die geschwärzten Verträge nicht offen und akzeptierten ein unzureichendes Gutachten zur europäischen Wasserrahmenrichtlinie, das alte Daten und grobe Einteilungen nutzte, um nicht zugeben zu müssen, dass der Ausbau eine verbotene Verschlechterung des Wassers mit sich bringt. Auch die „zwingenden Gründe des öffentlichen Interesses“, die vorgelegt wurden, damit das wertvolle Naturschutzgebiet Herrenwald geschädigt werden darf, halten keiner Überprüfung statt. Und damit der Bau fristgerecht fertig gestellt wird, genehmigte die Homberger Bürgermeisterin der bauausführenden STRABAG im Alleingang entgegen der Feldwegesatzung die Nutzung von Feldwegen.  (2)

 

2) Die Planfeststellungsbehörde in Wiesbaden ist verantwortlich für die Planung der Autobahn. Diese Planung enthält eine falsche Angabe zur mitten in der Wasserschutzzone II befindlichen Einleitestelle der Fernableitung – obwohl der  Zweckverband Mittelhessische Wasserwerke dringend um eine Verlegung gebeten hatte. Auch genehmigte die Behörde zum angeblichen Ausgleich der Schäden an der Natur sinnlose bis schädliche „Ausgleichsmaßnahmen“ (Foto: trockengefallene Fläche für Kammolche). Außerdem wurde die Rodungsfläche zu gering berechnet, und damit auch die Ausgleichfläche. (3)

 

3) Das Regierungspräsidium Gießen hat infolge der politischen Entscheidung zum Ausbau offenkundig die Aufgabe, den Ausbau der A49 durchzusetzen – als sichtbares Zeichen ist der Leiter der Behörde, der Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich im Vorstand des Vereins "Mittelhessen e. V.", der sich lautstark für den Ausbau der A 49 eingesetzt hat und einsetzt.  Weder die im Regierungspräsidium Gießen ansässige obere Wasserbehörde noch die Forstbehörde oder die Bodenschutzbehörde stellen sich demnach dem Ausbau in den Weg: Hinweise auf nicht umgesetzte FFH-Maßnahmen haben ebenso wenige Konsequenzen wie Beweise zur unzureichenden Sanierung eine der größten und gefährlichsten Rüstungsaltlasten Europas, das der WASAG in Stadtallendorf. (4)

 

4) Die Vorhabenträgerin des Autobahnausbaus, die DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH), eine 1991 gegründete Projektmanagementgesellschaft, übernahm im August 2020 im Bauvertrag das Risiko der Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses. Damit ist es kein Wunder, dass das von ihr – ohne Beteiligung von Umweltverbänden – in Auftrag gegebene Gutachten zur europäischen Wasserrahmenrichtlinie keine Verschlechterung des Wassers annimmt. Die Antworten der DEGES, die immer nur ohne Namensnennung von der Pressestelle übermittelt werden, entsprechen nicht immer den Fakten, selbst nicht beim Trinkwasserschutz oder bei Rodungsflächen. Daneben stellte sie sich einem Baubeginn vor Freigabe der Sanierungsflächen nicht in den Weg, zog bisher noch keine Konsequenzen aus Beweisen zu Verstößen gegen Bestimmungen zum Umweltschutz und schädigt Steuerzahlende mit einem folgenschweren Rechenfehler zur Streckenlänge. (5)

 

5) Die Bauausführenden missachten etliche Bestimmungen: die im Planfeststellungsbeschluss verbotene Beleuchtung in den Sommermonaten zum Schutz der Fledermaus wurde ebenso wenig umgesetzt wie etliche Bestimmungen zum Trinkwasserschutz. Und wichtige Regelungen zu den Altverdachtsflächen wurden und werden monatelang ignoriert: Mauersteine und Alt-Kanäle lagen monatelang  ohne Abdeckung  auf der Trasse, ohne das sichergestellt worden wäre, dass davon keine Gefahr für das Grundwasser ausgeht. (6)

 

6) Mindestens eine der finanzkräftigen (über-)regionalen Firmen, die ein großes Interesse an der dann quasi vor der Haustür liegenden Autobahnauffahrt haben, tätigte illegale Parteispenden, eine andere investierte bereits 2007„im Vertrauen“ auf die Autobahn – und das, obwohl allen Beteiligten klar war, dass der Ausbau „nicht zu vernachlässigende Eingriffe in Natur und Landschaft mit sich bringt.“ Es wurden und werden dabei keine Lügen gescheut, um öffentliche Zustimmung für diesen Ausbau zu gewinnen. So heißt es auf der Homepage der Befürworter u. a., die Autobahn bringe eine "Minderung der Abgas- und Lärmbelastung für Mensch und Umwelt" und sei "Ein sinnvoller Beitrag für unseren Umweltschutz". (7)

 

7) Die Polizei wurde und wird dazu benutzt, diesen auf Lügen basierenden Ausbau der A49 durchzusetzen. Um die immense Summe an Einsatzstunden zu rechtfertigen, wurden immer wieder Gewalttätigkeiten der Aktivist:innen behauptet. In der nicht-öffentlichen und auch nicht gestreamten Sitzung des hessischen Innenausschusses zum Polizeieinsatz bei der Räumung im Herbst 2020 kamen die tatsächlichen Zahlen ans Licht: Bei ca. 1.000.000 Einsatzstunden an ca. 70 Einsatztagen wurden zwar 87 Verletzungen von Polizeibeamt:innen gemeldet, allerdings waren davon nur 19 (!) auf die Einwirkung von Aktivist:innen zurückzuführen. Demgegenüber steht eine erheblich größere Zahl an dokumentierten Verletzungen, die durch Polizist:innen verursacht wurden, inklusive zwei schwerer Unfälle, die lange Krankenhausaufenthalte nach sich zogen. (8)

 

Dieses unsägliche Zusammenspiel verschiedener Behörden beim Ausbau der A49 zerstört unsere Lebensgrundlagen. Zusätzlich führte es zur beispiellosen Verurteilung der Aktivistin „Ella“ zu einer Haftstrafe von 27 Monaten.  Es ist dringend erforderlich,  dass dieses große Unrecht, das auf Falschaussagen von anonymen und vermummten SEK-Beamten fusst, (9) revidiert und die Aktivistin auf freien Fuß  gesetzt wird. Stattdessen gehören diejenigen auf die Anklagebank, die dafür verantwortlich sind, dass neue Autobahnen unsere Zukunft zerstören.

 

Parents for Future Germany / AG Danni lebt

Elisa David, +49 163-8982608

c/o IH Cologne Insula, Vogelsanger Str. 61, 50823 Köln, www.danni-lebt.de

 

(1) RistWag 2016 (Richtlinien zum Straßenbau durch Wasserschutzgebiete): die Wasserschutzzone II ist „von Straßen freizuhalten. Ist aus zwingenden Gründen und nach Abwägungen aller Gesichtspunkte des Wohles der Allgemeinheit eine Straßenführung durch die Zone II nicht zu vermeiden, muss ein ausreichender Schutz des Gewässers gewährleistet sein.“ Auch „Knotenpunkte sind in der Zone II zu vermeiden“. Die vielen Verstöße gegen den Wasserschutz finden sich unter https://www.danni-lebt.de/un-recht/wasserschutz/

(2) vgl. https://www.danni-lebt.de/widerstand/aktuelles/unrechtskalender-details/ )

(3) https://www.danni-lebt.de/widerstand/aktuelles/planfeststellungsbeh%C3%B6rde/

(4) https://www.danni-lebt.de/widerstand/aktuelles/regierungspr%C3%A4sidium/

(5) https://www.danni-lebt.de/widerstand/aktuelles/deges/

(6) https://www.danni-lebt.de/widerstand/aktuelles/bauausf%C3%BChrende/

(7) https://www.danni-lebt.de/widerstand/aktuelles/%C3%BCber-regionale-firmen/

(8) https://www.danni-lebt.de/widerstand/aktuelles/polizei/ 

(9) https://www.giessener-allgemeine.de/hessen/sek-beamte-nehmen-aussagen-teilweise-zurueck-91351069.html

Am 28.2. berichtete die Alsfelder Allgemeine Zeitung, am 2.3. osthessen-news.de